Hallo Forum,
nachdem jetzt fast alle denkbaren Varianten des Umgangs mit Wiederaufanhme diskutiert wurden, ist wohl klar, dass eine eindeutige Regelung über eine Begriffsbestimmung der "Komplikation" kaum möglich sein wird.
Vielleicht sollte man hierauf ganz verzichten und folgende Regelung anwenden:
1. Jede Wiederaufnahme innerhalb einer festen Zeit ab erster Aufnahme (evtl. - aber nicht notwendigerweise DRG-abhängig) führt nur zu einem DRG-Fall.
2. Die Daten der zusammengefassten Aufnahme-Fälle werden zusammen geführt und neu gegroupt.
Vorteile:
- Klare, einfache Regelung ohne Interpretationsspielraum
- Datentechnisch leicht und vollständig abbildbar
Nachteile:
- Die komplexen Fälle werden vorerst wohl in der Regel nicht richtig bewertet werden
- Spezial-Kliniken mit einem überdurchschnittlichen Aufkommen solcher Fälle werden nicht ausreichend vergütet
Die Nachteile sind aber durch die unvollständige Implementierung der DRG-Systems ohnehin vorhanden. In den Original-Systemen (Australien, USA) werden wesentliche Bestandteile der Vergütung nicht DRG-abhängig gezahlt und so die allgegenwärtigen Fehler und Lücken im System ausgelichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Christoph Rüschemeyer
Med. Controlling
Klinikum Osnabrück GmbH