Beiträge von neumanul

    Hallo Eastfries,

    das ZE 2005-19 (beschichtete Koronarstents)haben wir mit 13 kardiologische Kliniken im Ruhrbezirk herstellerunabhängig mit (1.564,88 EURO ./. 330,97 EURO für Bare Metal =) 1.233,91 EURO = fairer Preis vereinbart. Die Vereinbarung 2005 erfolgte OPS-bezogen wie folgt:
    8-837.m0 1 Stent in 1 Koronararterie = 1.233,91 EURO
    8-837.m1 2 Stents in 1 Koronararterie = 2.467,82 EURO
    8-837.m2 2 Stents in mehrere Koronarart. = 2.467,82 EURO
    8-837.m3 3 Stents in 1 Koronararterie = 3.701,73 EURO
    8-837.m4 3 Stents in mehrere Koronarart. = 3.701,73 EURO
    8-837.m5 bis ...mx ... mehr als 3 Stents = 3.701,73 EURO

    Das ZE 2005-20 haben wir nicht vereinbart. Bundesweite Preisvereinbarungen kann ich Ihnen Montag mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr Flöser,

    die Rechtsverordnung 2005 des BMGS wird von den Vertragspartnern mit einer kleinen Ergänzung bei den selbstständigen Kinderkliniken für 2006 fortgeschrieben (also keine Rechtsverordnung). Übrigens: die Anerkennung als besondere Einrichtung setzt einen Antrag des Krankenhauses voraus. Dieser Antrag lohnt sich, da die Vergütung mindestens 30 % höher ist als die DRG-Erlössituation.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr Flöser,

    gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 15 KHG können \"besondere Einrichtungen, deren Leistungen insbesondere aus medizinischen Gründen, wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit den Entgeltkatalogen noch nicht sachgerecht vergütet werden, zeitlich befristet aus dem Vergütungssystems ausgenommen werden\". Nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbaren die Vertragsparteien für die Leistungen dieser besonderen Einrichtungen fall- oder tagesbezogene Entgelte. Im Mai 2005 wurde durch das BMGS die Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (FPVBE 2005, BGBl. I, S. 1340 ff.) erlassen. Nach § 1 Abs. 3 FPVBE 2005 kann eine Palliativstation oder -einheit als besondere Einrichtung ausgenommen werden, die räumlich und organisatorisch abgegrenzt ist und über mindestens fünf Betten verfügt.

    Fünf der sechs Palliativstationen im Ruhrbezirk erfüllen diese Voraussetzungen, so dass wir Kostenträger diese Palliativstationen als besondere Einrichtungen i.S.d. FBV BE 2005 anerkannt haben. Bei den Palliativstationen wurde - ausgehend von den LKA-Fallerlösen 2003 und der krankenhausindividuellen Verweildauer 2005 - ein tagesbezogenes Entgelt in Höhe von 357,79 EURO bis 391,81 EURO vereinbart. Übrigens: Die Ausgliederung der voraussichtlichen Erlöse 2005 erfolgt über B2/3 AEB 2005.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr Blaschke,

    ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Mindestmengen - mangels praktischer Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der DKG - im Ruhrbezirk anhand der E1 AEB und ergänzender Unterlagen i.S. von § 11 Abs. 4 und 5 KHEntgG geprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr Blaschke,

    das sind die mit den Krankenhäusern im Ruhrbezirk für 2004 vereinbarten Leistungen (i.d.R. die Ist-Leistungen 2003), d.h. die Knie-TEPs der GKV-Patienten, der PKV-Patienten und der sonstigen Selbstzahler. Die Ist-Daten 2004 werde ich demnächst aufbereiten lassen (zurzeit laufen die Entgeltverhandlugen für 2005 noch auf Hochtouren).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr ... (Orthodrg),
    in der Region Ruhrbezirk mit 65 somatischen Krankenhäusern erbringen 35 Fachabteilungen \"Knie-TEPs\"; die Mindestmenge 50 erreicehn 3 von 13 ACH = 23,1 %, 4 von 8 UCH = 50,0 % und 13 von 14 Orth. = 92,9 %, insgesamt 20 von 35 Abteilungen = 57,1 %. Von der Übergangsregelung (Menge zwischen 40 und 49 usw.)profitieren jeweils 1 ACH, 1 UCH und 1 Orth.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr Hirschberg,

    m.E. muss die neue Mindestmenge von beispielsweise 10 bereits im Referenzjahr 2005 erreicht werden, damit dieses Leistungsmenge prospektiv für 2006 vereinbart werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr Schrader,

    der krankenhausindividuelle Katalogeffekt 2005 ergibt sich aus den modifizierten effektiven Bewertungsrelationen i.S. von B2/32 AEB 2005.
    Beispiel:
    Erlösbudget 2004 : eff. BWR 2004 = krankenhausind. BFW 2004
    30.000.000 € : 12.000,000 = 2.500,00 €
    Erlösbudget 2005 : eff. BWR 2005 = krankenhausind. BFW 2005
    30.000.000 € : 10.935,600 (12.000,000 ./. 8,87 %) = 2.743,33 €, d.h. der krankenhausindividuelle BFW steigt in diesem Beispiel \"automatisch\" um 9,7 %.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Verhandlungsmanagement \"Ruhrbezirk\" (von Bottrop bis Hamm) vereinbaren wir die Abrechnungsfähigkeit der DRG \"Tbc\" nur mit Krankenhäusern, die eine Infektionsabteilung nach dem Krankenhausplan NRW vorhalten. Damit haben wir prospektiv die Abrechnungsfähigkeit geregelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Sehr geehrter Herr Raddatz,

    die Firma 3M veranstaltet am 25.5.2005 in Neuss eine Veranstaltung mit dem Titel \"Budgetverhandlung und Krankenhaussteuerung mit unternehmensrelevanten Kennzahlen\" u.a. mit folgenden Referaten
    > Besonderheiten der Entgeltverhandlungen 2005 aus Sicht der Kostenträger
    > Strategische Hinweise zum Umgang mit Leistungsveränderungen in der Konvergenzphase
    > Strategische Ausrichtung bei den Budgetverhandlungen - aus der Praxis für die Praxis

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann