Hallo Liebes Forum! :kong:
Haben einen Fall, bei dem eine Patientin kurz nach Mitternacht vollgepumpt mit Sedativa und Alkohol stationär aufgenommen wurde. Patientin wurde intensivmedizinisch überwacht und konnte mittags wieder entlassen werden. Nun möchte die KK den Fall ambulant abrechnen, mit der Begründung, dass die Pat. keine vollständige Nacht im KH verweilte.
Nun zur Frage: Wer hat Recht? Gab es nicht irgendwo und irgendwann ein rechtskräftiges Urteil welches besagt, dass bei intensivmed. Überwachung stationär abgerechnet werden darf, da eine Intensiv-Überwachung nicht ambulant durchführbar ist?
Für Vorschläge und Anregungen wäre ich sehr dankbar!!!
:sterne: