Beiträge von Eckardt

    Hallo @ Hr. Rost,
    wir liegen in unserer Meinung gar nicht so weit auseinander, wie Sie denken. Auch mich hat befremdet, daß das InEK in 2005 durchaus ökonomisch anders zu betrachtende Schlaganfallgruppen ( in 2004 noch abgestuft in B70 A-C ) in eine Gruppe B70B zusammenfasst. Noch erstaunter war ich über die Schaffung der B83A-C; werden denn in Deutschland nun wie wild Schlaganfälle beatmet.
    Hier sehe ich die Gefahr : Das Entgeltsystem schafft neue Anreize, die unser Handeln bestimmen könnten. Früher rechnete sich mal die infizierte Braunüle oder der Decubitus; also einfach liegen lassen ? Heute rechnet sich die Beatmung; also doch einen \"Schnorchel\" reinstecken ? Das kann es wohl nicht gewesen sein !!! Bereits an einer anderen Stelle habe ich darauf hingewiesen, daß das System schnell lernen muß, sonst würde die cerebrale Amyloidangiopathie, da sie in einer Bindegewebs-DRG landet, demnächst von Orthopäden ( die es nach Auflösung ihres Verbandes nicht mehr gibt ), also von Unfallchirurgen behandelt; auch das kann nicht im Sinne der Kostenträger sein. Deshalb bin ich dankbar über dieses werte Forum, in dem wir alle ( KH und KK ) an einem Tische sitzen, um das InEK auf solche Unregelmäßigkeiten hinweisen zu können.
    Die richtige Entwicklung sehe ich zum Beispiel mit der Schaffung der Schlaganfall-OPS : Es ist ein Unterschied, ob ein internistisches Krankenhaus bei einem Wallenberg-Syndrom sich mit einem cCT, auf dem man nichts sieht, sich begnügt und den Patienten einfach zwei Wochen \"liegen\" läßt, oder ob eine Neurologie diesen mit MRT, MRA, TEE untersucht und lysiert und zweimal täglich mit zwei Physiotherapeuten frühmobilisiert. Hier hat das InEK den ökonomischen Unterschied erkannt und versucht nun den Kostenunterschied zu evaluieren. Ich bin mir sicher, daß wir in diesem Bereich in 2007 einen anderen Split bekommen werden.
    Das System lernt, hoffentlich schnell genug, damit wir ehrlich entlohnt werden, wenn wir es bis dahin überleben.

    Hessen, 18 Grad und Sonnenschein
    Eckardt

    @ Hr. Nacke,
    als Neurologe schließe ich mich der Meinung von Hr. Selter an.

    @ Hr. Rost,
    Manchmal kann ich Ihnen gut nachfühlen. Wenn aber Teile eines funktionierenden Systems ( hier Abrechnung ) verändert werden, hat dies Auswirkungen im Sinne von adaptativen Prozessen innerhalb des Systems, damit es wieder funktionstüchtig bleibt; das ist ja gerade in Intention des DRG-Systems.
    Die Gefahr besteht nun, dass die Adaptation in eine Fehlrichtung läuft ( oder hätten Sie früher diesen Patienten zum Verschluß eines PFO erneut aufgenommen oder haben Sie es nicht gleich gemacht ). Bei der kontinuierlichen ökonomischen Anpassung durch das InEK werden dann adaptativen Prozesse seitens des Krankenhauses festzementiert, sodaß man zum Schluß garnicht mehr anders kann; so kann aus einem kurzfristigen Schnäppchen langfristig eine Einbahnstraße werden. Wir sind nicht nur die Opfer ...

    Hessen, Nieselregen 14 Grad
    Eckardt

    Sehr geehrter Forum,
    diese Diskussion ist spannend, da man im Routinealltag -bedingt durch die (Un-)Logik des Groupers - immer wieder bei Exoten landet, die außerhalb des Stoffgebietes angesiedelt sind :
    - Bsp. : Zweifelsfrei sollte eine cerebrale Amyloidangiopathie in einer Neurologie behandelt werden; zugegebenermaßen handelt es sich um ein -selten diagnostiziertes- Krankheitsbild.
    - Verschlüsselung : E85.4 zerebrale Amyliodangiopathie und I68.0*
    - Grouperergebnis : DRG I66C ( Andere Erkrankungen des Bindegewebes )
    Wäre die Schlußfolgerung richtig, müßte ich den Patienten sofort in die Orthopädie ( Fachgesellschaft hat sich gerade aufgelöst ), also in die Unfallchirurgie verlegen. Ich hoffe, daß die werten Vertreter der Kostenträger mit mir übereinstimmen, daß ein Unfallchirurg nicht gerade der richtige Spezialist für dieses Krankheitsbild ist.

    Hessen, Nebel und Nieselregen, 14 Grad
    Gruß
    Eckardt

    Hallo Herr Selter, liebe Diskussionsteilnehmer,

    herzlichen Dank für die prompte Klarstellung. Manchmal muß man sich Sätze erst auf der Zunge zergehen lassen, um zu glauben, sie verstanden zu haben ( Wobei es das nächste Mal wieder ganz anders seien kann ). :besen:

    Hessen, gleiches Wetter wie vorhin
    Eckardt

    Hallo Herr Selter,

    Zitat : Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert.

    Im Weiteren : Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrunde liegenden Krankheit vergesellschaftet sind. Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so wird es als Nebendiagnose kodiert ( D002d )

    Eine Synkope stellt für mich ein eigenständiges, wichtiges Problem ( Sturzgefährdung, ect. ect. ) dar. Ist es nun zu kodieren oder nicht ?

    Hessen, mild aber bedeckt
    Eckardt

    Lieber WiseGuy,

    ursächlich der Synkope liegt das Vorhofflimmern zugrunde.
    - HD = I48.-
    - ND = R 55 ( da dieses Symptom durch die Grundkrankheit entstanden ist und nicht obligater Bestandteil des VHF ).
    Die R00.1 würde ich vernachlässigen, die Angabe der unerwünschten Nebenwirkung des Medikamentes ist ein optionaler Kode ( Y57.9! ) und damit als HD nicht zulässig.

    Hessen, bewölkt 14 Grad
    Eckardt

    Wertes Forum,
    schon in anderen Threads angedacht, drängt sich mir ein Planspiel auf : als Neurologe frage ich mich, wann bei einer stationären Behandlung die Diagnose \"Beobachtung bei Verdacht auf neurologische Erkrankung\" ( Z03.3 ) als HD zu stellen ist.

    Grundsätzlich kommt der Patient ja wegen eines Symptoms zur stationären Aufnahme, beispielsweise wegen einem Vernichtungs-Kopfschmerz, der für mich als aufnehmenden Arzt zunächst den Verdacht auf eine SAB lenkt. Ergeben nun meine Untersuchungen ( cCT, LP ) hierzu keinen Hinweis, bleibt letztendlich das Symptom ( = HD ) übrig, wenn ich keine andere klare Diagnose stellen
    kann.

    Wäre nun der Patient symptomfrei und würde trotzdem einen
    abklärungsbedürftigen Befund aufweisen, hätte ich -trotz override-options ( gibt´s die irgendwo ? ) bei den AEP´s- erhebliche Schwierigkeiten, eine stationäre Behandlung zu rechtfertigen.

    Wozu also die Z03.3 ? Oder habe ich etwas übersehen ? Gibt es eine
    Konstellation, in der die Z03.3 als HD die stationäre Behandlung
    rechtfertigt ?

    Hessen, bewölkt sechs Grad
    Eckardt

    Hallo Herr Leonhardt,

    selbst mit der TGA hätte ich aufgrund der gegebenen Angaben meine Schwierigkeit. Die TGA ist gekennzeichnet durch eine zeitlich begrenzte Störung des expliziten Gedächtnisses, aus der eine anterograde Amnesie resultiert; während der Attacke können keine neuen Gedachtnisinhalte gespeichert werden, alle anderen Qualitäten sind ungestört. Eine Störung der örtlichen Orientierung muß hier nicht vorliegen, sicherlich liegt keine generelle Desorientiertheit zu allen Qualitäten vor. Inwieweit man unter einem \"Verwirrtheitszustand\" auch eine Störung des Bewusstseins subsumiert ( die eine TGA ausschließt ) läßt sich für mich aus den Angaben nicht erkennen.
    In den anderen Punkten gebe ich Ihnen -wie immer- recht.

    Hessen, heiter bis wolkig, sechs Grad
    Eckardt

    @ Herr Rost,
    falls das InEk Ihre Anfrage beantwortet, teilen Sie uns diese mit ? Die
    Dinge liegen nicht so einfach, daß wir Ihre Anfrage beantworten könnten.

    @ Herr Selter
    Zitat : \"Nicht das mir das immer gefällt, genausowenig wie Ihnen ...\"
    Je länger ich mich hier tummele, destoweniger hinterfrage ich, ob mir das
    gefällt; das ist gut so, denn wenn ich mir diese Frage stellen würde, ...
    würde ich vermutlich meinen Nebenjob an den Nagel hängen und wieder
    richtige Medizin machen.
    Spaß beiseite, um mit Begrifflichkeiten spielen zu können, habe ich
    ernsthaft erwogen, ein paar Semester Jura an einer Universität zu belegen.
    Schnell habe ich diesen Gedanken wieder verworfen : Bis ich fertig wäre,
    umfassen die DKR sowieso den Umfang juristischer Kommentare ( = Meter in
    meinem ( ? ) Bücherregal ), daß da sowieso nur ein Volljurist noch
    durchblickt.

    @ allen Teilnehmern,
    wieder einmal bedanke ich mich für die konstruktive Disputation eines
    scheinbar so einfachen, aber doch letztendlich komplizierten Sachverhaltes,welches dem \"Oberklopfer\" ( :defman: )zur Klarstellung zu zuführen ist.

    Hessen, Regen und es soll kälter werden
    Eckardt

    ( P.S.: Wer kann mir mal das Zitieren beibringen ? )
    ( P.P.S : Anregung für das Newcomer : Ein Thread : Wie bewege ich mich
    professionell im Forum. Wäre für alle Nichtprofi´s echt hilfreich !!! )