Beiträge von Eckardt

    Hallo Herr Selter,
    gestatten Sie mir, an diesem Punkt beharrlich zu sein ( vielleicht habe ich es immer noch nicht verstanden, weil es vielleicht doch so kompliziert ist, wie es Herr Rost empfindet ). In der Neurologie realisieren wir gelegentlich Patienten mit beispielsweise einer Sensibilitätsstörung, bei der nach eingehender ausführlicher Abklärung nichts anderes übrig bleibt, als die persistierende Angabe des Patienten einer Sensibilitätsstörung ( HD = R20.1 ).

    Bei dem gewählten Beispiel finde ich aber eine Ursache der Austrocknung, die durch einen primären, ursächlich dem Symptom zugrunde liegenden Prozess bedingt ist. Dieser Prozess -wie Sie trefflich einwenden- ist nicht obligates Symptom dieser Erkrankung -wie ein linksseitiger Thoraxschmerz zum Herzinfarkt gehört-. Ihrer Meinung könnte ich mich anschließen, wenn der Grund der Austrocknung nicht kodierbar wäre ( beispielsweise die Nichtverfügbarkeit von Flüssigkeit), hier liegt aber bei ausreichender Verfügbarkeit von Flüssigkeit eine erkrankungsbedingte Ursache vor, die eben gerade dieses Symptom bedingt. ( Im Endstadium einer Demenz versterben vermutlich eine Vielzahl von Patienten an gerade diesem Symptom, ohne daß ich dieses Ihnen durch eine Studie belegen kann. ) Hier sehe ich eine Analogie zur Cholera, die offensichtlich mehr Durchfälle als Exsiccose macht; auch hier wäre die Ursache HD, die Durchfälle als obligates Symptom nicht zu kodieren und über die Exsiccose könnte man geteilter Meinung sein ( tritt sie unter frühzeitiger Flüssigkeitssubstitution nicht auf, wäre sie doch behandelt, könnte verschlüsselt werden, da eine prophylaktische Behandlung ihr sonst obligates, aber konsekutives Auftreten verhindert. )

    An Ihrer Einschätzung bin ich sehr interessiert
    Eckardt

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Daß einfache Dinge nicht unbedingt einfach sind, zeigt das gewählte Beispiel, das einer Konkretisierung bedarf.

    Löst beispielsweise ein dementieller Prozess eine Verminderung des Durstgefühls aus, aus dem konsekutiv eine Verschiebung der Flüssigkeitsbilanz im Sinne einer Exsiccose resultiert, ist in meinen Augen die Ursache ( hier Demenz ) vor dem zur Aufnahme führenden Symptom ( hier Exsiccose ) gemäß der DKR 002d ( 2005 ), analog zu dem dort aufgeführten Beispiel 1 zu verschlüsseln.

    Die Exsiccose ist nicht obligates Symptom der zugrunde liegenden Krankheit ( Beispiel 2 und 3 der DKR 002d ) und ist als Nebendiagnose aufzuführen.

    Daneben spielt die Erkrankung mit dem tatsächlich höchsten Ressourcenverbrauch in der DRG-Logik keine entscheidende Rolle mehr.

    Oder sollte ich mich so irren ?
    Hessen, Regen und ziemlich windig
    Eckardt

    Sehr geehrte Frau Hecke,

    erlaube Sie mir, Ihre konkreten Fragen mit allgemeinen Aussagen ( unpassend an dieser Stelle : \"Fragen zu praktischen Kodierproblemen\" ) zu versuchen zu beantworten, und selbst auf die Gefahr hin, mich im Forum unbeliebt zu machen :

    In dem lernenden System G-DRG ist das InEK darauf angewiesen, entstehende Kostenentwicklungen bei Kodierkonstellationen mit einer dynamischen Bewertungsrelation zu entlohnen. Da es ein lernendes System ist, können die derzeitigen Entlohnungen nicht immer dem tatsächlichen Aufwand entsprechen und müssen, bis eine entsprechende Anpassung erfolgt ist, durch eine Mischkalkulation „aufgefangen\" werden.

    Um diesem Ansinnen Rechnung zutragen, ist der MdK in Hessen vermutlich dazu übergegangen, auf ein „right\"-coding zu achten ( Nicht „down\"- und auch nicht „up\", viel schlimmer, richtig kodieren ).( Ob meine Einsätzung stimmt, können nur Vertreter des MdK beantworten.)

    Regeln werden in einem System nicht für Friedenszeiten, sondern für den Krieg aufgestellt. Diese Regeln werden weder von den KH noch von den KK aufgestellt; allgemein verbindlich sind nur die Definitionen des Gesetzgebers und seiner nachgeordneten Institutionen ( InEK, DIMDI ). Da aber derzeit für die Anwender noch viele Unklarheiten aus dem existenten Regelwerk bestehen, wurde hier ein Forum ( Meine Frage an das InEK ) eingerichtet, um auf gerade diese hinzuweisen. Es würde mich freuen, wenn die „Legislative\" dieses Forum beachten würde, zumal wir als Diskussionsteilnehmer vielleicht praktikable Vorschläge einbringen könnten. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den genialen Beitrag von Hr. Selter ( Fehlbelegung / Wiederaufnahmeregelung ) verweisen.

    Während dieses Anpassungsvorganges wird in diesem Forum gerade von den Beteiligten -zum Teil sehr emotional- disputiert, um zur Klärung beizutragen. Getroffene Meinungen sind subjektiv und wie die Diskussionen zeigen, bisweilen sehr divergent, manchmal hilft hier nur das klärende Wort eines Juristen ( = der Mann für Kriegszeiten; meinen tiefsten Dank an die sich beteiligenden Juristen in diesem Forum ).

    „Aus Blei kann kein Gold gemacht werden.\" Abgebildet werden kann in der Verschlüsselung nur das, was nach der derzeit gültigen Regelungen da ist. Man kann von uns Codieren nicht erwarten, daß wir mehr herausholen, als tatsächlich zu holen ist. Wenn ich mich als Institution in meinem Leistungsprofil dann nicht in einer Mischkalkulation abbilden kann, muß ich nicht meine Codierung, sondern mein Leistungsprofil überdenken; bei den DRG´s sitzen alle in einem Boot ( Ärztliche Leitung, Verwaltung, Klinikbetreiber, ect., ect... ) Die DRG´s verlangen weitreichende Struktur- und Prozessanpassungen in den Krankenhäusern, die in meinen Augen genauso beherzt umgesetzt werden sollten, wie derzeit die Optimierung der Kodierung.

    Mag sein, daß der eine oder andere Thread wie ein Blick in die „Alchemistenküche\" anmuten mag, vielleicht kann hier auch kurzfristig ein „Schnäppchen\" errungen werden, mittelfristig wird sich aber das System anpassen, da eben alle ( KH, KK, MdK, InEK, DIMDI, ... vielleicht sogar ein Gesundheitspolitiker ) dies mitkriegen.

    Zweiflern zu dem Gesagten gebe ich Recht : Wir müssen nur bis dahin, bis die Welt wieder in Ordnung ist, überleben. Aber wie ? :d_gutefrage:

    Hessen mit heftigem Westwind, der einem entgegen bläst.
    Eckardt

    Lieber Herr Hecke,

    die Genese einer Blasenentleerungsstörung bei MS kann unterschiedlicher Natur sein, die einer differentialdiagnostischen, ggf. fachärztlichen Abklärung bedarf. Meistens folgt einem spinalen Herd eine Detrusor-Sphincteren-Dyssynergie ( G95.84 ). Bei der zusätzlichen Kodierung Harnionkontinenz verfahren wir, wie an einer anderen Stelle im Forum ( R32-Harninkontinenz ) schon ausführlich diskutiert wurde.

    Der Eingang des Falles in die DRG B61Z führt zu einer Heterogenisierung dieses Patientenkollektives, was gerade die Neurotraumatologen in arge Bedrängnis geraten läßt. Da es sich aber um ein lernendes System handelt, werden mittelfristig die Kollektive sauberer getrennt, wenn sie sich ökonomisch abgrenzen lassen. ( Was uns als Codierer nichts angeht, ist, ob man sich mit der B 61 wirklich einen Gefallen tut; aber das müssen andere entscheiden ).

    Hessen, herrliche :sonne: , bei traumhaften 16 Grad ( was man geniesen könnte, wenn man raus dürfte )
    Eckardt

    Sehr geehrter Herr Sommerhäuser,liebes Forum
    voller Verwunderung laß ich in den News :

    [f2]Stellungnahme zur Differenz der Landesbasisfallwerte Hessen / Schiedsstelle vs. Referentenentwurf (Diese Meldung war ein scheinbar zu realistisch erscheinender Aprilscherz und als solcher frei erfunden). Ich bitte um Entschuldigung. B. Sommerhäuser[/f2]

    Ich kann mir eine Menge Aprilscherze denken, bei uns galt aber immer eine gewisse Schmerzgrenze, die nicht überschritten werden durfte. Und jeder, der sich mit den DRG´s beschäftigen muß, hat einen gewissen Humor ( oder Zynismus ) entwickelt. Befremdend finde ich nur eine Positionierung eines solchen Scherzes beim BMGS, von dem ich mir nach Ablauf dieses Tages eine Richtigstellung wünschen würde.

    Hessen, sonnig Ostwind
    Eckardt
    :totlach:

    Liebes Forum,
    gestatten sie mir, das Problem von einer anderen Seite zu beleuchten. Wenn ich es richtig verstanden habe, rechnen wir seit 2005 keine Pflegetage, sondern Fallpauschalen mit den Kostenträgern ab. Bis auf uGVD, mGVD und oGVD ist es ökonomisch also egal, wie lange ein Patient in einer Klinik verbleibt.
    Während es bis 2003/2004 im Interesse der Kostenträger gewesen seien dürfte, die kostspielige Verweildauer im Krankenhaus zu reduzieren ( \"Der hätte aber schon am ... Tag entlassen werden können\" ), kann es nun durchaus im Interesse sein, diese zu verlängern ( \"Warum haben Sie den Patienten schon entlassen ?\" ). Vielleicht wird sich die mit dem MdK zu verhandelnde Thematik ins Gegenteil verkehren, sicherlich haben wir neben den DRG´s noch andere Baustellen, die wir nicht vernachlässigen sollten.

    Hessen, dichter Nebel, acht Grad
    Frohe Ostern
    Eckardt

    Lieber Herr Selter,

    herzlich Dank für die prompte Antwort. Es beruhigt, die Dinge nicht allein interpretieren zu dürfen. Warten wir nun die Antwort des \"Oberklopfers\" ab.

    Hessen, schon 12 Grad bei :sonne: (Frühling )
    Eckardt

    Liebes Forum,

    herzlichen Dank an Herr Selter, der eine Uneindeutigkeit der DKR ( 1804d ) bereits dem InEK zurückmeldete.
    In Ermangelung einer Antwort verfahren wir derzeit so :
    - Bekanntlicherweise dienen die R-Codes den pflegerischen Aufwand ökonomisch widerzuspiegeln; in den bisherigen Versionen waren sie daher teilweise PCCL-steigernd.
    - Ist das Symptom zwingender Bestandteil einer Erkrankung ( z.B. Harninkontinenz bei NPH ), wird sie nicht kodiert, da vermutlich ihre gesamte Kostenentwicklung durch das InEK kalkuliert werden kann.
    - Kann, aber muß nicht das Symptom bei einer Erkrankung auftreten ( z.B. Harninkontinenz bei MS ) wird es dann kodiert, wenn es seine eigenen Kriterien ( > 7 Tage, bei Entlassung, Grund zur OP ) erfüllt.
    ( Beispielsweise steigert nicht jede Harninkontinenz den pflegerischen Aufwand : So kann man aufgrund einer Hirnerkrankung beispielsweise eine cortical enthemmte Blase haben und trotzdem rechtzeitig die Toilette erreichen; ein pflegerischer Mehraufwand ergibt sich nicht, dementsprechend kodieren wir hier die R32 nicht. In anderen Fällen ist dies nicht möglich und der Patient hat einen erhöhten Pflegeaufwand; in diesem Falle kodieren wir die R32.)
    - Sollten wir mit unserer Interpretation was „bestimmte Zustände\" oder „normal\" betrifft, völlig auf dem Holzweg sein, bitte ich das werte Forum um Belehrung.

    Hessen, Sonne 10 Grad ( =Frühling )!!! :sonne:
    Eckardt

    Lieber Herr Baeumler, lieber Herr Leonhardt,

    wenn man das \"forum neurologicum\" ( Akt. Neurologie 2004; 31; 531-548 ) liest, kann man verstehen, was sich die DGN unter dieser Ziffer vorstellt. Darüber hinaus werden gerade in diesem Kapitel die Inhalte der OPS genauer definiert, um der allgemeinen \"Verwässerung\" Einhalt zu bieten. Sollten diese OPS pecunär sich irgendwann einmal abbilden, kann ich mir gut vorstellen, daß der Kostenträger schon mal vorbei kommt oder ein Zertifikat verlangt. Wie unser Lord of the Codes mahnt, sollten wir Hasen ( genialer Thread \"Wiederaufnahme\", leider kann ich noch nicht verweisen, vielleicht zeigt´s mir mal einer, wie´s geht ) eindeutigen Richtungspfeilern folgen.

    Gruß aus Nordhessen, plus drei Grad bei herrlichem Schonnenschein
    Eckardt :sonne: