Guten Morgen,
eine Wochenend-Idee von mir wäre den Rechnungsvorbehalt für die ICD-Info zu nutzen
30 Zeichen reichen da bestimmt für aus
Ob das dann die KK akzeptieren....
S. Lindenau
Guten Morgen,
eine Wochenend-Idee von mir wäre den Rechnungsvorbehalt für die ICD-Info zu nutzen
30 Zeichen reichen da bestimmt für aus
Ob das dann die KK akzeptieren....
S. Lindenau
Guten Morgen,
die Frist für die Nachtragsrechnungen wurde über die beiliegende Ergänzungsvereinbarung vom 19.06. auf den 30.06.2020 verlängert.
S. Lindenau
Hallo,
ich würde sagen das AufnDat des ersten Falles
Alles was vor dem 14.05.2020 aufgenommen wurde bekommt kein ZE
S. Lindenau
Hallo,
das kann funktionieren, wenn die Schnittstelle das hergibt
Es sollte aber jedem bewusst sein, dass dieses ZE nur bis zum 30.09. gilt
Zu viel Arbeit würde ich daher nicht in ein vollautomatisches System stecken wollen
Ist ja medikamentenabhängigen ZEs ja auch so, dass diese idR nicht vollautomatisch und digital dokumentiert werden
und das sind deutlich höhere Preise im Umlauf
S. Lindenau
Hallo Herr Horndasch,
das würde funktionieren
Sie müssten den OPS nur dann wieder aus der Gruppierung rausnehmen und aufpassen, dass der OPS nicht an die Kostenträger übermittelt wird.
Ob das einfacher /schneller ist....
S. Lindenau
das ist jetzt die Frage
nur U07.1 oder auch U07.2
S. Lindenau
Guten Morgen,
im Rahmen der COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs- Verordnung – AusglZÄV wurde auch die COVID.Mehrkostenpauschale angepasst.
Die Umsetzung ist nun im aktuellen §301-Nachtrag (Entwurf) angekommen
Die Gültigkeit wird von 30.06.2020 auf den 30.09.2020 verlängert
Zudem gibt es ein neues Entgelt
"Zuschlag gem. §21 Abs. 6 KHG zur Vergütung der höheren Aufwendungen der Krankenhäuser bei der Materialbeschaffung bei Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (100,- Euro)"
47100034
A6200014
Wie beim ZECOVID würde ich hier gerne über die Auslösekriterien diskutieren.
Ich würde als Diskussionsbeitrag folgende Überlegung einstellen
Alle Patienten mit AufnDat XX.XX.XXXX (Verordnung ist ja noch nicht verkündet) und einer Entlassdiagnose U07.1! würden das neue Entgelt (100 EUR) bekommen, alle anderen das alte Entgelt (50 EUR).
Oder muss doch noch die U07.2! mit rein?
Wie sehen das?
Vielen Dank
S. Lindenau
Hallo,
da kein OPS auch keine automatische Auslösung, da Sie ja nur 1x im Fall die U07.* etc kodieren, aber für jeden Test ein ZECOVID in Rechnung stellen dürfen
Dabei aufpassen, dass als Datum von/bis das Probeentnahmedatum angegeben wird
Wir werden auf das neue ZE den 0,42% Zuschlag erheben, aber nicht die "normalen" %zu-/Abschläge.
S. Lindenau
Hallo,
soweit ich weiß
280 EUR vollstationär
190 EUR teilstationär
Interessant wird es bei Mischhäusern
Es wird ja von Krankenhäusern und nicht von Fachabteilungen gesprochen
Auch interessant sind bei uns die somatischen Fachkliniken die einen hohen E3.3-Anteil (kein CMI) haben.....
S. Lindenau
Hallo doerdi,
ja das ist der Weg.
Habe leider immer noch keine Antwort bekommen, wie das ZE in der RECH zu übermitteln ist.
Werde da mal nachhaken
Danke
S. Lindenau
Hallo,
der Vereinbarung ist ja schon mal einiges zu entnehmen
Nach § 1 Abs. 1 gilt die Vereinbarung für Patienten mit AufnDat ab dem 14.05.2020 – 30.09.2020.
Das ZE unterliegt gem. § 1 Abs. 2 nicht dem Erlösbudget nach § 4 Abs. 1 KHEntgG bzw. § 3 Abs. 3 BPflV, sowie dem Erlösausgleichen. Demnach ist bei der Abrechnung darauf zu achten, dass die „normalen“ %-ualen Zu- und Abschläge nicht auf das neue ZE angewendet werden. Dies gilt aber nicht für den neuen 0,42%-Zuschlag ab 01.05.2020, da hier alle ENT-Segmente zur Berechnung heranzuziehen sind.
Das ZE ist gem. § 1 Abs. 3 für voll- und teilstationäre Patienten abzurechnen. Bei einer Testung im vorstationären Bereich, darf das ZE nur bei einer stationären Übernahme in Rechnung gestellt werden. Im nachstationären Bereich ist die Abrechnung ausgeschlossen.
Bei Abrechnung ist die Kodierung der ICDs
U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen
U07.2! Covid-19, Virus nicht nachgewiesen
U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2
gem. § 1 Abs. 5 vorzunehmen.
Ich gehe aufgrund §1 Abs.3 davon aus, dass pro Testung ein ZE abzurechnen ist
Ich denke wir werden hier halbautomatisch vorgehen. Wir werden in Orbis eine Stoffgruppe im Mengenkalkulator für das ZE anlegen. Dort kann dann jede Testung inkl. Datum dokumentiert werden. Über eine Leistungsregel wird dann pro Eintrag ein ZE erzeugt. Sollte wie bei jedem anderem ZE auch funktionieren.
Dann noch eine weitere Regel auf die o.g. ICDs. Wenn diese dokumentiert wurden aber kein Eintrag im MK, dann gibt es eine Warnung bei der Abrechnung.
Da das ZE nur bis zum 30.09.2020 gültig ist schlage ich mich nicht mit den Laborschnittstellen rum....
Gruß
S. Lindenau