Beiträge von SLindenau

    Guten Morgen Frau Uphoff,

    sie sagen Sie haben den Patienten am 2.5 in ein anderes KH verlegt. Dieses KH hat den Patienten dann am 13.5 zurückverlegt.

    Dann handelt es sich um eine Rückverlegung, da die Rückverlegung der Wiederaufnahemregelung vorgeht.

    Es kommt darauf an, ob der Patient von dem anderen KH direkt zu Ihnen verlegt wurde oder ob der Patient länger als 24 Std. zu Hause war.

    Wenn die Fallzusammenführung/ Rückverlegung nicht klappt könnte es sein, dass in ASPM im Registerblatt \"Aufnahme\" der Aufenthalt im einweisenden KH länger als 24 Stunden auf \"Nein\" oder \"unklar\" steht.

    Freundliche Grüße

    S. Lindenau

    Hallo Herr Thomson,

    Die Veränderung beim effektiven Casemix, kann auch auf einer veränderten Verweildauer beruhen, daher wird beim differenzierten EA die Mehrerlöse um die vereildauerbedingten Mehrerlöse bereinigt. Es wird also nur der \"normale\" Casemix betrachtet.

    Gruß
    S.Lindenau

    Guten Morgen Herr Thomson,

    ich kann Ihnen da 2 Artikel empfehlen:

    - \"Der Erlösausgleich nach dem Krankenhausentgeltgesetz\", Seite 452ff, f&w 5/2004 21.Jhg. Hier wird der differenzierte Erlösausgleich vorgestellt.

    - \"Wie hoch ist das Upcoding-Risiko?\", Seite 777ff, ku 9/2004. Hier wird die Methode der Nebendiagnoseneffizienz beschrieben.


    Mit beiden Methoden kommt man ungefähr auf das selbe Ergebnis. Wir haben beide Methoden für den EA 2004 benutzt.

    Grüße aus dem sonnigen Münsterland.

    S. Lindenau

    Guten Morgen Frau Manke,

    ich würde die DRGs des Gesamtjahres aufführen und dies mit einer Fußnote kenntlich machen, dass die angegebenen DRG nicht mit den abgerechneten Fällen übereinstimmen.

    Ansonsten wird es für sie wahrscheinlich sehr schwierig Ihr Leistungsspektrum darzustellen.

    Freundliche Grüße

    Sven Lindenau

    Guten Morgen Herr Heller,

    es gibt in EOFM unter der Registerkarte \"4 Leistung\" unten rechts ein Kästchen \"FP Rg.-Ende\". Nachdem Sie die Rechnung storniert haben können Sie dieses Kästchen anklicken und haben dann die Möglichkeit hier ein fiktives Entlassdatum eingeben. Dieses erscheint dann unter dem Kästchen, damit man später weiß welches Datum eingetragen wurde. Entsprechend werden dann die Ab bzw. Zuschläge berechnet.

    Um allerdings eine korrekte E1+-Statistik zu bekommen müssen Sie in ASTM bei der Erstellung der E1+ in der Registerkarte \"Berechnung I\" unter \"Fallberechnung\" den Punkt \"bis zum akzeptierten Aufenthaltsende\" anklicken. Dann wird das o.g. Kästchen abgeprüft. Ansonsten bei \"bis zum tatsächlichen Ende\" wird das eigentliche Entlassdatum berücksichtigt.

    Wir arbeiten mit SP06.13, vorher hat es nicht geklappt.

    Ich würde erstmal ein Fall ausprobieren.

    Die Lösung von Herrn Scholz \"Tage ohne Berechnung\" gibt es ja leider nicht mehr in ORBIS. Diese Lösung wäre einfacher. Man könnte genau die bemängelten Tage z.B. die prä- und/ oder postoperative VwD von der Berechnung ausschließen.

    Freundliche Grüße

    Sven Lindenau

    Guten Morgen Forum,

    kurze Frage wir haben hier eine Patientin mit der Prozedur 5-513.j0 \"Endoskopische Operationen an den Gallengängen: Einlegen oder Wechsel von Selbstexpandierenden Prothese: Eine Prothese\"

    dies führt in das Zusatzentgelt ZE2005-21 \"Selbstexpandierende Prothesen an Ösophagus und Gallengängen.

    Da es sich hier um ein KH-individuelles Entgelt handelt bin ich jetzt ein wenig überfragt, da Zusatzentgelte äußerst selten bei uns vorkommen.

    Muss ich jetzt mit der Abrechnung des ZE2005-21 warten bis wir einen Entgeltbertag verhandelt haben? Oder gibt es ähnliche Regelungen wie bei den DRGs nach Anlage 3 (600€-Regel).

    Das einzige was ich dazu gefunden habe, ist dass man, die in 2004 verhandelten Werte nehmen soll. Aber wir haben in 2004 keine Zusatzentgelte verhandelt.

    Danke.

    Gruß

    S. Lindenau

    Hallo Herr Selter,

    es ging vor allem um die \"Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal\"...

    Es ging für mich darum, ab wann das DIMDI / InEK einen Behandlungstag bei der geriatrischen Komplexbehandlung sieht. Nur dann wenn ein Ergo- oder Physiotherapeut eine Therapieeinheit am Patieten erbringt oder nicht.

    Fragen Sie mich bitte nicht was ich unter einer \"Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal\" verstehe, ich bin Betriebswirt. Die Frage habe ich an unseren CA der Geriatrie weitergegeben.

    Die Krankenkasse hat argumentiert, dass bei ähnlich gelagerten Fällen Sonntags keine Therapie stattfindet und somit keine Komplexbeahndlung. Demnach hat die Kasse die Sonn- und Feiertage aus der Berechnung gestrichen.

    Der DIMDI-ANtwort entnehme ich jetzt, dass wenn wir Sonntags eine \"Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal\" durchführen auch einen Behandlungstag für die Komplexbehandlung berechnen können.

    Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

    Gruß

    Sven Lindenau