Hallo AO85,
die KGNW hat noch nichts rausgegeben, aber die LBK
Dort ist auch die Vereinbarung nach §26 Abs. 2 KHG als Anlage zu finden
Daher muss ich glaube ich meine Einschätzung zu den %-ulaen Zu/Abschlägen zurücknehmen.
Nach §1 Abs. 2 gehört das neue ZE nicht in das Erlösbudget nach § 4 abs. 1 KHEntgG und unterliegt auch nicht den Erlösausgleichen. Das ist m.E. aber die Grundlage für die Berechnung der "normalen" %ualen Zu/Abschlägen
Da der neue 0,42%-Zuschlag aber alle ENT-Segmente betrifft, würde ich den mit in Rechnung stellen.
Laut LBK soll aber zeitnah eine kommentiertes Rundschreiben zur Umsetzung der Vereinbarung veröffentlicht werden.
S. Lindenau