Beiträge von SLindenau

    Hallo Forum,

    zwei kurze Fragen
    1.
    Haben wir als Krankenhaus ein Recht auf Einsicht in die MDK-Gutachten?

    2.
    Haben Patienten ein Recht auf Einsicht in die MDK-Gutachten?

    Hintergrund:

    Eine Kasse möchte uns keine Gutachten mehr schicken, da wir ein Gutachten an eine Patientin weitergegeben haben. Sie konnte nicht verstehen, wieso ihr Aufenthalt ambulant abgerechnet werden sollte.

    Vielen Dank

    Sven Lindenau

    Hallo Forum,

    es geht wieder mal um die Anlage 3. Über den Suchmodus habe ich nur Themen gefunden, bei denen es um die aktuelle Abrechnung geht.

    Wir haben endlich nächsten Monat unsere Budgetverhandlung.
    Daher interesiert mich natürlich:
    Wer hat die B61 bereits vereinbart?
    Was ist dabei herausgekommen?
    Und vorallem was wollten die Kostenträger an Unterlagen haben. Auf welcher Grundlage haben die die Grenzen festgelegt.

    Grüße

    Sven Lindenau

    Hallo Herr Konzelmann,

    wir haben ähnliche Probleme hier. Ich kann z.B. keine Auswertung für das ganze Jahr 2003 machen nur März bis Dezember.

    Die falschen CM -Angaben resultieren daraus, dass Excel die CSV-Datei falsch einliest. Die Zahlen haben kein Komma sondern ein Punkt. Also nicht 0,755 sondern 0.755. Falsche Konvertierung. Stimmt aber auch nicht immer.

    Was ich auch nicht gut gelöst finde ist wie Sie es auch schon angemerkt haben, dass alle Patienten mit in die Auswertung kommen. Sowohl Voll als auch teilstationär oder vorstationär.... Es gibt in dem Modul zig Filtereinstellungen aber keine über den stationären Status. Oder doch?

    Ich prüfe mit dem Modul jeden morgen die noch nicht freigegeben Fälle ab. Diese filter ich dann aber noch gegen eine aktuelle Entlassliste. So haben unsere Kodierfachkräfte jeden Morgen eine Liste mit noch zu kodierenden Fällen.

    Es kommt immer darauf an was man haben will.

    Ich halte eigentlich an jede MCAP-Liste auch noch eine E1+ oder Entlassliste.

    Wir haben mittlerweile zig Supportanfragen gestellt und immernoch keine befriedigende Lösung erhalten. Was eigentlich schade ist, da dieses Modul erhebliches Potential besitzt und Zeit sparen könnte.

    Gruß

    Sven Lindenau

    Guten Morgen Herr Schrader,

    haben Sie nicht die Möglichtkeit unter ASTM/Controlling/FPG-Statistiken/E1plus eine csv-Datei erstellen zu lassen?

    Ich habe unser Berichtswesen komplett mit Access auf die Beine gestellt, indem ich die oben angesprochene E1plus-Statistik als csv laufen lasse. Brauche nur die entsprechenden Dateien in ASTM zu erstellen...aktualisiere die Tabellen in Access und fertig.

    Eine andere Möglichkeit bietet der Medizin-Controller Arbeitsplatz von GWI. Sehr nützlich wenn man mehrere Filter auf einmal benutzen möchte.

    Dort hat man auch die Möglichkeit den gewünschten Bericht auf Papier zu drucken oder als csv auszugeben.

    Sonnige Grüße aus dem Münsterland

    S. Lindenau

    Guten Morgen Herr Sander,

    dass mit dem Standardschreiben habe ich mir gestern auch überlegt.

    Ich werde jetzt so vorgehen, dass ich bei einer \"MDK\"-Anfrage der PKV, die Einverständniserklärung des Patienten anfordere.

    Bei einer Rechnungskürzung durch den beratenden Mediziner werde ich dann das Gutachten anfordern.

    Ich denke, dies ist der beste Weg. Oder hat jemand noch einen anderen Vorschlag? Außer den Patienten als Kostenträger zu nehmen (höchstens als aller letzte Konsequenz).

    Gruß aus dem Münsterland

    Sven Lindenau

    Hallo Herr Lueckert
    Hallo Herr Ordu

    vielen Dank für Ihre Antworten.

    Die Schweigepflichterklärung haben die Patienten doch schon mit der Unterschrift des Versicherungsvertrages unterschrieben :a_augenruppel:

    Die Patienten als Kostenträger in die Pflicht zu nehmen ist in Zeiten von Fallrückgang, etc. so eine Sache. Wir werden wohl nicht drum herum kommen die beratenden Mediziner wie einen MDK zu behandeln.

    Soll heißen mit einem vernünftigen Gutachten kann ich leben.

    Es soll ja auch mal vorkommen, dass wir ein Fehler machen.

    Im diesen Sinne schöne Grüße aus dem Münsterland

    Sven Lindenau

    Hallo Forum,

    wir bekommen zur Zeit vermehrt Anfragen einer Privaten Krankenversicherung.

    \"...haben Ihre Rechnung geprüft. Für eine weitergehende Bearbeitung benötigen wir noch:...\"

    Nach Überprüfung des Falls bekomemn wir dann:

    \"...Sie berechnen für den betreffenden stationären Aufenthalt die DRG B69B. Nach Auswertung der Epikrise von unserem BERATENDEN MEDIZINER, erkennen wir die HD xyz an. Somit ergibt sich die DRG B69C...\"

    Das ganze natürlich ohne ein Gutachten oder die Nennung des beratenden Mediziners. Unsere Ärzte haben überhaupt keinen Anhaltspunkt für einen Widerspruch.

    Was kann ich von der Krankenversicherung verlangen?
    Ein Gutachten?
    Die Einschaltung des MDK? hat die PKV einen MDK oder nur beratende Ärzte?
    Sind wir verpflichtet der PKV die E-Briefe etc. zu kommnen zu lassen? Wahrscheinlich ja, aber wie? Im verschlossenen Umschlag mit \"Artztsache\" beschriftet?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Gruß

    Sven Lindenau

    Hallo Herr Schrader,

    wir hatten hier ein ähnliches Problem.
    Die DRG im E1+ unterscheiden sich von der DRG im Workplace.

    Lösung:

    Es wurden Änderungen an den Diagnosen vorgenommen nachdem die DRG-Freigabe betätigt wurde. Die E1+ zog sich immer die DRG der 1. Freigabe.

    Habe mich dann in die entsprechenden Fälle im Workplace eingeloggt die Freigabe zurückgenommen und danach die Freigabe wieder reingesetzt. Jetzt stimmt die E1+ auch wieder.

    Änderungen werden bei uns jetzt erst nach einer Rücknahme der Freigabe gemacht.

    Habe jetzt von einem anderem Problem gehört bzw. es auch bei uns ausprobiert. Es tauchte nach dem neuen Hotfix 20 auf.

    Wenn Sie die Freigabe auch als Faktura-Freigabe benutzen und in einem abgerechneten Fall eine DRG simulieren oder auch nur die Freigabe zurücknehmen und wieder reinsetzen wird die Rechnung im EOFM gelöscht. Ich meine damit gelöscht und nicht storniert. Die Rechnung befindet sich anscheinend noch in der Datenbank und in der FiBu aber in EOFM ist nichts mehr davon zusehen.

    Deshalb haben wir unsere Freigabe wieder auf die DRG-Freigabe zurückgeschraubt. Denn dann hat man das Problem nicht mehr.

    GWI kennt das Problem aber nimmt es meiner Meinung nach nicht ernst.

    Schöne Grüße aus dem Münsterland

    Sven Lindenau

    Guten Morgen Herr Wolf,

    §2 KFPV sowie die ganzen Leitfäden kenne ich auch, was mir nur ein wenig Bauchschmerzen macht, ist die Abwesenheit unter 24 Stunden. Dazu hab ich nichts gefunden außer bei Rückverlegungen (Stichwort Verbringung).

    Also kann man den Patienten ein paar Stunden nach Hause schicken dann wieder neu aufnehmen und 2 Fälle abrechnen, wenn die DRG weder in der gleichen Basis-DRG noch in der gleichen MDC sind? Komplikationen lass ich jetzt mal außer acht.

    Gruß

    Sven Lindenau

    Hallo Forum,

    habe eine Frage zur Wiederaufnahmeregelung

    1. Aufenthalt 28.01.04 - 25.02.04 DRG U63Z
    2. Aufenthalt 25.02.04 - 29.02.04 DRG F09B

    Generelle Frage: Sind zwei Aufenthaltszeiträume generell zusammenzulegen, wenn zwischen Entlassung und erneuter Aufnahme weniger als 24 Std liegen, oder nur bei Komplikationen?

    Wenn ja , wo steht das. In den Leitsätzen zur Wiederaufnahme habe ich nichts dazu gefunden.

    Da diese Fälle höchst unterschiedliche DRGs aufweisen bin ich persönlich dazu geneigt 2 Fälle abzurechnen, falls keine Komplikation vorliegt.

    Bin für jeden Hinweis dankbar

    Gruß
    Sven Lindenau