Hallo Forum,
da kann ich D. Bahlo-Rolle nur Recht geben.
Ich befasse mich erst seit kurzem mit den Anfragen der Krankenkassen. Mir ist die besagte Kasse aber bereits jetzt aufgefallen. Insbesondere durch unkooperatives Verhalten und vor allem durch Standardanschreiben in denen höchstens die Deutschen Kodierrichtlinien zitiert werden:
z.B.:
Eine Rest- oder Fehler-DRG wie die von Ihnen in der Rechung ausgewiesene DRG 901Z ist unter Beachtung der DKR für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren nur dann in Ansatz zu bringen, wenn der zu beurteilende Einzelfall nicht einer spezifischen DRG zu zuordnen ist.
Nach einigen Rumprobieren im Grouper bin auch darauf gekommen. Die KK hat einfach die Entlassungs-HD geändert und ist damit auf die spezifische DRG gekommen.
1. Dürfen die das und
2. warum schreiben die nicht einfach warum haben Sie die Diagnose XY als HD genommen und nicht die Diagnose YZ.
3. Lohnt es sich da die Entlassbriefe, OP-Berichte bei solchen Standardschreiben an den SMD zu schicken?
Dieser Fall wurde übrigens von unserer geschulten Kodierfachkraft nach Aktenlage kodiert.
Ich hab noch mehr von solchen Schreiben
Gruß
S. Lindenau