Beiträge von AnMa

    Hallo, Forum

    es ist für die Eingruppierung in die J06Z unerheblich, ob die Histologie zur Entlassung bekannt war. Frau Ebersbach kodiert entweder das Carcinom oder Neubildg. ungewissen Verhaltens, beide Diagnosen führen in J06Z. Entscheidend für J06Z oder J07Z ist der durchgeführte Eingriff. Da es gar nicht so selten vorkommt, dass sich der Pathologe trotz durchgeführten Schnellschnittes nicht endgültig festlegt, ist ein zweizeitiger Eingriff nichts ungewöhnliches. Außerdem gibt es nicht wenige Frauen, die über das Schnellschnittergebnis erst informiert werden wollen, bevor Sie sich zu einem größeren Eingriff entschließen. Das alles war ja aber gar nicht die Eingangsfrage, sondern es ging ja darum, ob nach KFPV 2004 beide Fälle zusammengeführt werden müssen. Dabei würde ich auch eher für NEIN plädieren.

    Freundl. Grüße

    AnMa

    Hallo

    die Antwort lautet in beiden Fällen:

    \" die Diagnose, die nach Analyse als diejenge festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stat. Aufenhaltes verantwortlich ist\" (Definition der HD lt. Kodierregel D002c)

    also 1. Fall HD Femurfraktur
    2. Fall Hämatom des OS ( wenn dieses die o.g. Definition erfüllt)

    MfG
    AnMa

    Hallo, Codiermaus

    ganz schon clever, Ihre Chirurgen... :sterne:

    allerdings würde ich bei 3°Hämorrhoiden nach Thesaurus ausschließlich I84.5 und bei ausschließlicher Anwendung eines Staplers nur 5-493.5 kodieren, es sei denn, Ihre Proktologen führen zusätzlich zum Stapler-einsatz eine Mucosa-Resektion durch, das dürfte jedoch die Ausnahme sein.

    MfG

    AnMa

    Hallo, Forum

    Habe eine Frage, auch auf die Gefahr hin, dass das Problem in den verschiedenen Boards längst hinreichend diskutiert worden ist-ich habe auf meine spezielle Frage keine Antwort gefunden:

    1. Fall 30.12.2003 - 04.01.2004 J08B
    2. Fall Wiederaufnahme (wegen Komplikation) innerhalb der oGvD der J08B aus KFPV 2003, nach KFPV 2004 auch in J08B eingruppiert.

    der MDK mahnt eine Fallzusammenführung an, wie verhält es sich nun mit der Neueinstufung. Nach MDK-Meinung sind Diagn. und Prozed. des zweiten Falles nicht zu berücksichtigen, obwohl doch in 2004 aufgenommen. Bin etwas verunsichert...

    AnMa

    Hallo, Herr Mies

    der Argumentation der Kasse muss man folgen, wenn die Behandlung der Femurfraktur als abgeschlossen galt. Man hat sich hier sicher an der DKR 1912a orientiert.Wenn die Behandlung allerdings nicht abgeschlossen war, beispielsweise bei einem seit der Primär-Op schwelenden und ambulant behandelten Infekt der Prothese, dann hätten Sie die S72.10 nach o.g. DKR m.E. allerdings sogar zur HD erklären können mit T84.5 als ND

    MfG
    AnMa

    Hallo, Herr Winter,

    ich widerspreche nur äußerst ungern, aber die S73.0 beschreibt nun mal eine traumat. Hüftluxation, also unfallbedingt. Sie können also diesen Code eben nicht als Zusatzinformation für die nichttraumat. Hüftluxation einer TEP verwenden, die ein Pat. z.B. beim Aufstehen aus dem Sessel erleidet. :boom:

    trotzdem freundlichste Grüße

    AnMa

    Hallo, Herr Selter

    der Fehler mit den o.g. Codes tritt bei uns auch auf. Unser Software-Hersteller hat beim InEK in Erfahrung gebracht, dass es sich um einen Grouper-Fehler handelt, der im Zuge einer Nachzertifizierung behoben wird.

    MfG

    AnMa

    Hallo, Herr Winther

    Ihre schon fast poetische Beschreibung des Kodiervorgangs gefällt mir sehr. Allerdings frage ich mich, ob sie nicht doch den Kodierregeln widerspricht, die ja in der "Hierarchie" über der ICD stehen. Ist es nicht möglich, dass dann ein- und derselbe Fakt vielleicht doppelt erlösrelevant wird, wenn beide (Dach und Keller) eine CC-Relevanz haben ? Im von Frau Kosche geschilderten Fall ist es ja nicht so, aber stellen Sie sich folgendes vor:

    nach einer Op kommt es zu einer postop.Pancreatitis, die ich ausschließlich nach IDC-Thesaurus mit T81.4 kodieren würde, Sie würden zur näheren Spezifizierung noch K85.- ergänzen ? Dann hätten Sie zwei CC-relevante Diagnosen.

    Bitte helfen Sie mir und Elisabeth Kosche auf die Sprünge:bounce:

    AnMa