Beiträge von AnMa

    Hallo, Rolf L.

    unter Beachtung der spärlichen Informationen würde ich sagen, es handelt sich um einen Fall von unglücklichem Aufnahmemanagement. Wenn die Dame nicht bei Ihnen übernachtet hat, würde ich gar keine DRG, sondern eine rein vorstationäre Behandlung abrechnen, wenn doch, ja dann sollen Ihre Kliniker Ihnen die Symptome genau benennen, die die Übernachtung grechtfertigt haben und die kodieren Sie dann, das ist zugegeben böse, aber wenn sich einer was aus den Fingern saugen kann, dann der behandelnde Arzt.

    Gruß an die Kodierfront, M.

    Hallo, Forum, verehrter Herr ToDo

    ich empfehle Euch allen, diesen Tread zu beenden. Ich möchte nicht wissen, wieviele Forumsmitglieder, die in QM und MedCo arbeiten, auch wegen der Arbeitsbedingungen diesen Weg gewählt haben. Sie alle haben die Erfahrung gemacht, dass man den wunderbaren Arztberuf auch mit dem Wissen um notwenige Nacht-und Feiertagsarbeit gewählt hat. Wie es sich aber wirklich des nachts und vor allem am nächsten Tag ANFÜHLT, wenn man nicht einmal sein Recht auf Einhaltung der bisherigen Gesetze geltend machen kann, weiß man erst nach längerer Erfahrung. Die haben sicher die meisten aus dem Forum. Insofern ist es eigentlich unsinnig, dies jetzt hier weiter auszubreiten, ich hör ja auch schon auf damit.
    Abschließend kann ich nur hoffen, dass diese Selbstverständlichkeit - um nichts anderes handelt sich nämlich bei dem Urteil - nun auch mal anderen Leuten viele, viele so richtig lange schlaflose Nächte breiten wird.:uhr:

    Gruß
    Matz

    Hallo und guten Morgen,

    ToDo darf sich rühmen, mich als jahrelangen stillen Leser des geschätzten Forums zur Registrierung veranlasst zu haben, damit ich auf diese Ungeheuerlichkeit antworten darf. Ich finde es immer klasse, wenn sich Personen zu einer Sache äußern, von der sie mangels eigener Erfahrung (oder doch?) absolut nichts verstehen. Ein ähnliches Gefühl hatte ich gestern abend bei den Nachrichten, als sich der allseits beliebte Prof. Lauterbach zum Thema äußern durfte und wie immer mit der zu langen Verweildauer argumentierte. Natürlich hat er damit prinzipiell recht. Aber einen Bezug zwischen Verweildauerverkürzung und Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten herzustellen, das hat mich laut lachen lassen, zeigt es doch dass es außer ToDo noch andere schlaue Leute in Deutschland gibt :x , die etwas von ärztlicher Arbeitsbelastung zu verstehen glauben. Ich empfehle beiden dringend, mal einen Sonntag in der Notaufnahme eines Kreiskrankenhauses mit dem diensthabenden Chirurgen mitzulaufen. Ich für mich habe das Interesse an anderen Berufsfeldern auch aus dem Frust über die unglaublichen Bedingungen in deutschen Krankenhäusern heraus aufgebaut und mich aus der Chirurgie vorerst verabschiedet.
    Außerdem glaube ich, dass die ganze Diskussion nicht so hochgekocht wäre, wenn die Politik, die Kassen, die Krankenhausverwaltungen, ... sich bemüht hätten, Bedingungen zu schaffen, das vorhandene deutsche Arbeitszeitgesetz umzusetzen. Solange Gewerbeaufsichtsämter zwar in die Krankenhäuser gehen und kontrollieren, daraus jedoch wie in unserem Fall keinerlei Konsequenzen folgen bei bis zu 15 (ja- FÜNFZEHN) Bereitschaftsdiensten im Monat, wird auch das gestrige Urteil ein Witz bleiben.

    Ich mach mich jetzt wieder an die Arbeit:bounce: