Beiträge von AnMa

    Liebes Forum,

    ich möchte meine Frage vom 14.12. präzisieren:

    Welches Stadium der CNI wird im aktuellen Fall 09/2016 kodiert, wenn die uns bekannten eGFR-Werte seit > 1 Jahr zwischen mehreren Stadien schwanken (2015 eGFR 49, 8/2016 eGFR 32-44, aktueller Fall in 9/2016 eGFR 24-26) . Zusätzlich besteht in den gleichen Fällen stets ein pathologisches Urinsediment i.S. der KDIGO-LL. Albumin im Urin ist normal.

    DANKE

    AnMa

    Liebes Forum,

    bei der Stadieneinteilung und Kodierung der N18* haben wir uns bisher nach der eGFR im jeweiligen Aufenthalt gerichtet, vorausgesetzt die eGFR ist länger als 3 Monate pathologisch vermindert. bei höhergradigen Stadien werden wir in letzter Zeit des Öfteren mit folgender Argumentation konfrontiert:

    Zwar liegen die eGFR-Werte im aktuellen Aufenthalt im Stadium 3, jedoch zeigen die Werte der letzten Jahre schwankende Werte, zuletzt 2015 im Stadium 2. Die Chronizität ist damit nicht nachgewiesen.

    (Anm: vor 2015 hatte der Patient schon mal Werte im Stadium 3)

    Fachfrage an die Internisten im Forum: ist diese Aussage korrekt? Aus der Definition der Chron. Niereninsffizienz kann ich das so nicht herauslesen, dort bezieht sich die Chronizität nur auf den Oberbegriff der CNI, nicht aber auf die Stadien.

    Anders gefragt: welches Stadium der CNI wird kodiert, wenn die Werte zwischen mehreren Stadien schwanken.

    Für Aufklärung dankt

    AnMa

    Hallo, Forum,

    obwohl es mir nicht um die ICD, sondern um den OPS geht, hänge ich mich mal hier dran.

    Folgende Situation:
    Z.n. Plattenosteosythese einer Acetabulumfraktur mit posttraumat. Coxarthrose und Verdacht auf Infekt bei einliegendem Osteosythesematerial.

    1. OP: Materialentfernung, Schaffung einer Girdlestone-Situation und Einbau eines Spacers

    2. OP nach Nachweis der Infektfreiheit: TEP

    Meine Frage ist, ob man bei der ersten OP neben der 5-787* die 5-829.2 und 5-829.9 gemeinsam kodieren darf. Stichwort ist die sog. Monokausale Kodierung. Ich kann einen Spacer ja überhaupt erst einbringen, wenn vorher der Hüftkopf reseziert wurde.

    Bin gespannt
    Grüße
    AnMa

    Hallo, Ricco,

    Für die Diagnosestellung müssen Sie die Hinweise in der ICD10 beachten, da sind sich auch SEG4 und FoKa einig.
    Ernährungsmediziner/-berater hören in ihren Seminaren oder von Firmenvertretern manchmal, dass auch andere Kriterien wie BMI und/oder NRS gelten. Dies mag ernährungsmedizinisch nicht falsch sein, jedoch für die Kodierung gelten die in der ICD-10 aufgeführten Definitionen.
    Im Rahmen des Vorschlagswesens zur ICD 10 wurde schon mehrfach versucht, eine Anpassung der Definition zu erreichen, bisher ohne Erfolg....

    Grüße
    AnMa

    Hallo, Kodierer1704,

    unabhängig vom Beitrag von Ganss: das Problem ist mittlerweile weniger die Tatsache, dass die Inhalte von §115b SGB V nicht erfüllt sind, sondern vielmehr die BSG-Rechtsprechung, die in mehreren Urteilen klargestellt hat, dass vorstationär kein Ersatz für vertragsärztliche Tätigkeiten ist. Sie müssen demnach als KH prüfen, ob alle Möglichkeiten der vertragsärztlichen Diagnostik ausgeschöpft wurden, bevor Sie an vorstationäre Abrechnung denken, Einweisung hin oder her. Nur weil ein ambulanter Urologe in seiner Praxis keine Stanzen macht, obwohl er es könnte, erlaubt Ihnen nach BSG noch nicht die vorstationäre Behandlung. So argumentieren mittlerweile viele Kassen mit dem BSG im Rücken.

    Grüße
    AnMa

    Liebes Forum,

    wie kodieren Sie folgende Konstellation bei SHT:

    CT-Befund: Hyperdense Struktur im Bereich der rechten Kleinhirnhemisphäre - kleine Kontusionsblutung mit einem Durchmesser von ca. 5 mm.

    Vorschläge:
    S06.32 (umschriebene Kleinhirnkontusion)
    S06.8 (Sonstige intrakranielle Verletzungen) unter Beachtung der Inklusiva

    Bin bisher davon ausgegangen, dass die minimale Blutung i.R. der Kontusion entsteht und daher als Kontusion zu kodieren ist.
    Bin gespannt auf die Forumsmeinung.

    AnMa

    Hallo, zusammen

    eine Rechnungsabweisung wegen unplausiblem Entlassungsgrund hat erst mal nichts mit der PrüfvV zu tun, sondern die Kasse übt hier ihr gutes Recht aus, eine Rechnung mit den ihr zur Verfügung stehen Informationen sachlich-rechnerisch zu prüfen. Es gibt ja in jedem Haus tatsächlich Fälle, in denen der Entlassungsgrund nicht plausibel ist, z.B. wenn der Kasse bekannt ist, dass eine Aufnahme in einem weiteren KH erfolgt ist und als Entlassungsgrund keine Verlegung angegeben ist. Dann muss man ggf. seine Daten in Ordnung bringen und kann dann die Rechnung erneut senden.

    Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Kasse diese Methode ohne jeden Anlass für alle Fälle anwenden würde, um z.B. ihre Liquidität zu beeinflussen. Dann übt sie auch ihr Recht aus, muss sich aber fragen lassen, was das soll.
    Da hilft nur schnelles konsequentes Handeln. Standardsatz "Der Entlassungsgrund ist korrekt" in MBEG oder INKA-Nachricht und Rechnung postwendend zurücksenden.

    Grüße
    AnMa

    Hallo, aufwunschgeloescht1,

    Pauschal kann man das nicht beantworten, es hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
    Grob gesagt kommt es für die Frage der Effizienz darauf an, was Sie mit der fallbegleitenden Kodierung bezwecken. Wollen oder müssen Sie sogar die Ärzte und Pflegekräfte in der Dokumentation unterstützen und jederzeit die aktuelle DRG, z.B. für ein VWD-Monitoring haben, dann kann es durchaus sinnvoll und letztlich auch effektiv sein.
    Es macht auch absolut Sinn bei sehr komplexen Fällen, wie z.B. auf der ITS.

    Wenn Sie allerdings eine perfekte Dokumentation haben und die DRG während des Aufenthalts nicht interessiert, dann sind Sie mit Kodierung nach Entlassung vermutlich effektiver.

    Grüße
    AnMa

    Hallo, MaK,

    mit T45.5 wäre ich vorsichtig.
    Dieser Code bezeichnet eine Vergiftung. Gemäß DKR 1916k werden diese Diagnosen nur bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung verwendet. Bei der "Überdosierung" müsste also zuerst geklärt werden, ob es sich ev. nur um eine unerwünschte Nebenwirkung bei vermeintlich normaler Dosierung handelt oder tatsächlich die o.a. Kriterien zutreffen.

    Grüße
    AnMa