Beiträge von mkratz

    Guten morgen liebes Forum,

    nachdem die juristischen Implikationen hinreichend diskutiert wurden, zu meinem Verständnis eine andere Frage. Welcher ärztliche Rat spricht denn gegen eine Entlassung? Die weiterführende Diagnostik wie Schlaf-EEG, Bildgebung, ggf. auch die Einleitung einer antikonvulsiven Therapie kann doch bei offensichtlichem Fehlen einer akuten neurologischen Erkrankung auch ambulant erfolgen. Wir handhaben das seit vielen Jahren auch bei kleinen Kindern entsprechend ohne schlechte Erfahrungen gemacht zu haben.

    Viele Grüße, M. Kratz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    momentan beschäftigt mich Kodierung eines Frühgeborenen mit knapp 1100 g Geburtsgewicht und Beatmung >95 Stunden. Mein Grouper führt mich bei Fehlen mehrerer schwerer Probleme in die DRG P03D RG: 9,035. Beim Simulieren verschiedener Beatmungszeiten reibt man sich dann doch verwundert die Augen. Reduziert man die Beatmungszeit auf < 95 Stunden resultiert die DRG P63Z mit einem Relativgewicht 9,380.

    Nun habe ich ja schon gelernt, dass sich nicht unbedingt alles dem gesunden Menschenverstand erschließt, aber das kann doch nicht wirklich gewollt sein??

    Einen schönen Tag wünscht

    M. Kratz

    Hallo Herr Selter,

    die Rötelnembryopathie des Feten / Neugeborenen ist eben Ausdruck der akuten Infektion des Kindes. Erkennbar auch daran, daß die Diagnosestellung auf einem direkten Erregernachweis des Röteln-Virus via PCR z .B aus Rachenspülwasser des Kindes beruht. Auch der Nachweis von spezifischen Ig M – Antikörpern beim Kind ist spezifisch für eine Erkrankung des Kindes, da diese Antikörper nicht diaplazentar von der Mutter auf das Kind übertragen werden können, also eine eigene Immunantwort des Ungeborenen auf die Infektion darstellen.

    So banal die Symptome beim Schulkind oder Erwachsenen auch sind, umso fürchterlicher ist die Erkrankung leider bei einer intrauterinen Infektion des Kindes (daher auch die öffentliche Impfempfehlung). Dieses gilt analog für die Toxoplasmose, die Varizellenembryopathie und die konnatale Cytomegalie-Infektion (und noch einige weitere).

    Eine klinische Diagnose, die die Bedingungen der P00.2 erfüllt, ist schlechterdings schwer vorstellbar.

    Sonnige Grüße, M. Kratz

    Hallo Herr Pietzcker,

    „eine Schädigung des Feten ohne daß die Erkrankung beim Feten in Erscheinung tritt“, das muß man sich erst mal auf der Zunge zegehen lassen, steht aber tatsächlich in den „Inklusiva“. Das ist ja nur so vorstellbar, daß es z. B. zu einer ausgeprägten Plazentainsuffizienz kommt, und damit das Kind indirekt geschädigt wird.

    Die von Ihnen genannten Embryopathien sind aber sicher Ausdruck einer direkten Schädigung des Kindes durch den Erreger, somit besser in P35 bzw. P37 aufgehoben.

    Schöne Grüße an meine alte Heimat, sieht man heute die Münsterspitze?

    M. Kratz

    Guten Morgen Forum,

    Wer kann denn etwas Erhellendes zu folgendem verzwickten Fall beitragen:

    Ehemaliges Extremfrühgeborenes, seit einigen Monaten in Betreuung einer Universitätsklinik (Geburt 2003), offensichtlich Fortbestehen von diversen medizinischen Problemen, diese scheinen so schwerwiegend, daß ein Ende des stationären Aufenthalts nicht absehbar ist. Jetzt Bitte um heimatnähere Verlegung in unser Haus.

    Wenn mich nicht alles täuscht, hört sich das nach einem gehörigen finanziellen Risiko an. Wer kann welche DRG abrechnen? Wir werden wohl nur noch die einzelnen Probleme kodieren können und dann vom Zuschlag bei Überschreitung der OGVD leben? Abzüglich einer Verlegungspauschale? Eine Frühchen-DRG kommt ja für uns wohl nicht mehr in Frage (bei einem vermutlichen Aufnahmegewicht von jetzt 4 kg)?

    Schöne Grüße, M. Kratz

    Hallo Forum,

    ich bin kein Pulmologe, aber wenn meine pathophysiologische Vorstellung zutrifft, dann entspricht das Krankheitsbild dem, was bei Kleinkindern als Bronchiolitis (J21...) bezeichnet wird.

    Schöne Grüße, M. Kratz

    Hallo erneut,

    wenn denn die Kodierrichtlinien den Begriff so weich definieren, dann habe ich kein Problem damit, diese Diagnose als solche zu dokumentieren, auch wenn ich sie im Arztbrief nicht unbedingt separat aufführe. Für den MDK sind nun mal die DKR maßgebend, und nicht irgendeine weitere optionale Definition. Schon der 1-Min-Apgar von 7 zeigt ja dem Erfahrenen, daß offensichtlich Startschwierigkeiten bestanden. Und die Umgruppierung von P67D nach P67C gibt es auch schon für die OPS 8-010.3 (Applikation von Lösungen/Medikamenten bei Neugeborenen - das Kind hatte einen Infusion während des stat. Aufenthalts?) oder 8-560.2 (Phototherapie - auch im Kinderzimmer der Entbindungsstation!). Aber wie gesagt, das mit dem gesundem Menschenverstand gilt weiter.

    Schönes Wochenende einstweilen, ausnahmsweise mit der Familie (juhu)
    M. Kratz

    Hallo Zusammen,

    ich glaube, kein vernünftiger Mensch käme auf die Idee, dieses Ereignis im Arztbrief als Asphyxie zu bezeichnen. Womit wir aber wieder bei dem Problem der diskrepanten Definitionen des Begriffs "Asphyxie" sind. Andererseits: Wer sich täglich neben anderen Dingen mit ICDs, OPS, DRGs und der manchmal befremdlichen systemimmanenten Logik befasst, hat Glauben und Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand sowieso schon verloren.

    In diesem Sinne
    M. Kratz

    Hallo Sandra,

    wir kennen die Asphyxie-Diskussion aus vielen Gesprächen mit unseren Gynäkologen, die die Diagnose "Asphyxie" verständlicherweise nicht so gerne lesen.

    Definitionen des Begriffes gibt es (leider) fast wie Sand am Meer, ob man sich nun an Virginia Apgar orientiert, am Nabelarterien-pH oder an Organmanifstationen. Dennoch denke ich, daß die Kodierung sich grundsätzlich an den Kodierrichtlinien zu orientieren hat, und da sind juristische Implikationen zunächst nachrangig. Wenn die Kodierrichtlinien nun mal weiche Kriterien vorgeben, dann erfüllen eben auch mehr Kinder diese Kriterien. Glücklicherweise hat es für die Allermeisten von ihnen ja keine Konsequenz.

    Viele Grüße
    Michael Kratz

    Hallo Maja,

    sofern die Mutter keine hepatotoxischen Medikamente erhält und mit der Muttermilch ausscheidet, liegt dieser ICD vermutlich eine Diagnose zugrunde, die auch als Muttermilchikterus bezeichnet wird. Die pathophysiologische Vorstellung dabei ist, dass hormonelle Bestandteile der Muttermilch die Metabolisierung des Bilirubins in der Leber beeinträchtigen. Ob dieser "Diagnose" aber überhaupt Krankheitswert zuzuschreiben ist, wurde schon vor 10 Jahren bezweifelt. Und wie dann im ICD 10 zwischen P59.3 und P59.9 differenziert werden soll, ist mir persönlich völlig schleierhaft und bleibt wohl den Vätern dieses Werks vorenthalten.

    Viele Grüße
    Michael Kratz

    Hallo Maja

    Zu 1. Nichts für ungut, aber als Kinderarzt stellen sich mir die Nackenhaare bei der Aussage: Zu Diagnostik bleibt uns keine Zeit. Mit Verlaub, nicht jeder Ikterus ist eine banale Hyperbilirubinämie. Ich erinnere an Rh- oder AB0- Inkompatibilitäten, oder die selteneren Untergruppeninkompatibilitöäten, die oft noch schwerer verlaufende Hämolysen verursachen, und da steht man ratz fatz bei einem Hb von 8 und einem Bili von 30(!!) Auch eine Galaktosämie kann sich initial mit einem Ikterus präsentieren. Nicht umsonst fordern einige Neonatologen, daß jeder Ikterus in eine Kinderklinik gehört. Also bitte, ein bisschen Basisdiagnostik zur Erkennung der Ursache muß schon auch in der Frauenklinik möglich sein (Blutgruppe etc.), und wenn dann nichts übrigbleibt, bleibt nach den Kodierempfehlungen der GKind eben nur P59.9 (Ngbikterus, verlängert oder verstärkt). Prozedur 8-560.2 bei Phototherapie nicht vergessen, gilt als "anderes Problem" und erhöht das Relativgewicht.

    Zu 2. Solange der maßgebliche Grenzwert von Neonatologen unterschiedlich gehandhabt wird, gilt das natürlich auch für den MDK. Ein Grenzwert von 18 beim gesunden (!) Reifgeborenen ist sicher nicht zu kritisieren und gängige Praxis. Ein Wert von 10 beim "Frühchen" der 36. SSW mit 2600 g finde ich persönlich zu niedrig, und die relevant kleinen Frühchen landen ja ohnehin in der Kinderklinik.

    Schöne Grüße
    Michael Kratz