Beiträge von mach

    Hallo Herr Hollerbach,

    Sie haben schon recht, das ist irgendwo schon abstrus. Aber genau auf dieser Ebene befindet sich manchmal auch die Diskussion mit dem MDK. Ich habe ein konkretes Gutachten aus diesem Jahr auf dem Tisch, wo der MDK einen allgemeinsprachlichen Begriff anders auslegte und genau deshalb zu einem anderen Ergebnis kommt.

    Trotzdem stellt sich für mich immer noch die Frage, wann denn Ziffern aus Z83 überhaupt kodierfähig sind. Machen Sie keinen Aufwand, werden sie logischerweise nicht kodiert. Machen Sie aber Aufwand (der ja aufgrund der Ziffer nur diagnostischer Aufwand sein kann), dann dürfen Sie nicht kodiert werden. Diesen Widerspruch kann ich noch nicht auflösen.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo Herr Hollerbach,

    wir kommen der Problematik doch deutlich näher. Ihr und mein Ansatz unterscheiden sich doch hauptsächlich im unterschiedlichen Verständnis des Begriffes \"Anzeichen\". Wenn wir uns da einigen, sind wir dem Konsens deutlich näher.

    Als erster Anfang ein Zitat aus dem digitalen Wöterbuch der deutschen Sprache:

    Anzeichen, das; -s, -Zeichen für etw. a) sie zeigte keinerlei A. von Reue; viele A. ließen darauf schließen, daß die Katastrophe eine geraume Zeit zurücklag; aus gewissen A. ging hervor, daß ein Muskel durch den Sturz zerrissen worden war b) Vorzeichen, erster Hinweis auf etw.: alle A. deuteten auf ein bevorstehendes Unwetter; beim geringsten A. (Symptom) einer ansteckenden Krankheit muß der Patient isoliert werden; wenn nicht alle A. trügen, kommt es bald zu einer Verständigung
    zu b Alters-, Krankheitsanzeichen

    Mit der Bitte um Kommentare zur Auslegung.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo,

    es ist interessant zu lesen, wie sich die verschiedenen Ansichten der Diskussion in unserer Klinik hier ganz ähnlich widerspiegeln.

    Herr/Frau rohmann, Ihr Hinweis auf die DKR D002d (\"DKR S. 6\") zieht hier nicht. Es geht ja gerade um die asymptomatischen Kinder von diabetischen Müttern. Daß bei Vorliegen von Symptomen dieselben bzw. bei Behandlung auch die Verdachtsdiagnose zu verschlüsseln ist, bestreitet ja niemand.

    Aber was ist mit den asymptomatischen Kindern, die man trotzdem aufgrund des Diabetes der Mutter auf Folgeschäden untersucht, wo aber - glücklicherweise - keine Folgeschäden zu finden sind? Nur diese letztgenannte Gruppe ist in der Kodierung unklar.

    Daß diese anamnestische Besonderheit bei der Mutter einen deutlich erhöhten Betreuungsaufwand beim Kind bedingt, kann man bereits aus der LeitlinieBetreuung von Neugeborenen diabetischer Mütter entnehmen.

    Herr Hollerbach, diese oben definierte Patientengruppe hat in der Regel keine Anzeichen, keine Symptome, sie wird ausschließlich aufgrund der anamnestischen Angabe im Sinne der Leitlinie deutlich intensiver betreut. Daher greift das von Ihnen zitierte Inklusivum nicht.

    Kurz gesagt, es handelt sich nicht um Verdachtsfälle sondern um eine aufgrund des Vorliegens eines Risikofaktors intensivierte Betreuung. Das Vorhandensein von Risikofaktoren für einen Herzinfarkt macht auch nicht jede Person zum Verdachtsfall. Analog ist das bei den o.g. Patienten auch zu verstehen.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo Herr Hollerbach,

    danke für den Hinweis. Trotzdem nehmen aus meiner Sicht die Unklarheiten eher zu.

    Welchen Aufwand habe ich denn durch \"potentielle Gesundheitsrisiken in Familien- oder Eigenanamnese\" (Formulierung in der Überschrift zu Z80-Z99)? Wenn überhaupt dann doch wohl diagnostischen Aufwand, oder? Aber genau dann kann ich diese Ziffern nicht kodieren? Wann dann? Wozu existieren sie in der GM-Ausgabe dann überhaupt, wenn sie nicht kodierbar sind?

    Sie schlagen Z03.8 vor? Ich beobachte aber nicht nur, ich untersuche auch (nämlich den Blutzucker). In der Z03.- ist nur die Beobachtung erwähnt, in der Z04.- auch die Untersuchung, aber nicht mehr auf den Verdachtsfall bezogen, sondern bei \"sonstigen Gründen\". Dann gibt es noch die Z13.1, die mir auch unpassend erscheint. Und zwar aufgrund der \"Speziellen Verfahren\"? Trifft diese Formulierung auch auf BZ-Messungen zu?

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo Herr/Frau rohmann,

    Sie machen auf einen interessanten Punkt aufmerksam. Im meinem Online-Nachschlagewerk (ID-Diacos) steht vor \"Zustände klassifierbar unter E10-E14\" die Zeichenfolge \"Incl.:\". Im Original-Text natürlich nicht. Wieder ein schönes Beispiel, daß man sich nie auf die verwendete Software verlassen sollte...

    Ich werde dazu - sobald ich mal Zeit habe - eine Anfrage beim DIMDI verfassen. Ich halte die konsequente Nichtaufführung der O-Ziffern bei Z80-Z84 für eine Regelungslücke. Denn auch ein Neugeborenes hat bereits eine Familienanamnese - wobei sich die Schwangerschaftsanamnese ehrlich gesagt irgendwo zwischen Familien- und Eigenanamnese bewegt.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo Frau Zierold,

    ich habe ganz vergessen, daß Sie sich gelegentlich als Sächsin outen. 8)

    Hier etwas in nicht ganz so weiter Entfernung: Uni Dresden. Ob Leipzig einen solchen Kurs anbietet weiß ich nicht, im nahen Thüringen gab es zumindest in Jena in der Vergangenheit Intensivweiterbildungen für die Kinderkrankenpflege.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo,

    noch ein wenig \"Butter bei die Fische\":

    • Es gibt eine deutsche Übersetzung des Bayley II, allerdings ist diese nur inoffiziell und nicht von Harcourt herausgegeben sondern nur \"geduldet\". (Uni Heidelberg)
    • Es gibt eine Normierung auf niederländische Kinder, also eine Gruppe die unserem Klientel etwas ähnlicher ist.


    Näheres kann ich vielleicht in ein paar Wochen berichten, da die Pädiater gerade in den verschiedensten Gremien dabei sind, Konsens bezüglich der Auslegung und vor allem auch Änderungswünsche der Vereinbarung zu finden und zu formulieren.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo Diskutanten,

    \"Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bei Komplikationen vielleicht besser (nicht? ) das Medizincontrolling?\" 8)

    Das Roche-Lexikon definiert die Begriffe wie folgt:

    Zitat

    Nebenwirkung: jeder nicht erwünschte Effekt einer Maßnahme oder eines Arzneimittels; bekannt u. voraussehbar oder aber unerwartet.

    Zitat

    Komplikation: jedes außerordentliche – u. meist mit besonderen Symptomen einhergehende – Krankheitsgeschehen, das im Verlauf einer Grundkrankheit auftritt u. deren Verlauf ungünstig gestaltet.

    Daß Erbrechen bedingt durch eine Chemo eine Nebenwirkung ist, steht wohl außer Frage. Also bleibt nur zu prüfen, ob die Definition der Komplikation erfüllt ist.

    Dazu stelle ich mir (oder besser einem Onkologen) 2 Fragen:

    1. ist es ein außerordentliches Krankheitsgeschehen?
    2. gestaltet es den Verlauf der Grundkrankheit ungünstig?

    Beide Fragen mit \"ja\" = Komplikation, ansonsten (nur) Nebenwirkung.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo Herr Rembs,

    Danke für den Link. Komisch ist doch, daß die deutschen Testanbieter den Run der Neonatologen auf den Bayley II noch nicht in das \"GBA-Sorglos-Paket für Kinderkliniken\" umgesetzt haben. 8)

    Hallo Frau Zierold,

    der Test ist schon durchführbar, da die Testanweisungen nicht aus der Anleitung dem Kind wörtlich vorgelesen werden. Man muß sich lediglich darüber im Klaren sein, daß - je nach Übung des Testers - etwa 60 bis 120 Minuten zu veranschlagen sind. Das liegt nur zum Teil an der Sprache. Vor allem aber daran, daß es sich um ein rel. detailliertes Verfahren handelt.

    MfG,
    M. Achenbach

    Hallo Frau Zierold,

    der in der \"Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen\" gennante \"Bayley II\" ist meines Wissens:

    • nur auf englisch erhältlich (z.B. bei http://www.testzentrale.de, siehe allerdings den nächsten Punkt),
    • überholt (es gibt seit 2005 den Bayley III, wer eine Bezugsquelle für den Bayley II findet, den bitte ich, sie mir zu nennen),
    • nicht für in Deutschland geborene Kinder validiert.


    Ich habe aufgrund der o.g. Punkte eine Anfrage an den G-BA gestellt. Ich kann nur jedem Betroffenen empfehlen, auch nachzufragen, um den Verantwortlichen die Sinnhaftigkeit zumindest nachträglich klarzumachen. In den entsprechenden Fachgesellschaften wird diesbezüglich auch \"schon\" diskutiert.

    Der Bayley II bringt gegenüber der Münchener Funktionellen Entwicklungsdiagnostik (MFED, MüFED) neben einer insgesamt differenzierteren Diagnostik (deshalb auch aufwendiger und länger) den Vorteil des besseren Seitenvergleichs (einseitige Störungen).

    Allerdings gibt es nicht sehr viele Pädiater, die den Bayley II beherrschen.

    MfG,
    M. Achenbach