Hallo Herr Freundlich, hallo Forum,
wie gesagt, die Sache mit der Haushaltshilfe sehe ich aus persönlicher Erfahrung sehr kritisch. Meine Frau bekam damals einen Brief von der Kasse, in der ihr klar gesagt wurde, daß sie durchaus eine Haushaltshilfe auch vor der Bewilligung beauftragen könne, daß aber dann - im Gegensatz zur Beauftragung nach der Bewilligung - damit zu rechnen sei, daß die Kosten nicht vollständig, sondern nur pauschal übernommen würden. Sie war also sehr wohl auf die Möglichkeit der schnellen Inanspruchnahme hingewiesen worden. Allerdings war in diesem Brief eben sehr deutlich darauf hingewiesen worden, daß die sofortige Beauftragung mit einem erheblichen finanziellen Risiko für den Betroffenen einhergeht. Da unsere persönliche finanzielle Situation zu dieser Zeit nicht gerade als rosig zu bezeichnen war, blieb uns gar nichts anderes übrig, als bis zum Bescheid zu warten. Von daher klaffen da Theorie (gesetzlicher Anspruch) und Praxis doch auseinander.
Und die Frage, ob dem Krankenhaus eine Vergütung für eine unzweifelhaft erbrachte Leistung zusteht halte ich sehr wohl für legitim. Daß ich persönlich dazu neige, diese 2. Begleitperson abrechnungsmäßig unter den Tisch fallen zu lassen hat nichts mit der grundsätzlichen Fragestellung zu tun. Ich stelle die Frage ja ergebnisoffen. Ich habe fast das Gefühl, mit dem Stellen der Frage wird mir schon unterstellt, Dollarzeichen (oder das €-Symbol) in den Augen zu haben - dem ist beileibe nicht so.
Die dahinter stehende Problematik ist m.E. in 2 allgemeineren Fragen zusammenzufassen.
1. Was können/müssen wir uns leisten?
2. Wer bezahlt?
In Zeiten wo der Fortbestand von Krankenhäusern zunehmend auch von der finanziellen Situation abhängt, darf ein Haus auch die Frage nach der Finanzierung medizinferner Leistungen stellen. Zu Zeiten, als das Überleben - relativ unabhängig von Erlössituation - per Planungs-Diktion von \"oben\" gesteuert wurde, sah das m.E. anders aus.
MfG,
M. Achenbach