Hallo Herr Staender,
abgesehen davon, daß ich - genau wie Sie - die Frage der perakut zur Verfügung stehenden sollenden, vorab genehmigten Haushaltshilfe genauso kritisch (aber weniger belustigt dafür mit größerem Unverständnis) sehe, ist die Frage, ob die geltende Rechts- bzw. Vertragslage eine Abrechnung erlaubt, sehr wohl legitim. Das heißt ja - zum Glück - nicht, daß die Klinik bei Nichtabrechenbarkeit auf die Mitaufnahme verzichtet. In oben beschriebenem Fall habe ich die Mitaufnahme des Kindes mitveranlasst - und bin nach dem Prinzip \"mitgefangen - mitgehangen\" zur Recherche der Abrechnungsmöglichkeiten verpflichtet worden...was nichts daran ändert, daß ich beim nächsten Mal absolut genauso entscheiden würde.
MfG,
M. Achenbach