Hallo udanells,
Die eigentliche Frage, die Sie stellen lautet etwa so:
\"Wie werden Neugeborene, die aufgrund eines mütterlichen Diabetes engmaschig überwacht werden, die aber keine Symptome der diabetischen Fetopathie oder Embryopathie zeigen, korrekt verschlüsselt?\"
Sie beobachten das Neugeborene aufgrund eines (familienanamnestisch bedingten) Verdachts, der sich allerdings nicht bestätigt.
Somit käme die Verschlüsselung von Z03.8 (Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen), sowie die Z83.3 (Diabetes in Familienanamnese) infrage.
Die Verschlüsselung der P70.0 halte ich in o.g. Fallkonstellation für nicht sachgerecht.
MfG,
M. Achenbach
PS: im 2005er-System führt die Z83.3 beim Neugeborenen >2499g in die DRG P67C und nicht wie die P70.0 in die P67B oder ohne alles die P67D. Das erscheint mir auch sachgerecht, da bei Kindern diabetischer Mütter ein höherer Aufwand besteht im Vergleich zu einem Neugeborenen ohne anamnest. Risiko aber weniger Aufwand als bei tatsächlichem Vorliegen der P70.0.