Liebes (geliebtes) Forum,
nehmen Sie es mir bitte nicht übel, wenn ich mich erst an dieser Stelle in den thred (throat?) einklinke, habe leider nicht eher Zeit gefunden, die langen Nachrichten (posts) zu lesen. Will mich deshalb kurz fassen, auch wenn es vielleicht eher Allgemeinplätze sind, die ich hier zu verteidigen gedenke.
Ein Problem in dieser Diskussion (vielleicht auch im gesamten Forum) scheint zu sein, daß mitunter vielleicht etwas Wesentliches aus dem Blickfeld gerät, nämlich daß es beim Stellen einer Diagnose zunächst und zuallererst um die Beschreibung (und, wohlgemerkt auch in der Textform schon) um die Kodierung eines Zustandes bei einem Patienten geht, der von der als gesund bezeichneten Norm in irgendeiner Form abweicht. Der Sinn dieser "Informationsfindung" ist es zuallererst, die für den so beschriebenen Zustand bestmögliche Behandlungsform zu finden und anzuwenden.
Der Ansatz aller DRG-Systeme (des Universums) kann es nur sein, aus den so "entstandenen" Daten Gruppierungsmerkmale abzuleiten, mit Hilfe derer sich(in einer systemabhängigen Näherung oder besser Unschärfe)die "ökonomische Behandlungsschwere" der "Fälle" abbilden läßt, die aufgrund dieser Merkmale der entsprechenden Gruppe zuzuordnen sind.
Das sich nun in Deutschland (im Gegensatz zu anderen Ländern der Welt) auch Ärzte mit dieser Problematik eingehend beschäftigen müssen, halte ich (als selbst praktizierender Krankenhausarzt) für interessant und wichtig. Das ändert aber meines Erachtens nichts an der oben aufgezeigten Grundfunktion der Diagnosestellung als ärztliche Elementartätigkeit. Oder andersherum gesagt: die Verwendung der bei der Diagnosestellung entstandenen Daten in ökonomischen Klassifizierungssystemen wird für praktisch tätige Mediziner immer nur ein Nebenkriegsschauplatz sein und bleiben, vor allem Anderen werden wir unsere Patienten hoffentlich bewahren können. Um so befremdlicher wirkt es bisweilen, wie sich im Zuge der G-DRG-Einführung andere Berufsgruppen auf diesem Feld austoben.
Nun zum eigentlichen Thema:
1. Die Aufnahmediagnose ist wie bisher eine Diagnose, die vom aufnehmenden Krankenhausarzt zu Beginn der stationären Behandlung gestellt wird. Sie dient in erster Linie der Festlegung der ersten Therapie und in zweiter Linie der Begründung der stationären Aufnahme des Patienten gegenüber dem Kostenträger (nachzulesen im SGB V, §n.n., gültig: schon lange).
2. sind weder Fach- noch Oberärzte gleich welcher Fachrichtung regelmäßig in der Lage, eine Appendicitis von einer stielgedrehten Ovarialzyste gleichsam im ersten Zugriff zweifelsfrei zu unterscheiden.
Des Weiteren möchte ich den Kassenvertreter (Kassierer?) sehen, der es schafft, irgendjemand Ernstzunehmenden davon zu überzeugen, daß ein akutes Abdomen kein hinreichender Grund für eine stationäre Krankenhausaufnahme ist; daß dieser Symptomkomplex mit der gleichen ICD-Nummer wie simple Bauchschmerzen zu verschlüsseln ist, ist weder ein Problem der Medizin noch eines des Patienten, sondern eher eines der WHO und des DIMDI (schön Gruß auch!).
3. Wenn es immer noch EDV-Systeme gibt, die zu dämlich sind, die Erfassung von "hausinternen" Diagnosen (wie z.B. den Zustand nach BII, der zwar selten behandlungspflichtig ist und auch keinen zusätzlichen Aufwand verursacht, für den verzweifelnden Gastroskopiker aber eine elementar wichtige Information darstellt) neben den "offiziellen" für den Entlassungsdatensatz zu erfassen und getrennt auszugeben, so ist dies wohl wiederum kein Problem der Medizin oder der kodierenden Ärzte, sondern eher eines der EDV bzw. des mangelnden Weitblickes der Kliniksgeschäftsführung hinsichtlich überlebensnotwendiger Investitionen.
4. und letztens halte ich aus diesen Gründen den eingangs angeführten Vorschlag aus Münster für den plausibelsten, weil er einer inneren Logik folgt und m.E. den Abläufen und notwendigen Kompromissen in der Praxis deutscher Krankenhäuser am weitesten entgegenkommt. Außerdem orientiert er sich nebenbei auch noch streng an den Vorgaben (soweit vorhanden) der DKR.
mfg
mkaufhold
Drähsdn/Saxn