Beiträge von C. Mertens

    Moin,

    Durch Glück und Zufall musste ich erst jetzt einen Fall abrechnen, in dem PPSB (Beriplex) verabreicht wurde. Der zugehörige OPS 8-812.5*ist ja zwei ZE zugeordnet: einmal dem ZE30.* und einmal dem ZE2022-97. Ich habe noch nicht ganz begriffen, wann welches ZE angewendet wird. Kann mir jemand mit einfachen Worten helfen?

    Ich habe offenbar gerade ein Brett vor dem Kopf.

    Viele Grüße

    C. Mertens

    Moin,

    Seit Neuestem legen unsere Gefäßchirurgen gern Vakuumverbände an, in die eine Spülflüssigkeit instilliert werden kann. Ich könnte schwören, dass es dafür einen speziellen Code jenseits der 5-916.a* gibt, aber ich finde ihn einfach nicht. Kann mir bitte jemand behilflich sein?

    Herzlichen Dank!

    Gruß

    C. Mertens

    Hallo,

    neuerdings muss ja mit der Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung auch die Fläche kodiert werden.

    Wie macht man das bei einem TVT? Wir haben bisher nirgendwo eine Größenangabe finden können. (Wobei ich die Flächenangabe bei einem Band auch ziemlich unsinnig finde, aber das ist ein anderes Thema)

    Vielen Dank für Ihre Vorschläge!

    Grüße

    Es gibt bestimmt genügend Gründe, sich über das Verhalten mancher MDK-Mitarbeiter zu ärgern, aber nun muss ich einmal eine Lanze brechen:

    Seit ca. zwei Jahren werden die strittigen Fälle bei regelmäßigen Sitzungen hier im Krankenhaus besprochen. Ich habe es tatsächlich selbst mehrmals erlebt, dass der MDK-Gutachter auf eine erlösrelevante Diagnose hingewiesen hat, die ich selbst nicht für "kodierfähig" gehalten hatte.

    Guten Tag,

    ich würde diesen Thread gern reaktivieren, auch wenn meine Frage nur so ähnlich ist:

    Unser Gefäßchirurg ist der Ansicht, dass er, wenn er in die rechte und die linke Arteria iliaca communis jeweils zwei Stents einlegt, dieses folgendermaßen Kodieren darf:

    8-840.3q (Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Vier Stents: Andere Arterien abdominal und pelvin; Beidseits

    Ich hingegen bin der Ansicht, dass

    8-840.1q (Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Zwei Stents: Andere Arterien abdominal und pelvin; Beidseits

    richtig wäre.

    Der Gefäßchirurg argumentiert damit, dass man zuerst auf die Gesamtzahl der Stents schauen muss und dann, wo sie implantiert wurden. Ich denke (kann es aber nicht belegen), dass eine solche Kodierung bedeuten würde, dass insgesamt acht Stents implantiert wurden.

    Wer von uns hat recht?

    mit freundlichem Gruß

    C. Mertens