Guten Tag,
ich würde diesen Thread gern reaktivieren, auch wenn meine Frage nur so ähnlich ist:
Unser Gefäßchirurg ist der Ansicht, dass er, wenn er in die rechte und die linke Arteria iliaca communis jeweils zwei Stents einlegt, dieses folgendermaßen Kodieren darf:
8-840.3q (Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Vier Stents: Andere Arterien abdominal und pelvin; Beidseits
Ich hingegen bin der Ansicht, dass
8-840.1q (Perkutan-)transluminale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden Stents: Zwei Stents: Andere Arterien abdominal und pelvin; Beidseits
richtig wäre.
Der Gefäßchirurg argumentiert damit, dass man zuerst auf die Gesamtzahl der Stents schauen muss und dann, wo sie implantiert wurden. Ich denke (kann es aber nicht belegen), dass eine solche Kodierung bedeuten würde, dass insgesamt acht Stents implantiert wurden.
Wer von uns hat recht?
mit freundlichem Gruß
C. Mertens