Guten Morgen Forum,
auf diese Fehlinformation stoße ich immer wieder: \"Schwangere sind von der Zuzahlung befreit\", insbesondere bei vorgeburtlichen Aufnahmen. Wenn wir dann irgendwann die Krankenhauseigenateile anfordern, bekommen wir erstaunte bis entrüstete Anrufe unserer Versicherten: \"Ich war doch schwanger, im Krankenhaus hat man mir gesagt, dass ich dann befreit bin.\"
Tatsächlich ist es aber so, dass die Befreiung nur gilt, wenn die Patientin zur Entbindung aufgenommen wird (Aufnahmegrund 05*) und dann bis zum 6. Tag nach der Entbindung.
Im eigentlichen Sinn ist das nicht einmal eine Befreiung. Da es sich nach §197 RVO um Entbindungsanstaltpflege und nicht um Krankenhausbehandlung handelt, fallen keine Krankenhauseigenanteile an.
Nach §196 RVO fallen sonstige Zuzahlungen nur an, wenn die Behandlung nicht im Zusammenhang mit der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden erfolgt. Dies gilt wiederum nicht für die Praxisgebühr. Die fällt immer an, wenn die Behandlung keine Maßnahme der Schwangerenvorsorge ist.
Ich persönlich finde die Regelungen furchtbar kompliziert und würde es begrüßen, wenn tatsächlich einfach gelten würde: Schwangere sind befreit.\"
Bestimmt würde sich das positiv auf die Geburtenrate auswirken! :d_zwinker:
Mit freundlichen Grüßen