Liebe Kollegen,
Ihre Vorbehalte gegen das pauschalirte System verstehe ich; als MDK- Gutachter sehe ich aber auch die diversen \"Upcodings\" Beispiel?
Zitat aus dem Pflegebericht:\".. die Sepsis ist draußen beim Rauchen.....\"
Grüße von der \"anderen Seite\"
M.
Beiträge von C. Mertens
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Hallo,
auch meiner Ansicht nach argumentiert die Kasse hier falsch. \"Eine Leistung, ein Zuschlag\" passt hier nicht, weil es sich bei der 5369 um einen Höchstwert für mehrere Leistungen handelt.Und Sie haben ja definitiv nicht nur eine Leistung erbracht...
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Hallo und guten Tag, Tine,
ich würde ihnen den Schlüssel T90.5 vorschlagen. Darunter fallen laut Katalog
ZitatFolgen einer Verletzung, die unter S06.- klassifizierbar ist
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Guten Morgen, :rotwerd:
mein Beitrag sollte lediglich den Beitrag von Herrn Schrader vertiefen.
Ich selbst bin beim Thema COPD und Pneumonie nicht so sicher, dass ich da eine Kodierempfehlung aussprechen würde. Solche Fälle lege ich immer gern meinem Chef vor...
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Auszug aus den DKR 2004:
Zitat\"Eine infektiöse Verschlechterung der COLD ist mit J44.0 Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Infektion der unteren Atemwege zu verschlüsseln, es sei denn, der infektiöse Zustand stellt ein eigenes Krankheitsbild dar, wie z.B. eine Pneumonie. In diesem Fall ist die Pneumonie als Nebendiagnose zu kodieren.\"
Das wurde geändert, weil mit dieser Regelung eine Unterscheidung ambulant erworbener von nosokomialen Pneumonien (bei einer vorliegenden COPD) nicht möglich, für die ab 1.1.2005 neu eingeführte Qualitätssicherung aber notwendig war.
Quelle: Medizinische Klinik; Fallstricke der DRG-Kodierung: Neuerungen für die Pneumologie 2005
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Aus einem Pflegebericht:
\"... Pat. hatte am Nachmittag Besuch von seiner Ehefrau. Ansonsten keine Beschwerden.\"
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Zitat
Original von A.:
Hallo,Herr Selter, wissen Sie, wieso diese Kodekategorie dann nicht gelöscht wird , wenn sie nicht zu benutzen sei? (neutrale Frage, nicht provozierend-gemeint )
Hallo, Herr A.,
ich bin zwar nicht Herr Selter, aber ich versuche es trotzdem mal:
Der ICD-10-Katalog ist nicht nur für die Kodierung im Krankenhaus da, die Kodierrichtlinien beziehen sich aber nur auf die Kodierung im Krankenhaus.
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Hallo,
genau so ist es.
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Zitat
Original von gefi:[...]ist die stattgehabte Beinvenenthrombose die Indikation, so wäre allenfalls Z86.2 zu kodieren. [...]
Hallo, Herr Dr. Fischer,
nun will ich doch noch auf Ihren Beitrag reagieren.
In den Hinweistexten zu den Kodes Z86.* steht beschrieben, welche Zustände damit beschrieben werden. Unter Z86.2 steht \"Zustände, klassifizierbar unter D50 - D89\", unter Z86.7 steht \"Zustände, klassifizierbar unter I00 - I99.\" Da die tiefe Beinvenenthrombose mit I80.1 oder I80.2 kodiert wird, tendiere ich weiterhin zu Z86.7. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich mich täusche.
Da Luna die Faktor-V-Leiden-Mutation bereits mit O99.1 und D68.2 darstellt, wäre die Z86.2 nicht noch zusätzlich zu verwenden.
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Guten Morgen liebe Frau Stuck,
leider werden Sie wohl wirklich die R11 nehmen müssen.
Letztlich ist aber auch das Koterbrechen lediglich ein Symptom für eine andere schwerwiegende Erkrankung.
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Hallo Luna,
für die stattgehabte Thrombose fiele mir nur die Z86.7 ein.
Was die O35.- betrifft, welche Anomalie oder Schädigung vermuten Sie denn beim Fötus? Wenn es um die Faktor-V-Leiden-Mutation geht, würde ich die O35.1 vorschlagen.
Sonnige und verschwitzte Grüße,
C. Mertens