Beiträge von Miller

    Verehrtes Forum,

    eine Pat. war zur Arthroskopie/Elongation Kreuzbandplastik stationär. Am Abend kommt sie erneut, weil sie auf das zuhausegenommene Diclo allergisch reagierte. Die BG will dies als Komplikation zusammenlegen. Ich empfinde eine allergische Reaktion auf Diclo nicht als unerwünschte Folge genannten Eingriffs wie zb. Infektion o.ä Die BG antwortet nun, dass die Pat. kein Diclo gebraucht hätte ohne den Eingriff, auf das sie nun reagiert hat. Ich finde das weiterhin hanebüchen, würde mich aber auch um Meinungen zu diesem Thema freuen

    Vielen Dank
    W.Miller

    Guten Morgen Zusammen,

    Eine Pat. mit nachgewiesenen Harnwegsinfekt erhielt Tavanic. Daraufhin Besserung der Symptomatik. Laut Antibiogramm ist der Erreger jedoch resistent gegen Tavanic. Laut MDK kann deshalb nicht der Harnwegsinfekt für die Abgeschlagenheit in Frage kommen. Frage: kann das Antibiotikum nicht trotzdem geholfen haben? Heißt Resistenz 100% Restistenz oder gibt es Grenzfälle?

    Vielen Dank
    Wolfgang Miller

    Guten Morgen Zusammen,

    Eine Patientin kam mit Inhalationstrauma durch Thiophosgen. Unsere HD J68.8 Inhalationstrauma (0,743). Der Kostenträger möchte jedoch T59.8 Toxische Wirkung von sonstigen Gasen.... (0,515). Ein Lungenödem lag nicht vor. Nun winde ich mich hin und her :d_gutefrage:

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank
    Wolfgang Miller

    Hallo Zusammen,

    halte soeben eine \"Neuerung\" in den Händen, zumindest ist es das erste dieser Art, die ich bekommen habe. Der MDK sendet mir eine vorläufige gutachterliche Stellungnahme zur fachlichen Eröterung zu. Sollte ich keine Stellungnahme geben, wird im Anschluss ein richtiges Gutachten für die Krankenkasse erstellt ?! Sowas hatte ich bisher noch nicht. Nun frage ich mich, weshalb kein entgültiges Gutachten? Was soll dieses vorläufige Guachten und kommt es dann überhaupt zu einem \"richtigen\" Gutachten für die Kasse, sollte meine Stellungnahme erfolgreich sein, Stichwort 100€ (pessimistisch, ich weiß....). Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?

    Vielen Dank
    Wolfgang Miller

    Guten Morgen Zusammen,

    wie gehen Sie mit folgenden Fällen um: Pat. wird vom HA eingewiesen um eine ambulante OP durchzuführen, die nicht im Katalog der ambulanten Eingriffe §115b steht und für die es aber keine Ermächtigung gibt? Also die weder ambulant abgerechnet werden können, noch über die KV mangels Ermächtigung? Der Pat. sagen \"tut mir leid, kann ich nicht abrechnen\" und wieder heimschicken ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei...

    Vielen Dank
    Gruß
    W.Miller

    Guten Morgen Frau Bischoff,

    als Nebendiagnose zum \"gesunden Einling\" werden Sie eine Fehlermeldung bekommen. Als HD (Warten auf Adoption) ohne die Z38.0 würde es passen. Die DRG bleibt die Selbe.

    Grüße
    Wolfgang Miller

    P.S.: Eine Anrede und ein Gruß sind bei eingestellten Fragen immer gern gesehen :biggrin:

    Guten Tag Zusammen,

    in einem Gutachten wurde die Hyponatriämie moniert, die einen Schweregradfall verursachte. Die anderen ND wurden nicht bemängelt. Nun nachdem ich die Hyponatriämie nachweisen konnte und anerkannt wurde, wird eine andere Nebendiagnose plötzlich moniert (selber Gutachter), die jedoch schon bei der ersten Prüfung im Datensatz war und damals nicht \"falsch\" war. Diese verursacht erneut einen Schweregradfall. Nun frage ich mich was passiert, wenn ich diese nachweisen kann :d_gutefrage:

    Mein Bauch sagt mir, dass diese Vorgehensweise nicht korrekt ist......

    Grüße
    Wolfgang Miller