Beiträge von Miller

    Hallo Miteinander,

    nach mehreren Versuchen in der [Suche] fündig zu werden, nun doch meine Frage als \"Neues Thema\".

    Ein Lumbago Patient, welcher bereits mehrere ambulanten Therapieversuche ohne gewünschten Erfolg hatte und weiterhin Schmerzen mit Ausstrahlungen ins li Bein hatte, wurde stationär aufgenommen. Hier neben oraler und i.v. Medikation forcierte KG und E nach 4 Tagen mit wesentl. Schmerzbesserung.

    Zum 2.male ist der MDK der Meinung, dies hätte ambulant erfolgen können, es sei kein Notfall gewesen, es hätten keine sensomotorischen Defizite bestanden und es wäre nicht deutlich ob die ambulanten Therapieversuche suffizient und umfassend gewesen wären. ?(

    Nun bin ich jedoch weiterhin der Meinung das dies so nicht ganz korrekt ist. Schließlich hatten alle ambulanten Erfolge ja keinen Erfolg! Weshalb sollte es klug (und für den Patienten hilfreich) sein erneut ambulant zu behandeln? Weiß jemand der hier Anwesenden Rat? Gibt es Begründungshilfen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Miller

    Guten Tag Zusammen,

    soeben lese ich in den BWKG Mitteilungen zum Thema Leistungsbereiche 2008, dass

    Den Empfehlungen des Unterausschusses Externe stationäre Qualitätssicherung folgend, hat der G-BA vereinbart, die Leistungsbereiche der externen stationären Qualitätssiche-rung des Jahres 2007 auch im Jahr 2008 unverändert fortzuführen.

    Bedeutet dies wohl, dass der Dekubitusbogen 2008 noch nicht verpflichtend kommt? Hat jemand Informationen?

    Vielen Dank und Grüße
    Wolfgang Miller

    Guten Tag Miteinander,

    zunächst die kurze Fallschilderung:
    Pat. kommt mit einer 2 Gefäßerkrankung und hochgradigen Stenosen des Ramus interventricularis ant. und der rechten Coronararterie und bekommet einen med. freisetzenden Stent. Nach komplikationslosem Verlauf Entl. nach Hause. Nach 4 Tage kommt dieser Pat. als Notfall mit Myocardinfarkt wieder wegen (Verschluss des Stents).

    Nun will der MDK einen Multifall wegen Komplikation. Ist ein Stent verschluss eine Komplikation der Implantation? Stenosen bildeten sich auch bereits vor der Implantation, deshalb war diese ja auch erst notwendig. So ganz glücklich bin ich mit dieser Argumentation aber nicht. Weiß jemand Rat und Meinung?

    Vielen Dank und Grüße
    W.Miller

    Guten Morgen Zusammen,

    derzeit interessiere ich mich für Software Lösungen zur Dokumentation als Ersatz zur bisherigen Papier Dokumentation auf den Stationen. Nachdem die Eingabe der Zahlenwerte (RR/P,etc) mir noch am Einfachsten erscheint, würde mir bei den Berichten etwas mit Textbausteinen vorschweben, da es u.a. ja auch eine Zeitersparnis sein sollte und zudem rel. simpel zu bedienen sein. Hat jemand der hier anwesenden so etwas schon in Betrieb?

    Grüße
    Wolfgang Miller

    Guten Morgen Hr. Schaffert, guten Morgen Zusammen,

    leider beharrt der MDK weiter auf die Appendizitis als HD und begründet dies mit der konservativen Therapie (Kostaufbau,Infusionstherapie), die bei einem Harnwegsinfekt nicht üblich sei. Zudem wird hervorgehoben, dass es sich um ein nicht fachärztliches Widerspruchschreiben handeln würde.....

    Dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat, dass nach der Therapie mit Cotrim die Beschwerden weg waren wird nicht berücksichtigt. Eine Verdachtsdiagn., die sich nicht bestätigt hat und ausgeschlossen ist, kann nie und nimmer die HD sein! Den Hinweis auf das nicht fachärztliche Widerspruchsschrieben halte ich ebenfalls für ungerechtfertig, da es sich hier um eine Frage der Kodierregeln handelt und meines Wissens gibt es dafür auch keine Grundlage oder liege ich hier völlig falsch?

    Mit freundlichen Grüßen
    W.Miller

    Guten Tag Zusammen,

    eine junge Frau wird mit Bauchschmerzen aufgenommen,Miktion unauffällig, mäßiger Druckschmerz sonst weiches Abdomen, V.A. Appendizitis. Bei Aufnahme jedoch auch Nachweis eines Harnwegsinfekts.

    Behandlung mit Cotrim danach Beschwerdebesserung,parenterale Volumensubstitution und Kostaufbau.

    Die Verdachtsdiagnose Appendizitis kann als HD kodiert werden (E nach Hause). Doch könnte es doch auch der HWI sein, der sicher bestand....

    Der Effekt wäre eine Verdoppelung des Erlöses mit HWI. Nun zu der Frage:

    Trifft hier die HD Definition zu \"..wenn 2 oder mehrere Diagnosen in Bezug zur Aufnahme,Untersuchungsbefunden,Therapie gleichermaßen die Kriterien zur HD erfüllen, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden,welche am Besten der HD entspricht...\"

    oder aber die Verdachtsdiagnosen Definition?

    Vielen Dank
    Wolfgang Miller

    Guten Tag Zusammen,

    komme nicht so recht mit der \"SUCHE\" weiter, deshalb hier meine Frage: Ein betagter Pat. erhält eine TEP und bedarf bis zu einer Woche nach dem OP Hilfe bei sämtlichen ATL`s (Pat. wurde gewaschen, zu jeder Mahlzeit mobilisiert, Ausscheidungen). Nun ist der Kostenträger der Meinung, dass diese Hilfen/Übernahmen rein operationsbedingt wären und deshalb die Altersschwäche nicht kodiert werden dürfe.

    Frage1: Inwieweit kann eine R54 als operationsbedingt zu einer TEP gesehen werden? Gehören o.g Hilfsmaßnahmen quasi zu diesem Eingriff dazu. Benötigen alle TEP Pat. o.g. Hilfen und ist dies also ähnlich eines Symptoms zu sehen?

    Frage2: Wie lässt sich ein Mehraufwand gemäß ND Definition über den \"operationsbedingten\" Hilfsmaßnahmen hinaus definieren, also ab wann ist dies nicht mehr dazugehörig....

    Um Antworten (Erlösung) bin ich sehr dankbar, schönes :sonne: Wochenende allen

    Gruß
    W.Miller