Beiträge von Miller

    Hallo Zusammen, hallo ToDo,

    ich denke dieser Zusatz darf sehr wohl angemerkt werden, wenn man den ursprünglichen Beitrag von MC Sven liest. Bei Meinungen von ärztl. Angestellten einer Kasse vermute ich eine gewisse \"Abhängigkeit\"? (mea culpa) Aber dies gehört wahrscheinlich eben so weinig zu diesem Thema.... Schließlich gibt es den MDK ja nicht umsonst. Dass bei Stellungnahmen ausschließlich nur die Akte zum Einsatz, habe ich nicht geschrieben und möchte demnach auch nicht so zitiert werden - Danke. Unbekannterweise aus einer Akte \"herausholen\" hat mir einen zu unterstellenden Geschmack. Findet sich in einer Akte eine Proz oder ICD, die nachweisbar erbracht aber vergessen wurde, kann diese kodiert werden.

    Grüße
    W.Miller

    Hallo ToDo,

    dass der Arzt, der die Behandlung vornimmt, kodiert,freigibt und ein eventl. Widerspruchsverfahren begründet ist ein guter, jedoch nur theoretischer Gedanke. Unabhängig von der meist \"unbändigen\" Freude über dieses System ansich seitens der Ärzte,ist dieses System auch schon für die jenigen, die sich täglich damit herumschlagen (dürfen) schon umfangreich genug. In der Praxis freue ich schon über eine gute Dokumentation und Freigabe der Fälle. Für das weitere Procedere der selben ist es effektiver, wenn ausgebildete und versierte Kollegen aus dem Controlling (ÄD/CMP/MDA) dies übernehmen. Allein schon der zeitliche Rahmen, welcher inzwischen notwendig ist, würde den behandelten Arzt überfordern. Natürlich kommen bestimmte Gutachten nicht immer ohne Stellungnahme des behandelten Arztes aus. In diesem Fall muss zurückgefragt werden. Der Großteil der Gutachten des MDK lässt sich aber auch ohne Rückfrage und nach Aktendurchsicht klären. Letztlich ließe sich auch dikutieren, in wie weit der Sachbearbeiter der beauftragenden Kasse medizinisch bewandert ist, wenn man sich manch Fragestellung an den MDK ansieht....

    Grüße
    Wolfgang Miller

    Hallo Forum,

    Habe ein Problem mit der Vorgehensweise einer großen Krankenkasse. Ablauf: MDK erstellt Gutachten, dass Pat. 3 Tage hätte früher entlassen werden können, da hautsächlich logistische Gründe verantwortlich gewesen wären. Daraufhin Widerspruch, weil es sich um medizinische Gründe handelte. Dann erneute Stellungnahme des MDK gleichen Inhalts (Gleiches Schreiben, anderes Datum....). Daraufhin erneut Widerspruch meinerseits. Dann kam ein Schreiben der Krankenkasse, dass die Sache doch jetzt klar sei und und bietet wohlwollend an, einen Tag mehr als sie eigentlich müssten, zu zahlen. Mein 2. Widerspruch wird dem MDK gar nicht mehr vorgelegt, da das nicht nötig sei \"Was soll das denn bringen..\" (Tel. Auskunft). Erneuter Widerspruch an die Kasse meinerseits woraufhin wieder ein Schreiben der Kasse kommt mit dem Vermerk, dass der 4. Tag demnächst nun überwiesen wird :a_augenruppel: . Deshalb habe ich angerufen und mir das erklären lassen. Der Sachbearbeiter erklärte dass eigentlich selten mehr als ein MDK Gutachten erstellt werde, da dies doch auch reichen würde. Nach beherzten Nachfragen wurde ich vertröstet. Dann Rückruf des Teamleiters. Dieser sagte nun, dass meist nur 1, höchstens 2 MDK Gutachten üblich seien und außerdem der Fall vom Kasseneigenen Beratungsarzt bestätigt wurde :totlach: Meine Widersprüche würden nicht mehr vorgelegt werden und im Bedarfsfall müssten wir einen weiterführenden Rechtsweg einschlagen, was in Anbetracht des Streitwertes ja nicht nötig sei :biggrin:

    Nun, das alles halte ich für befremdlich. Kann die Kasse dies einfach so entscheiden? Muss ich mich künftig auf weitere Handel einlassen (Du kriegst einen Tag mehr bezahlt, dafür ist dann Ruhe). Gibt es ähnliche Erfahrungen im Forum?

    Grüße
    Wolfgang Miller

    Hallo Dr. Nagel,hallo Forum,

    die Sache ist noch gar nicht ausgegangen, alles braucht seine Zeit :d_gutefrage: Zumindest bei uns nehmen deratrige Aussagen seitens des MDK immer mehr zu. Plötzlich werden ICDs zu Symptomen einer Erkrankung, die nicht extra kodiert werden sollen (vorallem die, die erlössteigernd sind, was natürlich variiert :erschreck: ) Nun werde ich mich wohl auf die DKR stützen, die ein Kodieren eines eigenständigen \"Symptoms\" zulässt, weil eigenständig.....

    Grüße
    Wolfgang Miller

    Hallo Forum,

    derzeit \"diskutiere\" ich mit dem hiesigen MDK, 2. Gutachten liegt vor. Problem: Bei einem Pat. mit M.Parkinson, möchte ich die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme kodieren. Laut MDK ist die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme im Krankheitsbild M.Parkinson beeinhaltet. Das Unvermögen sei \"als Symptom des M.Parkinson\" zu sehen. Das kann ich allerdings nicht so sehen. Dem Pat. wurde jede Mahlzeit gerichtet und gegeben. Die Durchführungsnachweise habe ich bereits vorgelegt. Die R63.3 sehe ich nicht als regelhaftes Symptom, da die nicht alle Pat. mit M.Parkinson betrifft. Lasse mich abr gerne Belehren.......

    Vielen Dank und Grüße
    Wolfgang Miller

    Hallo Eddi,

    sollte die Stuhlinkontinenz noch [c=#120000]bei Entlassung [/code]bestanden haben, ist sie mit R15 zu zu kodieren. In den DKR werden nicht nur die 7 Tage angegeben. Von einer geistigen Retardierung ist bei einem vorübergehenden Verwirrtheitszustand sicher nicht zu sprechen. Nebenbei wär das Problem der Doku anzugehen.... Weshalb hatte der Pat. einen DK? Harninkontinenz R32 möglich?

    Grüße
    Wolfgang Miller

    Guten Morgen Medcon und alle Zusammen,

    da gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen des MDKs. Können Sie mir sagen, um welchen MDK es sich handelt (Bundesland)? Ihre obige Begründung entspricht der meinen. Doch als regelhaftes Symptom sehe ich die R63.3 noch immer nicht.

    Vielen Dank für die (auch bisherigen) Antworten.

    W. Miller

    Hallo Forum,

    nach dem dritten Widerspruch des MDKs habe ich unverdrossen eine vierte Stellungnahme geschrieben. Weiterhin besteht der MDK darauf, dass Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme ein regelhaftes Symptom der Altersschwäche sei und weiterhin ist das für mich Quatsch. Wenn man dieser Argumentation folgen würde, dürfte ich dann auch keine Osteoporose, Alters Diabetes, Herzerkrankungen,...kodieren, sobald eine Altersschwäche im Datensatz ist, da dies ja irgendwie ja \"mit dem zunehmenden Alterserscheinungen\" zusammenhängt. Letztlich könnte ich mir die Kodiererei sparen und als alleinige ICD die R54 setzen und diese zur HD machen (habs probiert,bringt nicht mehr :lach: .Mein 4. Schreiben wurde gar nicht mehr beachtet. Auf telefonische Rückfrage hieß es seitens der Kasse: \"..Unsere Frau Doktor hat gesagt, daß sie darauf beharre und ich mich ja an das Sozialgericht wenden könne\" Da wird doch der Hund in der Pfanne verückt!!! Deshalb meine Bitte an das große Forum. Hat jemand Erfahrungen zu diesem Thema, kennt jemand Urteile, ..

    Vielen Dank

    Guten Morgen und vielen Dank für die hilfreichen Antworten :biggrin:

    Das erneute Gutachten nach meinem Widerspruch kommt zum Schluss, dass die Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme mit der Altersschwäche ebenso gewürdigt sei. Die Altersschwäche würde sich durch eine Einschränkung der Aktivitäten des tgl. Lebens definieren und dazu würde nun mal auch die Ernährung zählen.... Es bedarf wohl leider eines erneuten Widerspruchs. Laut dieser Aussage kann die R63.3 nicht kodiert werden, sobald die R54 im Datensatz ist. Das kann ich aber nicht glauben. Meine Argumentation des ersten Widerspruchs kann ich nur nochmals widerholen. Nicht jeder der eine Altersschwäche hat und Hilfe beim Waschen, anziehen, etc. benötigt, braucht auch regelhaft Hilfe beim Essen! Als Antwort kommt \"Doch, ist so!\". Das kann einen aber auch fuchsig machen :boese:

    Auf der Suche nach Argumentationsmaterial verbleibe ich mit sonnigen Grüßen

    Wolfgang Miller

    Guten Morgen,

    natürlich gibt es Pflegediagnosen, die aber wahrscheinlich hier nicht gemeint sind. Ich denke Sie sprechen die pflegerelevanten, medizinischen Nebendiagnosen an. In unseren Kliniken kodieren die Pflegekräfte schon des längeren und nach Analyse auch \"besser\" als der ärztliche Dienst. Spezielles Wissen und gewisse Konstanz nur dem ärztlichen Dienst zuzuschreiben halte ich für unangebracht (und etwas anmaßend). Unsere Pflegekräfte kodieren anhand von Registerkarten, wie auch der ärztliche Dienst sehr effizient und genau. Sollten hier Fehler entstanden sein, könnte es auch an den entsprechenden Einweisungen und regelmäßigen Auffrischungen liegen :augenroll: Es existiert für den Pflegebereich eine allgemeine Registerkarte und eine zusätzliche für die Gyn-Pflege. Die CM Steigerung war 2005 enorm. Diese Kodes wären nur teilweise vom Stationsarzt aufgenommen worden. Aufgeführt sind die häufigsten pflegerelevanten Kodes, unabhängig von CC Relevanz. Es soll auch nicht aufgeteilt werden nach \"meinen Kodes und deinen Kodes\", sondern die Kodierungen ergänzen sich. Alle pflegerelevanten Kodes haben ihren eigenen Diagnosetyp (PFL) und Prozedurentyp (PFPR).

    Grüße
    Wolfgang Miller