Beiträge von ochpowi

    Hallo MJM,

    ich verstehe nicht warum zwei Gutachten vorhanden sind.
    Ist das zweite Gutachten ein Widerspruchsgutachten?

    Erster stationärer Krankenhausaufenthalt mit akuter biliärer, teils nekrotisierender Pankreatitis - Behandlung konservativ u. a. mit ERCP. Bei bestehender Cholelithiasis frage ich mich, ob nicht bereits im ersten Aufenthalt die "Cholelithiasis" Hauptdiagnose sein müsste.
    Dann wäre die geplante "Folgebehandlung" eindeutig.
    Jedoch die Hauptdiagnose wird nicht unbegründet von Ihnen gewählt sein.
    Im ersten Krankenhausaufenthalt wird auch aufgrund der biliärer Pankreatitis und noch vorhandenen Gallenblasensteinen die Indikation zur Cholecystektomie gestellt.
    Was für mich die Hauptdiagnose im ersten Fall noch schlüssiger machen würde.

    Aufnahme zur geplanten CHE. Die Pankreatitis als HD erscheint mir im 2. Aufenthalt nicht gerechtfertigt.
    "Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff ... - im ersten Aufenthalt wurde keine operative Behandlung durchgeführt. Somit zwar Folgebehandlung - jedoch nicht Folgeeingriff...

    Bin auf weitere Meinungen gespannt

    Gruß
    ochpowi

    Hallo Dino,

    ist es nicht mit einer "medikamentösen" Lavage vereinbar? 1-620.01- Diagnostische Tracheobronchoskopie mit flexiblem Instrument mit bronchoalveolärer Lavage... wenn sowieso schon eine 1-620.* von Ihnen kodiert...; eine Lavage ist doch eine Spülung zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken...
    Bin auf andere Meinungen gespannnt.

    Gruß
    ochpowi

    Hallo Tic-Tac,

    ich kodiere die Epilepsie wie folgend:

    Idiopathische Epilepsien - G40.0ff
    Fokale Epilepsie mit und ohne Aura - ohne Bewußtseinsstörung(im EEG „Herd“) - G40.1
    Fokale Epilepsie mit und ohne Aura - mit Bewußtseinsstörung (imEEG „Herd“) - G40.2
    Generalisierte Anfälle mit tonischen myoklonischenÄußerungen - G40.3
    Anfälle durch Alkohol Alkoholentzug und/oder Schlafentzug - G40.5
    Grand-Mal-Anfälle - G40.6
    Alle „unklaren“ epil. Anfälle - G40.8
    Dissoziative / psychogene Krampfanfälle - F44.5
    Unklare Krämpfe, ohne „Wahrscheinlichkeit“ auf Epilepsie-> R56.8

    Gruß

    ochpowi

    Hallo Frin,

    was meinen sie mit einem Perfusionssyndrom?
    Das Reperfusionssyndrom durch eine Ischämie nachOperationen, auf Grund einer „Blusperre“? Also als Komplikaton des Blutstromsnach längerer Blutsperre ?
    Was für Komplikationen?
    Könnte möglicherweise die T81.8 - Sonstige Komplikationen bei Eingriffen,anderenorts nicht klassifiziert - sein.

    Gruß
    ochpowi

    Hallo liebe Mitstreiter,

    nach diversen Diskussionen bzgl. der D68.4, möchte ich nun folgende Konstellation "anfragen".
    Patient (2015er-Fall) wird mit einen Quickwert von 8 % stationär aufgenommen. Keine vorhandenen Blutungen, keine sonstigen Symptome.
    Antikoagulation auf Grund einer I48.2 - Konakiongabe bis therapeutischer Bereich erreicht ist. Hauptdiagnose? Z92.1 darf nicht als HD kodiert werden!
    D68.3ff? - I48.2? Bin auf Meinungen gespannt... ?(

    Gruß
    ochpowi

    Hallo Rosensorbet,

    danke für die Antworten... als OPS gehe ich konform, hatte ich auch "ins Auge gefasst".

    Bzgl. der T81.5 wäre der Knackpunkt "versehentlich" zurückgeblieben, was ja nicht zutrifft. Die N99.8 wird daher meine Hauptdiagnose werden. Meines Erachtens noch spezifischer als die N32.8. Auch wenn beide Diagnosen unspezifisch. Danke für Stellungnahme.


    Gruß

    ochpowi

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe Probleme mit der Kodierung folgender Konstellation..
    Patientin mit "chronischen Beckenschmerzen" . Diagnose: Fadengranulom der Harnblase bei Z. n. Kolposuspension nach Burch. Es erfolgt eine Sectio alta und Fadenentfernung. Wie kann ich den Fall kodieren? Danke im Voraus.

    Gruß

    ochpowi