Beiträge von ochpowi

    Hallo,

    ich möchte dieses Thema nochmals fortsetzen / aufgreifen.

    Wie müsste kodiert werden, wenn eine Fallzusammenführung, auf Grund eines Partionswechsel von der Systematik, verlangt wird? Als Beispiel…

    1. Aufenthalt -> Aufnahme mit Hydronephrose bei Nierenstein. Hauptdiagnose N13.2… Diagnostische Urethrozystoskopie, Einlegen einer transurethralen Ureterschiene und retrograde Urographie. Infusionsprogramm, intravenöse Antibiose. 
    2. Aufenthalt -> Aufnahme mit Nierenstein ohne Stauung. Hauptdiagnose N20.0…. 
    Diagnostische Urethrozystoskopie, wechseln der transurethralen Ureterschiene, ureterorenoskopische Entfernung des Steines.

    Fallzusammenführung wegen Partitionswechsel !! Abrechnungsdiagnose N13.2 - resultierend DRG L20B.

    Die N20.0 triggert den Fall um 600 Euro - von der L20C in die L20B. 
    Darf die N20.0 bei Fallzusammenlegung kodiert werden? Auch in Bezug auf die DKR D002f - Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus.

    Bin sehr auf Meinungen gespannt.

    Gruß

    ochpowi

    Hallo DRGKÜ,

    da teile ich nicht ganz Ihre Meinung!

    Ein Hirninfarkt auf Grund einer Dissektion kodiere ich mit I63ff (Hauptdiagnose) und I67.ff / I72.ff (cerebraler Arterien / präcerebraler Arterien) oder auf Grund einer Vaskulitis / CADASIL / kardial embolisch bei TAA entsprechend.

    Nur bei Verschluss der Carotis, Basilaris und Co. nicht, da diese explizit im ICD geregelt sind .... Verschluss und Stenose ...... ohne resultierenden Hirninfarkt.


    Eine Plaqueruptur würde ich einen Kode aus dem Bereich der I67.ff nehmen - sonstige cerebrovaskuläre Krankheiten ... I67.8 Sonstige näher bezeichnete zerebrovaskuläre Krankheiten ....


    Gruß

    ochpowi

    Hallo,


    ich möchte hier Herrn Dr. Thalheimer zitieren (Leitfaden der DGHO).

    Lymphome und Leukämien können nicht metastasieren. Es gibt nur 2 Ausnahmen, die man geschaffen hat, um typische und teure Situationen auch kodierfähig zu machen: 
    „Metastasierung“ in Hirn/Hirnhäute (C79.3) können Sie bei allen Lymphom- und Leukämiekodes mit erfassen, also ohne Einschränkung im ICD-10 von C81 bis C96. 
    „Metastasierung bei Knochen(mark) mit C79.5 ist nur bei den Lymphomkodes aus C81 bis C88 mit kodierbar, sonst bei keinen Erkrankungen, also auch nicht bei Leukämien und nicht beim MM (C90). 
    Alle anderen Absiedlungen/Knoten usw. sind mit dem Primärkode für Lymphom bzw. Leukämie bereits mit erfasst.


    C90 mit M90.78* würde ich kodieren, bzw. kodiere(n) ich (... wir in unserer Abteilung) so.
    Ich (wir) habe(n) auch in letzter Zeit keine Probleme bei den Begutachtungen bekommen. 
    Eine M90.7-* Knochenfraktur bei Neubildungen ist im genannten Behandlungsfall schließlich gegeben.

    Jedoch kodiere ich keine M49.54* .... (ich ignoriere keine C79.5 8o ).

    Gruß

    ochpowi

    Hallo,

    der Gendefekt selbst kann man nicht behandelt werden. Die Blutgerinnung sollte mit einen gerinnungherabsetztenden Medikament als Thromboseprophylaxe erfolgen. Also sollte eine Therapie entsprechend erfolgen.


    LG

    ochpowi

    Hallo Medman2,

    ich gehe mit allen Ihren Stellungnahmen konform.

    Möchte jetzt jedoch noch mehr Verwirrung schaffen. Darf der Tumor (egal welcher Klassifikation) überhaupt kodiert werden?

    Abnorme Befunde - Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Im Fall von Kollege Münsterländer ist keine weitere Diagnostik / Therapie gelaufen. Zufallsbefund ohne weitere Maßnahmen.

    So einfach und doch so bleiern kann Kodierung sein ... ;( 8o


    Gruß

    ochpowi

    Hallo,
    ich möchte noch mehr verwirren :)
    Die stationäre Aufnahme einer Patientin mit diffusen Bauchschmerzen ....
    dieses kann sowohl der Tumor, als auch der Subileus auslösen ;)

    Nun haben Sie das Problem ...

    D002f Hauptdiagnose ...
    Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen...

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien... die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Sie haben das Krankheitsbild eines Subileus, der durch einen Tumor bedingt ist ...
    Vergleichbar mit ... Lungenembolie vs. Beinvenenthrombose


    Aufnahme wegen Lungenembolie bei tiefer Beinvenenthrombose. Was ist Hauptdiagnose: tiefe Beinvenenthrombose als zugrundeliegende Ursache oder Lungenembolie?

    Hauptdiagnose ist die Lungenembolie, da die Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose nur gilt, wenn sich der Patient mit einem Symptom vorstellt. Lungenembolie ist eine eigenständige Diagnose, kein Symptom.

    FoKA/ KDE-66

    Was die Bedeutung der "Symptome" betrifft, habe ich einmal vor vielen Jahren von einen Dozenten folgendes gelernt,deren Aussage jedoch mit Sicherheit nicht "amtlich" ist. Ein Symptom hat keine Symptome. Der Ileus kann jdoch folgende Symptome haben: Bauchschmerzen, Erbrechen, Stuhlverhalt ... :whistling:
    Das DRG-System sieht die Symptome eher als R-Diagnosen ...

    Gruß
    ochpowi

    Hallo TAO,

    nein, wir legen nicht zusammen. In der Fallpauschalenvereinbarung - §2 Absatz 2 - steht genau beschrieben wie eine Fallzusammenlegung vollzogen werden muss. Das "Schaublatt" hilft dabei.... - Zusammenlegung innerhalb der Verweildauer ... sie haben einen Tag Verweildauer - nach 3 Tagen erneute Aufnahme - also keine Wiederaufnahme ...

    Gruß
    ochpowi