Sehr geehrte(r) Frau/Herr VB_PROG,
ich bin Angestellter bei einem Medizin-Software-Hersteller (3M Health Information Services). Meiner Ansicht nach ist jene von Ihnen erörterte Vorgehensweise unzulässig. Die Verwendung eines Dongels dient dem Schutz eines Programmes in der Einzelplatzverwendung. Jedes Umgehen dieser Absicht seitens eines Anwenders ist wohl ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen.
Ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen gefährdet hier Arbeitsplätze.
Bei allem Respekt vor den vielen redlichen Medizinkontrollern hier bei mydrg habe ich mir erlaubt unsere Rechtsabteilung einzuschalten.
Ich möchte anmerken, daß wir in keinster Weise gegen mydrg vorgehen möchten. Wir prüfen allerdings die rechtmäßigkeit Ihres Vorschlags.
Über weitere Maßnahmen wird in Abhängigkeit vom Untersuchungsergebnis entschieden.
Herzliche Grüße
Ihr
Laslo Faith
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Laslo Faith
Partnering Consultant 3M Health Information Systems