Beiträge von DC

    Guten Tag!

    Vielleicht klärt sich der Sachverhalt noch weiter, wenn man die von extern "zugekauften" Leistungen (hier MRT) als das bezeichnet, als was sie auch verbucht werden: Nämlich als bezogene Leistungen. Als solche gehen sie auch in Fallkostenkalkulationen und damit auch in die Kalkulation der Bewertungsrelationen ein. Die Dokumentation bezogener Leistungen in Form der entsprechenden Prozedurencodes ist deshalb m. E. nicht nur zulässig, sondern im Interesse der Kongruenz der Daten geradezu erforderlich. Die Bezeichnung Konsiliaruntersuchung legt hier eher eine falsche Fährte.

    MfG

    D. Corsepius

    Guten Tag Herr Hirschberg,

    wir halten uns im Prinzip an die Definition des Kalkulationshandbuches, Version 2.0, Abschnitt 5.4.1.5 (S. 144) und und definieren als Anästhesiezeit die Zeit von der Übernahme des Patienten bis zur Übergabe an den weiterbetreuenden Bereich. Das schließt ggf. die Aufwachraumzeit ein, im Fall der postoperativen Verlegung auf eine Intensivstation endet die Anästhesiezeit mit der Übergabe an dieselbe. Rüstzeiten oder Prämedikation werden bei uns nicht mitgezählt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Corsepius