Beiträge von Junghaenel

    Liebes Forum!

    Aus dem Kurzurlaub zurück, hole ich die Frage noch einmal nach vorn:

    Man kann also offenbar eine Myopathie z.B G71.1 als HD
    und dazu eine Tetraparese G82.39
    verschlüsseln, ohne - natürlich - die Querschnittshöhe anzugeben??!!

    Die Angabe im ICD bei G82.-9 \"zerebrale Ursache\" neben \"nicht näher bezeichnet\" läßt ja wohl die Deutung zu, dass damit alle anderen möglichen Ursachen gemeint sein sollen!

    Wo ist eigentlich Herr Selter - Lord of Codes?

    Gruß aus Meppen!

    J Junfgänel

    Hallo Herr Bdomurath,

    Jetzt habe ich wohl unser Missverständnis gefunden.

    Die Myopathie wollte ich ohne Zweifel als Hauptdiagnose nehmen!! Die meisten Leute mit Myopathien können noch recht gut zurecht kommen, wenn sie zur Diagnostik zu uns kommen.

    Die Frage zwischen uns ist nur noch, ob mann dann als Nebendiagnosen und zwar zur Beschreibung der Behinderung

    G83.0 Diparese der oberen Extremitäten
    und
    G83.1 B Monoparese der Beine beidseits
    (Da fehlt jegliche Problematik mit den Ausrufezeichencodes)

    nehmen kann. Unser Kodip moniert das nicht.

    Was meinen Sie dazu?????

    Die Z - Codes gefallen mir einfach nicht, weil sie zu unspezifisch sind. Zum Beispiel Rollstuhlpflichtigkeit - genaugenommen reicht es ja schon aus, wenn jemand nach einer Lumbalpunktion im Rollstuhl zum Rönbtgen gefahren wird.

    Beides wäre natürlich wohl optimal.

    Gruß aus Meppen die Verzweiflung mit den Codes ist bei mir ohnehin ein Dauerzustand, also Sie sind ohne Schuld!

    J Junghänel

    Hallo Herr Bdomurath,

    Wenn Ihre Antwort richtig sein sollte:


    \"Lähmung im Sinne G80-G83 liegt nicht vor,\"


    treibt mich das zur Verzweiflung. :totlach:

    Das würde ja bedeuten, dass man bei einer periferen Parese durch periferen Nervenschaden auch nur Nervenschaden nur bei G50 bis G64 verschlüssen durfte.Typisch Krankehits bider sind Polyradikulis ...,
    aber natürlich auch Nervenkompressionssydrome.

    Nun taucht aber gerade unter G 83.4- das Caudasyndrom auf - eine typische perifere Lähmung und genaugenommen fast immer ein Nervenkompressionssydrom durch Bandscheibenschaden.

    Also es müßte mindestens möglich sein :

    G83.0 Diparese der oberen Extremitäten
    und
    G83.1 B Monoparese der Beine beidseits zu verschlüsseln

    Da fehlt jegliche Problematik mit den Ausrufezeichencodes.

    Tut mir leid, dass ich nerve, aber es erscheint mir so unsinnig, dass
    die Paresen als solche nicht erkennbar sein sollen - und zwar nur bei perifen Schäden - und nur über die Z-Diagnosen der Aufwand beschrieben werden soll.

    Gruß aus Meppen :kangoo:

    Ihr J Junghänel

    Hallo Herr/Frau bdomurath

    Vielen Dank auch für diesen Hinweis,

    Der Fall stammt aus 2004.

    Es handelt sich doch wohl um \"sonstige\" Lähmungssyndrome.
    Und in den auf Seite 27 stehenden Kodierregeln sind die !-Kodes als optional erklärt.

    In den Redaktionellen Hinweisen nun wir der Code G82.6- dann plötzlich nicht optional.

    Was ist nun eigentlich höherwertig? Die Kodierregeln oder die redaktionellen Hinweise?

    Als blutiger Laie würde ich die Kodierregeln für entscheident ansehen.


    Aber man lernt ja nie aus.

    Gibt es dazu Regeln, wie mit den Regeln zu verfahren ist?
    . :sterne:

    Aber meine weitere Frage an Sie ist ganz einfach, wie würden Sie den Fall verschlüsseln


    Gruß aus Meppen :kangoo:

    Ihr J Junghänel

    Hallo Frau Paticia Klein,

    Das ist absolut die Lösung - hätte ich auch draufkommen müssen.

    Das Kodip-Männchen kann jetzt so rot werden :rotwerd: , wie es will - ich ziehe in den evt. Kampf, wenn die KK das gleiche Programm verwenden sollte und die Verschlüsselung moniert.

    Wenn heute der neue Grouper 2005 von Kodip eingespielt ist und das Problem persistiert, schreibe ich an Kodip, was Sache ist und dass s :) ie Ihnen einen Blumenstrauß schicken sollen.

    Ihre Addresse kenne ich ja wegen der Zustellung eines DRG-Spieles. Hatten Sie eigentlich die Ausgabe im Plastikkästchen?

    Besten Dank, sicher auch von unserer MC!

    Gruß J Junghänel

    Für einen Neurologen ist klar:
    wenn jemand Lähmungen der Arme und Beine hat und diese sind durch eine Schädigung der Muskeln bedingt, so ist das eine \"schlaffe Tetraparese\"
    HD Myopathie ND G82.32

    Aber es geht schief:
    erstens meldet unser Kodip: bitte Höhe der Rückenmarksschädigung nennen
    und zweitens steht da doch noch: Querschnittslähmung bei der Beschreibung der Subkategorien.

    Also haben wir uns so beholfen, dass wir Armparese beidseits und Beinparese beidseits angegeben haben (G83.1 und G83.2 B)

    Das wollte nun unser MC nicht.

    Jetzt haben wir uns darauf geeinigt, einfach nur schlaffe Tetraparese ohne Höhe der Rückenmarksschädigung durchzugeben.

    Das Ganze ist kein Spiegelfechten, denn die zugehörige Muskelbiopsie ist eigendlich ambulant durchzuführen - also wollte ich schon mitteilen, dass der Patient nicht laufen kann.

    Wer weiß Rat?

    Danke

    J Junghänel

    In unserem Krankenhaus sind Bestrebungen zu Gange, im großen Stil Barthelindexe zu verschlüssel über das Pflegepersonal. Das kann man ja : U 50 und U 51 jeweils mit !

    1. Muss man das nach den Kodierregeln verschlüsseln?

    2. Wo liegt ein sinnvolle und der Vielzahl der Verschlüsseler vermittelbare Grenzlienie zwischen den Patienten die nicht gescort werden und jenen, denen bei denen diese Sonderarbeit sinnvoll ist.

    Wer macht das schon außerhalb einer Abteilung, die wie FRühreha nicht ohnehin solches schon früher getan hat?

    Vielen Dank von jemanden, der mittlerweile jeder neuen Parole misstraut!

    J Junghänel

    Etwas als Erfahrungsaustausch gefragt?

    Bei uns haben wir eine Basis-Software (Brunie), die ruft ein Verschlüsselungsprogramm auf(Kodip).

    Nun dauert es etwas 17 sec bis Kodip zum ersten Mat aufgerufen ist, beim zweiten Mal dauert es 12 sec - und wenn man wieder zurückspringt, dauert es noch einmal ca 12 sec.

    Das soll liegen an :

    Leitungen - Programm liegt auf einem Server(keine Einzelplatzinstallation) - schwacher Arbeitsspeiche (meist nur 64 k)

    Dieses ist nun aber meine Frage:

    Wie lange dauert das ganze bei Euch?

    Wie lange darf es dauern?

    Vielleicht hat auch jemand noch einen guten Tipp, wie ich meine liebenswert bemühte EDV_Abteilung zu einer Beschleunigung bekomme.

    Danke J.Junghänel

    Hallo liebe freundliche Antworter auf meine Frage,

    Vielen Dank, es hat mir sehr geholfen, was da geschrieben wurde und mir dieses Medium sympatisch gemacht.

    Es hat mir allerdings auch die Einsicht verschafft, dass es jenseits der Gesetzesauslegung, die wohl klar ist, noch eine hier gepflegte Dimension des Nachdenkens über eine Verbesserung des Systems an sich gibt.

    Die Nachricht höre ich, aber es fehlt mir der Glaube, dass ich mit meinen 58 Jahren noch in den Genuss, von Verwaltungsvereinfachungen kommen soll. Bisher habe ich immer nur Verkomplizierungen und Zunahme von Bürokratie erlebt.

    Ich muss zufrieden sein, wenn mir jemand klar erklärt, wie die Auslegungslage ist. Das haben Sie gemacht!

    Danke

    Ich bin eben mal alle Themen durchgegangen - und habe das nicht gefunden, was bei einer DRG-Fortbildung hier im Hause ausführlich und kontrovers diskutiert wurde - also Entschuldigung, wenn die Frage zu einfach ist.

    Ein Patient kommt wegen Bandscheibenvorfall und L5-Parese gut M51.1.

    Er hat eine bekannte Hypothyreose und bekommt Euthyrox. Natürlich wird das ins Krankenblatt geschrieben uund die Tabletten werden gegeben.

    Zunächst einmal nur das.

    Die einen sagten nun bei der Fortbildung: das ist ein erhöhter Aufwand also: als Nebendiagnose die Schilddrüsenerkrankung verschlüsseln.

    Der Referent meinte, wenn die Tabletten nicht teuer seien, brauchte man Die Schilddrüsensache nicht zu verschlüsseln. Seien sie aber sehr teuer, dann sollte man das tun.

    Das hat nun wieder die Ärzte in der Runde auf die Palme gebracht, weil wir
    a nicht wissen ob das Medikament über unsere Apotheke nicht gerade mal umsonst ist
    b weil wir nicht wissen was ist nun teuer und was nicht.

    Jedenfalls sagte der Referent, das sei dann unsere ärztliche Gestalltungsfreiheit und wir sollten mal stolz sein, dass wir die haben.