Hallo Herr Bdomurath,
Wenn Ihre Antwort richtig sein sollte:
\"Lähmung im Sinne G80-G83 liegt nicht vor,\"
treibt mich das zur Verzweiflung. :totlach:
Das würde ja bedeuten, dass man bei einer periferen Parese durch periferen Nervenschaden auch nur Nervenschaden nur bei G50 bis G64 verschlüssen durfte.Typisch Krankehits bider sind Polyradikulis ...,
aber natürlich auch Nervenkompressionssydrome.
Nun taucht aber gerade unter G 83.4- das Caudasyndrom auf - eine typische perifere Lähmung und genaugenommen fast immer ein Nervenkompressionssydrom durch Bandscheibenschaden.
Also es müßte mindestens möglich sein :
G83.0 Diparese der oberen Extremitäten
und
G83.1 B Monoparese der Beine beidseits zu verschlüsseln
Da fehlt jegliche Problematik mit den Ausrufezeichencodes.
Tut mir leid, dass ich nerve, aber es erscheint mir so unsinnig, dass
die Paresen als solche nicht erkennbar sein sollen - und zwar nur bei perifen Schäden - und nur über die Z-Diagnosen der Aufwand beschrieben werden soll.
Gruß aus Meppen :kangoo:
Ihr J Junghänel