Guten Tag Fr. Zierold,
rein kalkulationstechnisch:
der Unterschied in der Kalkulation zwischen HA und HA mit Beleghebammen liegt fast aussschließlich in der unterschiedlichen Berücksichtigung der Personalkosten für die Hebamnne (Medizinisch-Technischer Dienst/Funktionsdienst). Bei einer HA mit Beleghebamme fallen eben diese Kosten für das Krankenhaus nicht an. Im Bereich der Kostenträgerrechnung befinden Sie sich dann in der Kostenstellengruppe 6 (Kreißsaal) und in der Kostenartengruppe 3 (Personalkosten Medizinisch-technischer Dienst/Funktionsdienst).
Anders sieht es aus, wenn das Krankenhaus mit Hebammen Einzelverträge über die Erbringung bestimmter Leistungen gegen Honorarvergütung schließt. Dann sind diese Kosten mit einzukalkulieren und finden sich in Kostenartengruppe 6a bzw. 6b (Sachkosten übriger medizinischer Bedarf) wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Hagemann