Beiträge von hg996

    Guten Tag Fr. Zierold,

    rein kalkulationstechnisch:

    der Unterschied in der Kalkulation zwischen HA und HA mit Beleghebammen liegt fast aussschließlich in der unterschiedlichen Berücksichtigung der Personalkosten für die Hebamnne (Medizinisch-Technischer Dienst/Funktionsdienst). Bei einer HA mit Beleghebamme fallen eben diese Kosten für das Krankenhaus nicht an. Im Bereich der Kostenträgerrechnung befinden Sie sich dann in der Kostenstellengruppe 6 (Kreißsaal) und in der Kostenartengruppe 3 (Personalkosten Medizinisch-technischer Dienst/Funktionsdienst).

    Anders sieht es aus, wenn das Krankenhaus mit Hebammen Einzelverträge über die Erbringung bestimmter Leistungen gegen Honorarvergütung schließt. Dann sind diese Kosten mit einzukalkulieren und finden sich in Kostenartengruppe 6a bzw. 6b (Sachkosten übriger medizinischer Bedarf) wieder.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hagemann

    Hallo Hr. Schmitt,

    Hauptabteilung plus Beleghebamme! War wohl noch zu früh...

    Die NKG argumentiert "Erfolgt die Geburt in einer Hauptabteilung, kann auch nur die entsprechende BWR (Spalte 5) herangezogen werden". Nur die gibt es nicht, wie festgestellt.

    Würde Ihrer Einschätzung demnach zustimmen.

    Gruß

    H. Hagemann

    Hallo,

    Die "Hilfestellung zur Abrechnung von DRGs" der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) führt dazu aus, dass §1 Abs. 3 KFPV nicht unmittelbar greift, da BWR für belegärztliche Abteilungen grundsätzlich vorliegen. Deshalb sei die BWR der Spalte 5 (BWR bei Belegoperateur und Beleganästhesist)heranzuziehen.

    Leider kann ich Ihnen keinen Link zum Nachlesen nennen.


    MfG
    H. Hagemann
    Controlling