Beiträge von Raether

    Hallo, Herr Selter,

    vielen Dank für Ihren Ergänzung - nur:

    mit der unvollständigen Diagnostik zum Entlassungszeitpunkt, die vielleicht zum Zeitpunkt der MDK-Anfrage vorliegt, könnte es dann
    doch Überraschungen :erschreck: geben, wenn [c=#b600ff]das[/code] Ergebnis Diagnose und damit sogar DRG-Code herumreißt.

    Ein gefundenes Fressen für den MDK :i_baeh: ?
    Ein böses Erwachen für den Erstkodierer? :a_augenruppel:

    Bitte einen kurzen Kommentar oder Verweis, falls das schon woanders Thema war, Merci.


    Gruß aus Winnenden

    Hallo Herr Marx,

    passen Sie bitte mit ihrer Kodierung auf:

    Mundatmung (R06.5) führt zur DRG D66Z (Andere Krankheiten an Ohr, Nase, Mund und Hals). Die Bewertungsrelation ist 0,576 / mittlere VWD 5,9.

    Schlafapnoe (G47.3) steht in Beziehung zur DRG E63 (Schlafapnoesyndrom). Hier liegt die Bewertungsrelation für E63A bei 0,322 und für E63B bei 0,160.

    Sollte sich später ein SAS herausstellen wäre das u.U. problematisch (Rückforderungen der Krankenkasse o.a.).

    Hallo Susanne,

    im Unterverzeichnis \"Fragen zu praktischen Kodierproblemen\" hat Herr Konzelmann [der an anderer Stelle uns aus Winnenden als Mitanbieter bezeichnet :jaybee: {ein lieber Gruß nach SCHORNDORF!!!} ] eine brauchbare Definition ausgegraben. Ich darf ihn hier zitieren:

    Zitat


    Original von Günter Konzelmann:
    Hallo Herr Fröhlich,

    der Pschyrembel sagt dazu das gleiche wie meine Kollegin von der INNEREN:

    Bei der sog. malignen H. kommt es inf. einer ständigen diastol. Blutdruckerhöhung auf Werte über 120mmHg zur Entw. der Retinopathia hypertensiva mit Papillenödem u. einer rasch progredienten Niereninsuffizienz (verläuft unbehandelt häufig innerh. von 1-2 Jahren tödlich). Kriterien für die Diagn. einer H. sind erhöhte Blutdruckwerte bei dreimaliger Messung zu mind. zwei versch. Zeitpunkten, bei Erstmessung in der ärztl. Praxis häufig \"zu hohe\" Blutdruckwerte; ambulante Langzeitblutdruckmessungen (24Std.) unter Alltagsbedingungen erlauben zuverlässigere Aussagen

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    Hilft Dir das?

    Gruß aus Winnenden

    Zitat


    Original von kessler_k:
    Klar ist, der Aufnahmearzt entscheidet medizinisch noch einmal über die Notwendigkeit der Aufnahme, wird sich aber z.B. im Dienst als z.B. Nicht-Facharzt nur ungern gegen die Meinung/Weisung eines Facharztes stellen wollen....

    So handhabe ich das auch - manchmal auch mit einem schlechten Gewissen im Bauch wegen der Möglichkeit der Fehlbelegung.
    Da ja Notwendigkeit einer stationären Aufnahme und auch einzelner Behandlungstage immer wieder dem MDK nachzuweisen ist, habe ich mir wiederholt überlegt, ob ich bei von mir vermuteten Problemfällen Rücksprache mit der/dem einweisenden KollegenIn halte und das auch im Aufnahmebefund/Arztbrief entsprechend dokumentiere. Besonders höre ich hin, wenn mir mitgeteilt wird, daß die weitere ambulante Behandlung nicht mehr möglich / abgelehnt / gewährleistet ist.

    Notfalls möge der Kollege einen [ehrlichen!] zusätzlichen Vermerk auf seinen Einweisungsschein vermerken, der die Dramatik der Einweisungssituation verdeutlicht.

    Zum Vergleich von
    G82.- (Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie)
    G83.- (Sonstige Lähmungssyndrome)

    Für [c=#120000]beide[/code] nennt das Systematische Verzeichnis:
    [c=#ff00ec]
    1) Benutzung,
    - wenn die aufgeführten Krankheitszustände nicht näher bezeichnet sind oder
    - wenn sie alt sind oder länger bestehen und die Ursache nicht näher bezeichnet ist.

    2)Diese Kategorie dient auch zur multiplen Verschlüsselung, um diese durch eine beliebige Ursache hervorgerufenen Krankheitszustände zu kennzeichnen.
    [/code]

    [c=#120000]Unterschiedlich[/code] ist allein, daß G83.- für die <i>primäre Verschlüsselung</i> gedacht ist.

    Im o.g. Fall ist die Ursache genannt, deren Folgen mit Pflegeaufwand verbunden sind. Eine primäre Verschlüsselung kommt also hier nicht in Frage.
    Damit ist meiner Ansicht nach die Verschlüsselung G82.- zu wählen.

    Hallo Forum,

    in Ergänzung habe ich weitere Beispiele, bei denen ich mir noch nicht ganz sicher bin (kein "Neuro special-coding).

    (Ich führe mal die Liste von Frau wika weiter...)

    8) Aufnahme wegen erneutem Krampfanfall bei bekannter Epilepsie
    ?? HD: Krampfanfall (R-Diagnose "Krampfanfälle")
    ?? ND: z.B. Epilepsie

    9) erstmaliger [und damit einmaliger] Krampfanfall
    ?? HD: Krampfanfall (R-Diagnose "Krampfanfälle") oder
    doch Epilepsie (führt in die gleiche DRG "Anfälle")
    --
    Andreas Raether
    Winnenden

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen im Forum:

    In D002c ist sinngemäß ja zu lesen:
    Bei Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern [...]
    • Sofern beide Aufenthalte in Krankenhaus A gem. FKPV mittels einer Fallpauschale abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosendefinition anzuwenden.

    Beispiel 10 (Pat. mit artherosklerot. Herzkrankheit wird mit instab. AP in Krankenhaus A aufgenommen, dann Verlegung ins Khs B. Dort erfolgt eine ACVB-Anlage. In stabilem Zustand wird Pat. nach A zurück verlegt)
    Das Definitionshandbuch schlägt nun vor:
    • Khs A (1. Aufenthalt) HD: instab. AP; ND: atherosklerot. Herzkrankheit
    • Khs B HD: Myokardinfarkt; ND: atherosklerot. Herzkrankheit
    • Khs A (2. Aufenthalt) HD: Myokardinfarkt; ND: atherosklerot. Herzkrankheit; Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses.

    ---
    Soweit dieses Beispiel. Mein Problem passt hoffentlich auch hierher und sieht so aus:
    Z.B.: Pat. wird mit mit V.a. lumbaler Bandscheibenvorfall eingewiesen. Nun stellte man tatsächlich einen solchen fest und wegen einer Blasenfunktionsstörung wird Patient zur OP nach B verlegt.
    Bis dahin ist mir das Problem klar.
    Wie kodiere ich korrekt, wenn der Patient von B nach A zurückverlegt wird - der Bandscheibenvorfall besteht nun nicht mehr, auch die Blasenfunktionsstörung nicht.

    Kodiere ich zusätzlich:
    Z54.0 Rekonvaleszenz?
    Z98.8 snbez Z.n. chir Eingriff ?

    Vielen Dank vorab.

    Guten Morgen "Susanne",
    Guten Morgen Herr Selter,

    So ganz habe ich den Gedankengang von oben noch nicht nachvollziehen können:

    - akute Ösophagusvarizenblutung
    - bekannte Leberzirrhose

    wäre also zu kodieren als
    K70.3+ (Alkoholische Leberzirrhose)
    I98.21* (Ösophagusvarizenblutung bei +)

    Was ist mit der I85.0 (Ösophagusvarizen mit Blutung) - nur, wenn keine bekannte Lebererkrankung (K70/K71) vorliegt?
    --
    Andreas Raether
    Winnenden

    Hallo Frau/Herr Dörr9,

    Infusion para gelaufen und T80.8. kodieren:
    Würde ich als passend empfinden, wenn sich daraus pflegerische oder therapeutische Konsequenzen ergeben haben.

    Verstopfter ZVK oder Port mit T82.5 verschlüsseln:
    Die Überschrift zu T82 lautet "Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen". Ein ZVK betrachte ich nicht als Implantat, den Port schon eher. D.h. ein verstopfter ZVK macht sich u.U. in der OPS-Verschlüsselung bemerkbar, der Port auch hier.

    Ich muß aber zugeben, daß ich kein ZVK-Spezialist bin, vielleicht gibt es qualifiziertere Ansichten?
    --
    Andreas Raether
    Winnenden

    Ist das die Antwort auf Ihre Frage?

    Diabetes mellitus und CCL (2004):
    (gem. Handbücher aus dem Internet)
    IDDM's E10 und NIDDM's E11
    - mit Koma .00/1 (CCL 2,3),
    - mit Ketoazidose .10/1 (CCL 2,3),
    - mit Nierenkomplikationen .20/1 (CCL 1,2:O),
    - mit Augenkomplikationen .30/1 (CCL 1,2:O),
    - mit neurolog. KO .40/1 (CCL 1,2:O),
    - mit periph. vaskulären KOs .50/1 (CCL 2,3),
    - mit "sonst bez." KOs .60/1 (CCL 2,3),
    - mit mehreren KOs .70/1 (CCL 2,3),
    - mit "nicht näher bez." KOs .50/1 (CCL 2,3 :roll: ),
    - ohne KOs .50/1 (CCL 2,3 :smokin: ),

    E12 gilt ja wohl nur für Entwicklungsländer
    E13 ist für Spezialfälle
    E14: davon läßt man wohl eher die Finger, habe ich mal gehört.


    --
    Andreas Raether
    Winnenden