Hallo Forum,
Danke für die Antworten, die diesen weiterhin luftleeren Raum widerspiegeln.
Nachtrag zum Fall: Es handelt sich hier, wie in hunderten anderen Beispielen tatsächlich um einen Versuch des MDK, die untere GVWD zu \"knacken\". (sonst interessiert ihn ja die paeoperative VWD nicht)
Der Patient konnte bei unkompliziertem Verlauf am 1. postop. Tag entlassen werden. Dieser Verlauf war nicht sicher absehbar und die stationäre Aufnahme in jedem Fall indiziert (steht auch nicht zur Debatte).
Eine näher gelegene Hauptabteilung, welche die OP durchgeführt hätte, gab es nicht.
Hallo ToDo,
es wäre vielleicht nicht schlecht, sich mal etwas von der emotionalen Ebene in Richtung Sachlichkeit zu bewegen. Das würde im Übrigen auch in der täglichen Praxis die Effektivität des Dialogs unwahrscheinlich erhöhen.
Um es noch einmal zu betonen, es geht hier nicht um die Frage, ob eine OP-Vorbereitung auch praestationär erfolgen kann. Das konnte sie in diesem Fall eindeutig. Es geht schlicht und einfach darum, dass ein unter den o.g. Umständen zur OP gelangtes Kind nicht die wünschenswerten Voraussetzungen für die Durchführung der OP mitbringt. Somit wird aus dem organisatorische ein medizinisches Problem!!
Die Ausdünnung der Krankenhauslandschaft ist doch außerdem erklärtes politisches Ziel. Wie passt das zusammen?? Sollen das die Patienten ausbügeln? Ist zukünftig auch die Abreise zur OP um 2 Uhr nachts noch vertretbar. Das ist doch der Punkt, wo es nicht nur um Menschlichkeit, sondern um reine Physiologie und Pathophysiologie des menschlichen Organismus geht. Wir als Ärzte sind im Gegensatz zu vielen Entscheidungsträgern in anderen Bereichen des Gesundheitssystems auch unter DRG und Co. weiterhin dem Hippokratischen Eid verpflichtet. Wo sind denn die vielen prophezeiten \"blutigen Entlassungen\"? Hier müssen doch wohl einige Propheten inzwischen ihre Voraussagen relativieren.
O.g. von Ihnen angeführte Instrumente zur vermeintlichen Ökonomisierung (VWD-Tools etc.)dienen doch im Alltag eher dazu, die Behandlung im Krankenhaus von der wünschenswerten Versorgung auf eine von Politik und Kassen angestrebte lediglich notwendige noch vertretbare Behandlung zurückzuführen. Außerdem sind die Behandlungspfade wie o.g. in dieser Thematik wirklich vollkommen fehl am Platz, da diese doch wohl dazu dienen, die von Frau Schmidt proklamierten Wirtschaftlichkeitsreserven zu aktivieren (wo immer die auch seien mögen).
Nebenbei bemerkt, es ist schon eigenartig, dass es ein G-AEP-Kriterium B2 gibt, aber von den Kassen will das keiner dort hin geschrieben haben. Auch von Ihnen diesbezüglich kein Kommentar?
Kurzum: lieber ToDo, uns ist es Gott-sei-Dank noch nicht egal, wie unsere Patienten (und insbesondere Kinder, die sich uns in besonderem Maß anvertrauen) auf dem OP-Tisch ankommen.
Die Kassenseite spricht doch immer von der Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgemeinschaft: diese setzt sich aus vielen einzelnen Individuen zusammen, denen sie auch in medizinisch ethischer Hinsicht verpflichetet sind.
Und zum Punkt Rechtfertigung, ich kann mich an keinen einzigen Fall erinnern, bei dem wir uns für einen zu frühen Entlassungszeitpunkt rechtfertigen mußten. Ich erinnere mich aber an viele Fälle, in denen wir uns für den §115b rechtfertigen mußten und bei denen die ambulante OP auf völliges Unverständnis bei den Patienten gestoßen ist (was ausdrücklich kein Argument zur Abschaffung amb. OPs sein soll !).
Mit dem abendlichen Gedanken an die anderweitige Klärung des Sachverhaltes ( :jaybee: )
Viele Grüße
St. Zacher