Beiträge von Zacher

    Hallo Forum, hallo ToDo,

    Zitat

    Vielleicht geben Sie mir aber Recht, dass aufgrund des Fehlens dieser Informationen (hinsichtlich des fehlenden nähergelegenen Krankenhauses) etwas anderes als Spekulation hier nicht möglich war. Und verübeln Sie mir als Kassenvertreter doch dann bitte nicht, dass ich in eine andere Richtung spekuliere als Ihre Kollegen...

    ..o.k. akzeptiert

    aber eines würde mich schon noch mal interessieren: Ihre Interpretation des G-AEP-Punktes B2. Leider sind Sie in Ihrer Antwort nicht darauf eingegangen.

    Viele Grüße aus Halle(S.)und ein schönes Wochenende 8)

    St. Zacher

    Hallo Forum,
    Danke für die Antworten, die diesen weiterhin luftleeren Raum widerspiegeln.
    Nachtrag zum Fall: Es handelt sich hier, wie in hunderten anderen Beispielen tatsächlich um einen Versuch des MDK, die untere GVWD zu \"knacken\". (sonst interessiert ihn ja die paeoperative VWD nicht)

    Der Patient konnte bei unkompliziertem Verlauf am 1. postop. Tag entlassen werden. Dieser Verlauf war nicht sicher absehbar und die stationäre Aufnahme in jedem Fall indiziert (steht auch nicht zur Debatte).
    Eine näher gelegene Hauptabteilung, welche die OP durchgeführt hätte, gab es nicht.

    Hallo ToDo,
    es wäre vielleicht nicht schlecht, sich mal etwas von der emotionalen Ebene in Richtung Sachlichkeit zu bewegen. Das würde im Übrigen auch in der täglichen Praxis die Effektivität des Dialogs unwahrscheinlich erhöhen.
    Um es noch einmal zu betonen, es geht hier nicht um die Frage, ob eine OP-Vorbereitung auch praestationär erfolgen kann. Das konnte sie in diesem Fall eindeutig. Es geht schlicht und einfach darum, dass ein unter den o.g. Umständen zur OP gelangtes Kind nicht die wünschenswerten Voraussetzungen für die Durchführung der OP mitbringt. Somit wird aus dem organisatorische ein medizinisches Problem!!
    Die Ausdünnung der Krankenhauslandschaft ist doch außerdem erklärtes politisches Ziel. Wie passt das zusammen?? Sollen das die Patienten ausbügeln? Ist zukünftig auch die Abreise zur OP um 2 Uhr nachts noch vertretbar. Das ist doch der Punkt, wo es nicht nur um Menschlichkeit, sondern um reine Physiologie und Pathophysiologie des menschlichen Organismus geht. Wir als Ärzte sind im Gegensatz zu vielen Entscheidungsträgern in anderen Bereichen des Gesundheitssystems auch unter DRG und Co. weiterhin dem Hippokratischen Eid verpflichtet. Wo sind denn die vielen prophezeiten \"blutigen Entlassungen\"? Hier müssen doch wohl einige Propheten inzwischen ihre Voraussagen relativieren.
    O.g. von Ihnen angeführte Instrumente zur vermeintlichen Ökonomisierung (VWD-Tools etc.)dienen doch im Alltag eher dazu, die Behandlung im Krankenhaus von der wünschenswerten Versorgung auf eine von Politik und Kassen angestrebte lediglich notwendige noch vertretbare Behandlung zurückzuführen. Außerdem sind die Behandlungspfade wie o.g. in dieser Thematik wirklich vollkommen fehl am Platz, da diese doch wohl dazu dienen, die von Frau Schmidt proklamierten Wirtschaftlichkeitsreserven zu aktivieren (wo immer die auch seien mögen).
    Nebenbei bemerkt, es ist schon eigenartig, dass es ein G-AEP-Kriterium B2 gibt, aber von den Kassen will das keiner dort hin geschrieben haben. Auch von Ihnen diesbezüglich kein Kommentar?

    Kurzum: lieber ToDo, uns ist es Gott-sei-Dank noch nicht egal, wie unsere Patienten (und insbesondere Kinder, die sich uns in besonderem Maß anvertrauen) auf dem OP-Tisch ankommen.
    Die Kassenseite spricht doch immer von der Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgemeinschaft: diese setzt sich aus vielen einzelnen Individuen zusammen, denen sie auch in medizinisch ethischer Hinsicht verpflichetet sind.
    Und zum Punkt Rechtfertigung, ich kann mich an keinen einzigen Fall erinnern, bei dem wir uns für einen zu frühen Entlassungszeitpunkt rechtfertigen mußten. Ich erinnere mich aber an viele Fälle, in denen wir uns für den §115b rechtfertigen mußten und bei denen die ambulante OP auf völliges Unverständnis bei den Patienten gestoßen ist (was ausdrücklich kein Argument zur Abschaffung amb. OPs sein soll !).

    Mit dem abendlichen Gedanken an die anderweitige Klärung des Sachverhaltes ( :jaybee: )

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Forum,
    wieder mal ein Problem aus einem schon mehrfach angerissenen, aber für mich noch nicht endgültig geklärten Themenkreis:

    Wem fällt noch eine schlagkräftige Argumentationshilfe für folgenden MDK-Fall ein:

    7-jähriger Patient wird aufgrund Anreise von ca. 80 km am Tag vor der OP stationär aufgenommen. Es handelte sich um ein Nasen-Rachen-Fibrom. Die OP mußte 8.00 stattfinden, da erhöhtes Blutungsrisiko (Nachbeobachtungszeit sollte vor Bereitschaftsdienstzeit möglichst lang sein wegen möglicher Revision).
    MDK akzeptiert Aufnahme am Tag vor OP nicht. :noo: Dies sei nur ein organisatorisches Problem, kein medizinisches. Meiner Meinung nach ist dies schon ein med. Problem, wenn ein Kind um 5.00 Uhr aus dem Nachtschlaf gerissen wird und nach 2 Stunden hektischer Betriebsamkeit zu Hause incl. Fahrt unausgeschlafen und nur pharmakologisch runtergeregelt auf dem OP-Tisch landet.
    Die OP-Vorbereitung kann in einigen Fällen sicher praestationär erfolgen, aber ist dies wirklich zu erzwingen? Auch laut G-AEP-Kriterien ist eine Aufnahme gerechtfertigt, wenn die OP innerhalb von 24 stunden erfolgt. ...oder sehe ich das falsch? :d_gutefrage:

    Freue mich auf Meinungen.
    Viele Grüße

    St. Zacher

    Hallo Forum,
    wer kann über vergleichende Erfahrungen mit dem klinischen Part von i-soft (evtl. schon Lorenzo) und SAP (GSD) berichten (v.a. bzgl. ärztlicher Dokumentation und MedCo). Würde mich über Meinungen zu Unterscheidungsmerkmalen der beiden Systeme in der Praxis freuen (+/-).
    :d_gutefrage:
    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Herr Selter, hallo Forum,

    meiner Meinung nach gibt es bei MRSA zwei Möglichkeiten der Kodierung:

    1. MRSA-Träger ohne akute Infektionszeichen

    HD: A49.0 (Erreger)
    sec.: U81! (zusätzliche Charakterisierung: Multiresistenz)

    2. akute Infektionszeichen

    HD: Kode für spezifische Lokalisation der Infektion
    sec.: B95.6! (Erreger)
    sec.: U81! (Multiresistenz)

    Bei isolierter Kodierung von U81 für MRSA ist die Multiresistenz bezeichnet, aber nicht der Erreger. Diesen kann und muss ich spezifischer als Diagnosekode verschlüssel, da dies mit ICD möglich ist (A49.0 oder B95.6).
    Also auch meine Meinung: U81 allein reicht nicht!

    Viele Grüße
    Steffen Zacher

    Liebe Kollegen,
    das Thema passt zwar nicht optimal in die Sparte DRG, aber hat zumindest indirekt damit zu tun.
    Neben der Benennung, Filterung, Planung, Abrechnung u.a. theoretischer Sachverhalte in Bezug auf das ambulante Operieren geht es mir um einen praktischen medicolegalen Aspekt.
    Die allgemeine Vor- und Nachsorge in Hinblick auf routuniemäßige Konntakte ist ja durch den § 115b Vertrag halbwegs geregelt. Ein Problem stellt sich aber dar, wenn zu Hause ein mehr oder weniger ausgeprägter Notfall entsteht und der Patient nicht in die Klinik kommen kann. Bis wann ist das Krankenhaus zuständig, ab wann der einweisende Kollege, wer fährt zum Patienten nach Hause ?
    In Zukunft wird aufgrund der auferlegten Zwänge die Zahl der ambulanten "Risikopatienten" steigen. Mit solchen Konstellationen muss also gerechnet werden.
    Hat jemand diesbezüglich praktische Erfahrungen oder juristisch und oraganisatorisch abgesicherte Konzepte?:look:

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Herr Schaffert,
    genau das ist der Punkt. Der Befund (als Präparat) liegt ja bei Entlassung defacto vor, ist nur noch nicht ausgewertet und beschrieben.
    Es ist also ein reines Organisationsproblem, was m.E. nicht zu unterschiedlichen DRG's führen sollte.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende an das Forum
    St.Zacher

    Hallo Frau/Herr Ziebart,

    Zitat


    Original von ziebart:

    "Unsicheres Verhalten" heißt hier m.E. nicht, daß der Pathologe oder sonstwer sich "unsicher" ist, sondern, daß es sich um eine Tumorentität handelt, die erfahrungsgemäß teils benignes, teils malignes Verhalten zeigen kann (z.B. sog. "Borderline" Tumoren, Tumoren mit "low malignant potential"). D.h. Eine Neubildung liegt defintiv vor (Histoergebnis), es ist aber unklar (unsicher), wie diese hinsichtlich ihres malignen Potentiales einzuordnen ist.


    ...was kodieren Sie denn nun, wenn Sie die Dignität des Tumors nicht kennen, weil Sie noch keine Rückmeldung vom Pathologen haben??
    Das Verhalten des Tumors ist, solange Sie die Histologie nicht haben, (Ihnen) unklar.
    Natürlich trifft der Code auch die wenigen Neoplasien mit per se unklarem Verhalten.
    Es gibt m.E. in beiden Richtungen keine Einschränkung der Kodierung.

    Viele Grüße
    St.Zacher

    Hallo Frau Mügge,
    Ihre Controllerin hat eindeutig Recht.
    In den DKR (D003b) steht zwar zunächst, dass es keine Kodierrichtlinie für die Reihenfolge der Nebendiagnosen gibt. Konkretisierend wird aber angemerkt, dass die bedeutenderen Diagnosen, insbesondere Komplikationen und Komorbiditäten zuerst angegeben werden.

    Viele Grüße
    St. Zacher

    Hallo Forum,
    bei dieser mir bisher als volkommen eindeutig erscheinenden Problematik haben die o.g. Posts doch einige Verwirrung und insbesondere Unverständnis ausgelöst.
    Meiner Meinung nach ist die Hauptdiagnose eindeutig die CCL. Es ist der Grund der stationären Aufnahme und nach Analyse (zugegebenermaßen nicht am Entlassungstag) das Ergebnis der Untersuchung.
    Es kann doch wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, dass der Erlös bzw. die DRG von der Organistion und Arbeitsgeschwindigkeit des Pathologen abhängig ist. (Man könnte ja auf die Idee kommen, die Prioritätenliste der Pathologie durch das KH-Controlling steuern zu lassen ;) ).
    Und ob eine Therapie eingeleitet wurde oder nicht ist aufgrund der bestätigten Diagnose unerheblich.
    Im Einzelfall muss dann eben von der 3-Tage-Regel zugunsten einer korrekten Abrechnung abgewichen werden, wobei diese in der Praxis in vielen Fällen ja doch nur auf dem Papier steht.
    Der Passus "am Ende des stationären Aufenthaltes" ist meiner Meinung nach so zu interpretieren, dass die Hauptdiagnose frühestens und nicht spätestens zum Entlassungszeitpunkt festgelegt wird.
    Wie Herr Bartkowski bereits erwähnt hat, stehen die Z03...Codes außerhalb jeglicher Überlegung, da es spezifischere Diagnosen gibt. Auch die Diagnose "unsichere Neubildung" ist spezifischer als "Beobachtung von Verdachtsfällen".

    Analoges Bsp. Prostatabiopsie/gutartiger Befund:

    1.
    ich warte auf den Befund und kodiere BPH
    M61B cw 0,24 :shock1:

    2.
    ich warte nicht und kodiere sofort unsichere Neubildung
    M60B cw 0,652 :dance1:

    Das Ergebnis ist für Krankenhaus und Patient günstig, aber so doch sicher nicht gewollt.

    Ich denke, wir sollten uns hier, wie in manch anderen Fällen auch, vom gesunden Menschenverstand leiten lassen und die gesetzlichen Regelungen dementsprechend interpretieren (was durchaus möglich ist).

    Viele Grüße
    Steffen Zacher