Beiträge von meyer-c

    Liebes Forum,
    eine Patientin wurde zu uns eingewiesen: Z.n. pertrochanterer Femurfraktur, Y Nagel vor 1 Jahr, Materialentfernung vor 6 Wochen, anhaltende Gangstörung (muskuläre Insuffizienz). Da sie damit den AEP Kriterien für einen akut Statiönären Aufenthalt nicht entspricht, haben wir eine Reha beantragt und die Patientin am nächsten Tag nach Hause entlassen.
    Wie würden Sie verschlüsseln?
    Z 53 Rel Gewicht 0,46 eff.Gew. 0.25
    R26,8 Rel Gew 0,79 eff Gew. 0,41
    T93.1- unzulässige Hauptdiagnose
    mir kommen alle Gewichte und Erlöse für 1 Nacht sehr hoch vor, gibt es eine andere Möglichkeit?
    Vielen Dank für Antwort
    C.Meyer

    Liebe Forums-Mitglieder,
    ich möchte gerne die o.g. Frage nochmals aufgreifen und fragen , wer Erfahrung mit der Codierung 8-551 im Bereich der Orthopädie und im Bereich der Gefäßchirurgie hat.
    Insbesondere Punkt 3 und 4 der o.g. Frage sind für mich unklar: Wie verhalten sich Kostenträger, wenn ich im Anschluß an eine Früh-Reha eine "normale AHB" beantrage. Bisher haben wir - speziell bei Beinamputierten Patienten - die Dauer des stationären Akut-Aufenthaltes so lange audgedehnt, bis die Patienten Reha-fähig waren ( Prothese vorhanden und sichere Stumpfheilung) . Wäre es nicht korrekter diese Patienten mit 8-551 abzubilden und danch die AHB einzuleiten?

    Verstehe ich es bei orthopädischen Patienten ( z.B.immobilen multimorbiden Patienten nach Hüft Tep ) richtig , daß nach abgeschlossener Wundheilung die Früh-Reha durchgeführt wird und eine AHB angeschlossen werden kann ,oder streichen die Kassen unter diesen Voraussetzungen die AHB?
    Die Voraussetzungen für die Früh Reha sind sehr Richtung Neurologie orientiert ((Assessment Bewußtsein, Kommunikation, Kognition,Verhalten , Emotion ,Mobilität , Selbsthilfe)- ist dies auch i.R einer Frühreha mit anderem Behandlungsschwerpunkt (Angiologie/ Orthopädie) so durchzuführen?
    Vielen Dank für eiene Hilfestellung
    C.Meyer