Hallo clmoog,
wertes Forum!
Da es sich nicht mehr um eine Kassenleistung handelt, ist nach meiner Meinung die Sterilisation nach GOÄ abzurechnen. Die entsprechenden Vorschriften der persönlichen Leistungserbringung sind (wie übrigens erst recht beim EBM)zu beachten.
Es wundert mich, wie man auf die oben teilweise genannten Preise kommt?
Die ambulante Sterilisation kostete vorher bei uns (Strukturvertrag Hessen) EUR 458,50. Jetzt ist nach GOÄ abzurechnen: Operation, Anästhesie, ambulante Zuschlagsziffern und Medikamente ergeben bei mir einen Betrag von EUR 553,51 (2,3fach).
Ich würde mich sehr interessieren, mit welcher Begründung (Rechtsgrundlage???) anderenorts pauschal EUR 1.000,- abgerechnet werden sollen. Stationäre DRG N10Z plus GOÄ-Rechnung für Operateur und Anästhesist ergeben doch wohl kaum genau EUR 1.000,-???
mit den besten Grüßen
(Wetter bitte selbst erfragen: Vogelsberger Schneetelefon 06044-6666)
O. Kromm
aus dem Vogelsberg