Mich würde jetzt interessieren, ob Frau Uphoff bzw. ihr Klinikum nun Klage eingereicht hat, und was da herausgekommen ist...vielleicht liest sie ja noch mit?
Beiträge von Pietzcker
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Ja, aber wie Kollege Blaschke sagt, ist es ein Unterschied, ob Staph. aureus oder Staph. epidermidis (oder sonst ein anderer Staphylokokk). Deshalb ganz klar M00.06 und B95.6!
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Mein Vorschlag:
Falls Mutter asymptomatisch, aber dennoch prophylaktisch behandelt:
S. agalactiae als Erreger: B95.1! in Kombination mit z. B.
- Prophylaktische Antibiotikatherapie: Z29.2Falls Mutter symptomatisch, ggf. zusätzlich
- Infektion des Genitaltraktes in der Schwangerschaft: O23.5 oder
- Infektion der Fruchtblase/der Eihäute: O41.1 -
Die DGHM empfiehlt in ihren Kodiervorschlägen hier die T83.5 + B96.2.
Viele Grüße
Tim Pietzcker -
Hallo Herr Voll,
wie begründen Sie die <28 Tage/<1 Jahr und <2500 g? Kapitel XVI des ICD trägt die Überschrift \"Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben\", die in DKR1602a als <7 Tage nach Geburt definiert wird. DKR 1601a definiert die Neonatalperiode (<28 Tage nach Geburt), aber die folgenden Beispiele finden alle im Zeitraum <= 7 Tage nach Geburt statt...
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Lieber in dem Thread P-Schlüssel weiterdiskutieren, da hier schon diese Thematik intensiv besprochen wird.
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Hallo Ida (cooler Nick übigens :)),
kommt drauf an, wann die Erkrankung beginnt. Siehe DKR 1602a \"Definition der Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben\":
Die Perinatalperiode ist in Deutschland wie folgt definiert:
„Die Perinatalperiode beginnt mit Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche (154 Tage; die Zeit, in der das Geburtsgewicht normalerweise 500 g beträgt) und endet mit der Vollendung des 7. Tages nach der Geburt.“Also wenn late onset innerhalb 7 Tagen nach Geburt, dann P36.-, würde ich sagen.
Viele Grüße
Tim Pietzcker -
Wenn man Patienten entisoliert, die noch nicht saniert sind, erfüllt man nicht die Qualitätskriterien für eine \"gute\" Isolation. Nur eine nach den Richtlinien durchgeführte Isolation soll auch OPS-kodierbar sein.
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Eine derart von mangelnder Fachkenntnis und Lesefähigkeit geprägte MDK-Stellungnahme ist schon bemerkenswert. Selbstverständlich gehört der OPS kodiert. Der Passus ist klar ein Teil der \"Qualitätskriterien\", die an die Kodierbarkeit geknüpft sind - es darf die Isolierung nicht aufgehoben werden, bevor eine erfolgreiche Sanierung mit drei negativen Abstrichen korrekt nachgewiesen wurde. Es steht nirgendwo, dass die Eradikation erfolgreich sein muss, was sie, wie von Ihnen korrekt dargelegt, oft nicht ist.
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Tut mir leid, dass ich keinen konstruktiven Beitrag leisten kann, aber es gefällt mir, dass die Forensoftware das Wort \"Wundabstrich-Ergebnis\" offensichtlich in seiner ungetrennten Form anstößig findet
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S. aureus im Nasenabstrich ist aber ein Normalbefund. Gehört bei einem guten Anteil der Bevölkerung zur Normalflora und hat keinen Krankheitswert. Ich würde auf die Kodierung verzichten. (B96.5 oder B96.2 wären übrigens beide falsch, der Code für S. aureus ist die B95.6 - aber hier sicher nicht anwendbar).
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Naja, ich denke nicht, dass man dem InEK hier einen Vorwurf machen kann. Eine Gonokokkensepsis ist schon eine ziemliche Rarität. Kein Wunder, wenn da der Code für \"Sonstige Erkrankungen\", der halt zufällig auch die Sepsis beinhaltet, nicht schnurstracks in die Sepsis-DRGs führt. Ich würde da auch mal hinterfragen, inwieweit es sich denn klinisch wirklich um eine GO-Sepsis und nicht um eine Bakteriämie z. B. im Rahmen einer infektiösen Arthritis gehandelt hat...