Beiträge von Pietzcker

    Hallo Forum,

    das DIMDI hat heute unter

    http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159480.html

    eine FAQ zum OPS 8-987 veröffentlicht.

    Darin wird klargestellt, dass 1. der gesamte Aufwand, der in direktem Zusammenhang mit der Isolierungsbehandlung steht, in die Berechnung des Mehraufwands eingeht (also nicht nur der Aufwand, der über die ohnehin getroffenen Maßnahmen hinausgeht, z. B. Isolierung bei TBC vs. Isolierung bei multiresistenter TBC), und dass 2. die im OPS genannte Liste der Maßnahmen, die für die Berechnung des Mehraufwands herangezogen werden können, nicht abschließend ist.

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Ich würde als Mikrobiologe noch anmerken, dass Enterokokken keine Pneumonie-Erreger sind und wesentlich wahrscheinlicher als Kontaminanten zu betrachten sind. Mein Vorschlag wäre daher die B37.1+ J17.2*, wie von Kollegen Grimm und Bartkowski schon genannt. Zu bedenken aber, dass auch Candida ein typischer Kontaminationskandidat ist. SO steril entnommen sind auch BALs häufig nicht, wie unsere Erfahrung hier zeigt...

    Viele Grüße
    Tim

    Hallo schnippler2,

    das ist m. W. nirgends definiert. Ich habe mich auch schon darüber gewundert. Meine Vermutung ist, dass damit die Diagnosen gemeint sind, die in der Tabelle 2 genannt sind. Oder weiß da jemand Genaueres?

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo Malta,

    siehe auch DKR D012f:

    Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligat anzugeben. Darüber hinaus können diese Ausrufezeichenkodes bei anderen Situationen angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.

    Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die bei Vorliegen bestimmter Diagnosen obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
    B95.–! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B96.–! Sonstige Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    B97.–! Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind
    U80.–! Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern
    U81! Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo,

    ich würde den spezifischen Code A28.0 (\"Pasteurellose\") empfehlen. Dieser Code enthält sowohl die Klinik (Infektion nach Bissverletzung) als auch den Erreger. Die B96.6 wäre auch nicht zutreffend, da Pasteurella kein Anaerobier ist (habe jetzt gerade keinen Pschyrembel zur Hand, aber vermutlich steht da \"fakultativ anaerob\" und das ist etwas anderes - das bedeutet, dass der Erreger ein Aerobier ist, der auch unter anaeroben Bedingungen wächst. Das gilt aber für sehr viele Erreger, die dadurch noch längst keine Anaerobier sind). Wenn man unbedingt einen B-Code nehmen will, wäre höchstens die B96.88 zutreffend, und die hat keine zusätzliche Aussagekraft über die A28.0 hinaus...

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    nur noch kurz dazu:

    ein fehlender Nachweis des C. difficile-Toxins (!) schließt eine C. diff.-assoziierte pseudomembranöse Colitis nicht aus. Der negative Vorhersagewert des Tests, den wir in unserem Labor anwenden (und das ist einer der besten kommerziell verfügbaren Tests, der spezielle Laborgerätschaften voraussetzt) liegt z. B. \"nur\" bei 97%.

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo Herr Merguet, hallo Forum,

    Zitat


    Original von merguet:

    Nun ist der HWI eben keine vorwiegend mikrobiologische Diagnose, sondern m.E. vor allem eine klinische, hier helfen \"Harnglas und Nase\" wie vor hunderten von Jahren.

    Genau das hab ich doch geschrieben? Oder meinten Sie gar nicht mich?

    Zitat


    Original von merguet:
    Ich kann eigentlich kaum glauben, daß wir hier um Aufwandshöhe diskutieren, wo doch diese völlig unerheblich ist (Vgl. Kaliumbanane). Nur für die Stichfestigkeit überzogener Gutachteransprüche die Kosten hochzutreiben bedeutet doch eine sinnlose Aufrüstung, dies sollte man nicht mitmachen :g_nono:.

    Die Resistenz-Zunahme dürfte ja im wesentlichen an der fehlgeleiteten Antibiotikasteuerung liegen, aber das führt hier zu weit.

    Auch da meinte ich doch das Gleiche wie Sie - mein Argument für die mikrobiologische Diagnostik war die zunehmende Resistenzlage (welcher Ursache auch immer). Meine Ansicht dazu ist ja, dass man die fehlgeleitete Antibiotikasteuerung in den Griff kriegen könnte, wenn man von der Breitspektrum-Blindtherapie (durch entsprechende Testungen) hin zu einer spezifischen (kostengünstigeren) Therapie käme.

    Ich finde, es macht medizinisch Sinn, zu wissen, ob ein Erreger von der Therapie erfasst wird oder nicht. Diagnostik nur, weil es Punkte bringt, ist nicht in Ordnung. Wenn aber der MDK einen dahin treibt, weil er sonst den HWI nicht anerkennt, wer ist dann schuld daran, dass es genau deswegen gemacht wird?

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo zusammen,

    Ich bin mir im klaren darüber, dass manche die Auffassung vertreten, dass neben einem U-Code der zugehörige B-Code nicht mehr zu verschlüsseln ist, da der Erregername bereits im U-Code enthalten ist.

    Ich bin da aus mehreren Gründen anderer Ansicht:
    1. (wie bereits von Frau Wege angeführt) steht in den allg. Kodierrichtlinien (D012), dass die B95-97er-Codes und die U80-85er-Codes obligat bei Vorliegen der entsprechenden Diagnosen anzugeben sind.
    2. ist der Informationsgehalt der B- und U-Codes doch ein unterschiedlicher. Die B-Codes bezeichnen einen Erreger als Ursache von Krankheiten, was ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn gegenüber dem bloßen Vorhandensein einer Resistenz ist. Die Lesart ist hier nach Auffassung der DGHM (und auch so vom MDK mal formuliert): Besiedelung ohne Infektion ist nur mit U-Code zu kodieren, bei Vorliegen einer Infektion durch diesen Erreger dann zusätzlich der B-Code.
    3. macht alles andere medizinisch keinen Sinn. Na schön, jetzt ist der MRSA (U80.0) cc-relevant. Der andere (U80.1) ist ausgerechnet der S. pneumoniae mit Penicillin-Resistenz, der nun in Deutschland noch gar kein Problem darstellt. Aber ausgerechnet der VRE (U80.2/3) ist nicht cc-relevant. Soll also jetzt eine Infektion mit einem nicht-resistenten Enterokokk cc-Punkte bringen, aber eine Infektion mit einem viel gefährlicheren, teurer zu therapierenden, die Verweildauer verlängernden etc. pp. VRE dann nicht einmal mehr cc-relevant sein? (OK, das System ist vielleicht generell ungerecht, aber inhaltlich dürfte das wohl keine Frage sein, oder??))

    Andere Meinungen?

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo Forum, hallo Herr Hypki,

    zunächst mal Glückwunsch, dass sich die Sache so geklärt hat. Ich habe von der Argumentation des MDK schon öfters gehört, dass ein HWI nur dann anerkannt wird, wenn eine mikrobiologische Bestätigung vorliegt. Als Mikrobiologe muss ich sagen, dass das eigentlich nicht in Ordnung ist - klinische Kriterien und Nitrit im Urin reichen m. E. aus für die Diagnose eines HWI.

    Im ambulanten Sektor wird ja oftmals keine routinemäßige Urinkultur angelegt, weil HWIs meist unkompliziert mit Standard-Antibiotika zu behandeln sind. Allerdings nehmen auch unter den \"normalen\" HWI die Infektionen mit resistenten Erregern immer mehr zu. Ich habe gerade mal über unsere (Uniklinikum Ulm) Daten vom letzten Jahr eine Statistik-Abfrage gemacht, und von allen ambulanten HWI waren schon >25 % der Erreger resistent gegen mind. eines der Medikamente, die man so routinemäßig verwendet. Bei den stationären war es noch schlechter. (OK, manche in vitro resistenten Erreger sprechen aufgrund hoher Konzentrationen im Urin trotzdem noch auf die Antibiotika an, aber eben auch nicht immer)

    Die Zeiten ändern sich also, so dass ich nur empfehlen kann, bei entsprechender Klinik auch einen Uricult zu machen, nicht nur, weil B96.2 und B95.2 cc-relevant sind, sondern auch, weil man doch immer wieder was Interessantes dabei herausfindet. Wenn nebenher der MDK zufriedengestellt wird, soll es mir nur recht sein :).

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo Herr Hollerbach,

    ich sehe das eigentlich genauso. Jetzt aber mal angenommen, ich habe am 1.1. (Aufnahme 23:59) eine Minute strikte Isolierung und an allen Folgetagen genau 2 Stunden strikte Isolierung. Wenn ich jetzt nach Entlassung den Durchschnitt (der ja im OPS gefordert ist) aller Tage bilde, komme ich unter die zwei Stunden Mindestaufwand pro Tag und darf den OPS überhaupt gar nicht anwenden. Das kann ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein, schließlich hatte ich am Aufnahmetag gar nicht die Möglichkeit, auf meine zwei Stunden zu kommen.

    Nicht lachen, diese Frage wurde an uns tatsächlich herangetragen. Ob das so ein realistisches Szenario ist, wage ich zu bezweifeln. Ich frage mich nur, ob es hierfür schon Präzedenzfälle in anderen Bereichen des DRG-Systems gibt, die man zur Klärung heranziehen könnte...

    Vielen Dank
    Tim Pietzcker

    Liebes Forum,

    ich habe eine Frage zur praktischen Umsetzung des neuen OPS 8-987 (Krankenhaushygienische Komplexbehandlung vulgo Isolierung bei multiresistenen Erregern):

    Es heißt im OPS:
    \"Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen.\"

    Angenommen, ein Patient wird am 1.1. um 23:59 aufgenommen und stirbt am 10.1. um 0:01. Während der ganzen Zeit ist er strikt isoliert. Sind das jetzt 10 Behandlungstage oder 9 oder 8? Das würde meinen Durchschnitt ja beeinflussen, ob jeder Kalendertag zählt, oder nur jeder \"volle\" 24h-Tag, oder ob der Entlasstag mitzählt oder nicht. Dass der Entlasstag bei den TISS-Scores nicht mitzählt, scheint ja in der Diskussion unter http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=6425&start=1#4 schonmal geklärt worden zu sein. Gilt das dann auch für den OPS 8-987?

    Wenn ich nämlich den Entlasstag nicht mitrechnen darf, darf ich ja vermutlich Leistungen, die am Entlasstag erbracht wurden, auch nicht in die Durchschnittsrechnung einbeziehen. Nun ist aber gerade der Entlasstag ja oftmals der mit dem größten Aufwand (Schlussdesinfektion etc.).

    Was ist denn nun richtig?

    Verwirrte Grüße
    Tim