Beiträge von Pietzcker

    Hallo Forum,

    kurze Meldung: Habe Nachricht vom DIMDI bekommen wegen der Widersprüche DKR/ICD bei der Sepsis-Kodierung 2005 und wegen einer Anfrage zur Verwendung von T-Codes, ebenfalls bei der Sepsis.

    Resultat:
    1.: Bei Sepsen im Rahmen einer Schwangerschaft, Geburt etc. ist (i.d.R. als HD) der Schwangerschafts-Komplikationscode (O--.-) und als ND ein Sepsiscode (z.B. A40/41.-) zu kodieren, auch wenn das der ICD verbietet. Hier sticht Ober (=DKR) ganz klar Unter (=ICD). Das InEK ist informiert.

    2.: Bei Kathetersepsis (oder sonstiger Sepsis als Komplikation) ist der T-Code *zusätzlich* zum A-Code zu verschlüsseln (bis letztes Jahr haben die sich gegenseitig ausgeschlossen).

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo,

    ich würde anstelle der N39.0 die T83.5 kodieren, sofern man davon ausgeht, dass der SPK die Ursache für den HWI war. T83.5 B96.2! sagt doch genau das: Harnwegsinfekt durch Katheter, Erreger E. coli. So sieht das auch die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie.

    Dazu gibt\'s auch eine Publikation, deren Inhalt man auch unter http://www.dghm.org/texte/DRG-prakt-2004-012.pdf nachlesen und sich darauf berufen kann.

    Mit den besten Wünschen für 2005
    Tim Pietzcker

    Hallo Herr Selter,

    vielen Dank! Was würde denn in so einem Fall geschehen? Gibt die Software dann einen Hinweis, dass die Kodierung so nicht erlaubt ist, lässt sie aber trotzdem zu, oder kann man dann gar nicht so kodieren? Das könnte ja ein großes Problem werden...

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Hallo liebe Kollegen,

    vielen Dank für die interessanten Beiträge.

    An Herrn Christaras: Was die Sepsis-Definition angeht, haben Sie natürlich vollkommen recht. Wenn bei Kindern andere Kriterien gelten, dann sind die natürlich auch anzuwenden. Ich werde einen Hinweis auf die GPOH gerne auch in den Leitfaden schreiben - hätten Sie einen Link für mich, in dem das nachzulesen ist?

    An Herrn Bürgstein: Nach Siegburg zieht es mich eher weniger :)

    An alle: Ich stehe inzwischen mit dem DIMDI in Kontakt wegen des offensichtlichen Widerspruchs zwischen ICD und DKR, was die Sepsis im Zusammenhang mit Schwangerschaft/Geburt betrifft. Da sind nur gerade viele Leute im Urlaub.

    Für unsere Mikrobiologie-Kodiersoftware, die ja schon vielerorts verwendet wird, um Kodiervorschläge auf Mikrobio-Befunde zu schreiben, werde ich das jedenfalls erstmal so wie beschrieben umsetzen. Wenn mir dann hinterher jemand beweist, dass ich falsch lag, wird\'s halt wieder geändert. Mal sehen, wann der erste sich beschwert, dass sein Grouper die A40.0 und die O85 nicht zusammen durchgehen lassen will. (Gibt\'s das eigentlich - Grouper, die prüfen, ob die die Inkl.- und Exkl.-Kriterien oder gar die DKR beim Gruppieren verletzt werden?)

    Vielen Dank nochmal und einen guten Rutsch in ein spannendes Jahr 2005!

    Beste Grüße,
    Tim Pietzcker

    Hallo liebes Forum,

    hier sind meine Überlegungen zur korrekten Kodierung der Sepsis/Bakteriämie/SIRS ab nächster Woche. Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen.

    In der Deutschen Kodierrichtlinien wird für 2005 Wert auf eine genauere Differenzierung zwischen Bakteriämie, SIRS und Sepsis Wert gelegt. Für eine aufwandsgerechte Kodierung sind daher gewisse Richtlinien zu beachten.

    Zunächst zur Erinnung die Sepsiskriterien der Deutschen Sepsisgesellschaft:
    • Hypo- (<36°C) oder Hyperthermie (>38°C)
    • Tachykardie (>90/min)
    • Tachypnoe (>20/min) und/oder arterieller pCO2 <4,3kPa (33mmHg) und/oder maschinelle Beatmung
    • Leukozytose >12.000/µl oder Leukopenie <4.000/µl und/oder Linksverschiebung >10% im Diff.-BB

    [f3]Bakteriämie[/f3]
    Eine Bakteriämie, die die Sepsiskriterien nicht erfüllt, ist so zu verschlüsseln, dass der nachgewiesene Erreger spezifiziert wird, die Infektion aber nur einen unspezifischen Code erhält.

    Bei Nachweis von Erregern, die unter B95-97 aufgeführt sind:
    • Kodierung von A49.– + Code aus B95-97.

    Beispiele:
    Bakteriämie durch S. aureus: A49.0 B95.6!
    Bakteriämie durch vergrünende Streptokokken: A49.1 B95.48!
    Bakteriämie durch E. coli: A49.9 B96.2!

    Ausnahme:
    Bakteriämie durch H. influenzae: A49.2 (ohne B96.3!, da im ICD-Code A49.2 H. influenzae bereits enthalten ist)

    Bei Nachweis von Erregern, die nicht unter B95-97 aufgeführt sind:
    • Kodierung des Spezies-spezifischen Codes aus ICD-Kapitel I für „Infektion, nicht näher bezeichnet“.

    Beispiele:
    Bakteriämie durch N. gonorrhoeae: A54.9 („Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet“)
    Bakteriämie durch S. Enteritidis: A02.9 B96.2!
    Fungämie durch C. albicans: B37.9 (Kandidose, nicht näher bezeichnet“)

    Ausnahme:
    Bakteriämie durch N. meningitidis: A39.4 („Meningokokkensepsis, nicht näher bezeichnet“)

    [f3]SIRS nichtinfektiöser Genese[/f3]
    Bei Systemischem inflammatorischen Response-Syndrom nicht-infektiöser Ursache ist Folgendes zu kodieren:
    1. der Code der auslösenden Grundkrankheit
    2. bei nicht-infektiösem SIRS ohne Organkomplikationen R65.2!, bzw.
    bei nicht-infektiösem SIRS mit Organkomplikationen R65.3!
    3. falls Organkomplikationen vorliegen, sind diese zu kodieren.

    [f3]Sepsis[/f3]
    Jede Sepsis beinhaltet ein SIRS, somit ist bei einer Sepsis infektiöser Genese immer eine Kodierung von einem Sepsis-Code plus einem SIRS-Code erforderlich.

    Neu ist im ICD 2005, dass Sepsen/Septikämien nach medizinischen Eingriffen auch mit einem Sepsis-Code verschlüsselt werden dürfen und nicht mehr stattdessen mit einem der Komplikationscodes (T80-88 ), was noch 2004 erforderlich war.

    Somit ist bei Sepsis in folgender Reihenfolge zu kodieren:
    1. Kodierung des Sepsis-Codes
    a. beim Neugeborenen mit einem Code aus P36.–
    b. beim Erwachsenen mit einem Sepsis-Code aus Kapitel I des ICD-GM 2005.
    c. beim Erwachsenen, falls nach Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft, puerperal oder unter der Geburt zusätzlich mit einem Code aus O03-07+O08, O85 oder O75.3

    2. Kodierung einer evtl. bestehenden Neutropenie mit einem Code aus D70.–

    3. Kodierung des SIRS-Codes
    a. bei SIRS ohne Organkomplikationen mit R65.0!
    b. bei SIRS mit Organkomplikationen mit R65.1!

    4. Kodierung des auslösenden Erregers aus B95-97, falls dieser nicht bereits im Sepsis-Code enthalten war

    5. Kodierung einer evtl. vorhandenen Resistenz mit einem Code aus U80-85

    6. Kodierung der Organkomplikationen, falls vorliegend

    7. Kodierung der Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen, falls vorliegend (z. B. T82.7 Infektion durch Gefäßkatheter)

    Beispiele:
    Salmonellensepsis ohne Organkomplikationen: A02.1 R65.0!
    ZVK-Sepsis durch MRSA bei Neutropenie ohne Organkomplikationen: A41.0 D70.1 R65.0! U80.0! T82.7
    Neugeborenensepsis durch E. coli mit Nierenversagen: P36.4 R65.1! N17.–
    Puerperalsepsis durch S. pyogenes ohne Organversagen: O85 A40.0 R65.0!

    [f3]Anmerkungen[/f3]
    Natürlich gibt\'s mal wieder Widersprüche zwischen DKR und ICD. So steht im ICD beispielsweise drin, dass die A40 (Streptokokkensepsis) als Exklusivum die O85 (und andere geburtshelferische Codes) hat, darunter sogar welche, die dieses Jahr neu als Exklusiva eingeführt wurden. Was bedeuten würde, dass das letzte Beispiel im Absatz oben verboten wäre. Andererseits steht in den DKR 2005 explizit drin, dass \"Zusätzlich (zur O85, O75.3 etc.) ein Sepsis-Code z. B. aus Tabelle 1 (und da steht auch die A40.- drin) anzugeben (ist)\"... (Seite 63, DKR 0103d). Da die DKR den ICD \"stechen\", ist die Kodierung also wieder richtig.
    Was tun?

    Viele Grüße
    Tim Pietzcker

    Schönen Tag Frau Piecha und Herr Schaffert,

    vielen Dank für den Hinweis auf dieses Problem. Ich denke, die Ursache ist historisch bedingt - letztes Jahr führten die \"normalen\" TB-Codes (A15.- etc.) auch \"bloß\" in die Pneumonie-DRG, was der Sache natürlich überhaupt nicht gerecht wurde. Daher hat damals unsere Arbeitsgruppe von der Deutschen Ges. f. Hygiene und Mikrobiologie einen Antrag gestellt, die TB aus den Pneumonie-DRGs rauszunehmen. Für eine neue DRG gab\'s aber noch nicht genug \"Statistikmaterial\", so dass die neue E76 noch kein Relativgewicht bekommen hat. Evtl. sollte man da einen Antrag stellen, bei der A19 ähnlich zu verfahren. Ich werde das mal in die Diskussion einbringen.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem inzwischen nicht mehr nebligen Ulm,
    Tim Pietzcker

    Hallo,

    die B95.6! für den S. aureus sollte man auch nicht vergessen. Und die A49.0 ist vermutlich nicht so ideal - das geht doch sicher konkreter (z. B. Infektion einer Wunde). Wenn ein keine Infektion, sondern nur eine Besiedlung ist, dann wäre die A49.0 auch falsch.

    (und die U80.6 natürlich nur, wenn es sich um einen Pseudomonas mit entsprechendem Resistenzmuster handelt (Resistenz gegen Chinolone, Carbapeneme, Amikacin, Ceftazidim und/oder Piperacillin/Tazobactam)).

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    Ich würde ja die T81.4 nehmen, wenn die Infektion als Komplikation des Eingriffs gesehen wird (Infektion nach einem Eingriff, ao nicht klass.), die scheint mir immer noch passender als die N99.8. Zur T81.4 passt dann auch der Erreger-Code gut dazu...

    Was mich interessieren würde: Könnte man nicht auch beides (N39.0 plus T81.4 (oder meinetwegen auch die N99.8, falls es für die gute Argumente gibt, die mir jetzt nicht geläufig sind)) zusammen kodieren? Und wenn nein, warum nicht? Keiner der beiden Codes deckt der anderen inhaltlich ab; die beiden ergänzen sich höchstens.

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    Hallo Kollegen,

    auch ich bin der Meinung, dass man einen B95-97-Code nur verwenden darf, wenn der Erreger aktuell nachgewiesen wurde.

    Zitat


    Original von eckhardt:
    Wir hatten eine ähnliche Diskussion schon mal zum Harnwegsinfekt und zusätzliche E. coli Kodierung (da sehr wahrscheinlich).

    Achso, hat man da einfach gedacht, nehmen wir mal die B96.2!, weil E. coli so häufig ist - ohne ihn nachgewiesen zu haben? Mutig :biggrin:

    Viele Grüße aus Ulm,
    Tim Pietzcker

    Hallo Forum,

    wir sind gerade am Drübernachdenken, wie man am besten kodiert, wenn eine Schwangere unter der Geburt bzw. kurz vor der Geburt mit Antibiotika behandelt und ihr Kind evtl. nach der Geburt besonders überwacht wird, weil bei der Mutter im Vaginalabstrich z. B. B-Streptokokken oder ein E. coli Kapseltyp K1 nachgewiesen worden ist. Hintergrund der Antibiotikagabe und Beobachtung ist, dass diese beiden Erreger schwere Infektionen beim Neugeborenen verursachen können und daher besonders bei langer Wehendauer, vorzeitigem Blasensprung oder Fieber unter der Geburt eine prophylaktische Untersuchung und Therapie der Mutter sinnvoll ist. Also eindeutig ein Mehraufwand.

    Das Problem ist, dass o.g. Erreger zur Normalflora bei den Patientinnen gehören und meist keine Infektion der Mutter verursachen, sondern sie nur besiedeln.

    Daher halte ich die an unserer Klinik praktizierte Kodierung mit O23.5 (Infektionen des Genitaltrakts in der Schwangerschaft) für falsch. Besser wäre m. E. die O36.8 (Betreuung der Mutter wegen sonstiger (festgestellter oder vermuteter) näher bezeichneter Komplikationen beim Feten), in Kombination mit B95.1! bzw. B96.2!, ggf. dazu noch die Z22.3 (Keimträger) und, falls klinisch zutreffend, O41.1 (Infektion des Fruchtwassers).

    Wie sehen Sie das?

    Und - gleich die zweite Frage, da das ja mal wieder so eine Kodierung à la von hinten durch die Brust ins Auge ist und zudem noch momentan keine CC-Punkte bringt: Wäre es nicht ggf. sinnvoll, für das vorgeburtliche Screening OPS-Codes zu beantragen?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Tim Pietzcker