Beiträge von Pietzcker

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Z29.0 und Z11 sind der untaugliche Versuch, im OPS nicht enthaltene Leistungen irgendwie doch noch abzubilden

    Das kann man durchaus so sehen - wir (Deutsche Ges. f. Mikrobiologie und Hygiene) hatten auch die Schaffung von OPS-Codes für MRSA-Screening und MRSA-Isolierungsmaßnahmen beantragt, waren damit aber bisher gescheitert. Bis wir damit doch mal durchkommen, empfehlen wir, bei MRSA-Besiedlung (und natürlich auch bei Infektion) die U80.0!, die Z29.0 und die Z22.3 (bei Infektion auch noch, falls anwendbar, die B95.6!) zu kodieren.

    Zitat


    Die Nebendiagnose U80.0! ist hier m.E. nicht anzuwenden, da keine manifeste Infektionserkrankung behandelt wird (ein Ulcus ventriculi ist kein zu U80.- passender Primärkode).

    Finde ich nicht - bei der U80.0! geht es um den Nachweis eines resistenten Erregers, der allein dadurch Kosten/Aufwand verursacht, dass er beim Patienten vorhanden ist - eine Infektion muss nicht unbedingt vorliegen. Es reicht, dass Aufwand (Isolierung) getrieben wird, um die U80.0! kodieren zu können. Wenn natürlich eine Klinik richtlinienwidrig keine MRSA-Isolierung betreibt, darf sie den Code nicht verwenden, aber das ist ja bei allen Codes so.

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    Hallo N_F,

    Infektion durch Fremdkörper (Gefäßsystem): T82.7
    wäre schonmal nicht schlecht, dazu dann den passenden B95/96-Code, falls Erregernachweis geglückt.

    Evtl. noch A49.9 (symptomatische Bakteriämie) oder gar einen der Sepsis-Codes, falls es soweit gekommen sein sollte...

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    Hallo Herr Hollerbach, liebes Forum,

    ich gehöre zu den Leuten der DGHM, die den genannten Kodierleitfaden geschrieben haben. Die DKR sind leider an vielen Stellen sehr ungenau formuliert, der ICD auch, so dass wir versucht haben, unsere Vorschläge so zu gestalten, dass sie medizinisch sinnvoll sind. Zumindest unserer Ansicht nach :)

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Der Titel für diese Kodes in der ICD lautet: \"Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind.\"

    Da diese Aussage durch die Kodierrichtlinien in keiner Weise relativiert wird, bedeutet es für mich praktisch, daß Kodes etwa für eine Sepsis (A41.-) damit nicht kombiniert werden dürfen, da diese sich im gleichen Kapitel (Kapitel I) der ICD befinden.

    Ob das so wörtlich zu nehmen ist? Im Kapitel I finden sich ja hauptsächlich \"typische\" Infektionskrankheiten, bei denen eine mehr oder weniger eindeutige Beziehung zwischen Erreger und Manifestation besteht (Salmonellose, Typhus, Tuberkulose etc.), bzw. wo die Anzahl der möglichen Erreger-Manifestations-Paare eher klein ist.

    Die B95-97-Codes brauche ich ja v.a. deswegen, weil manche Erreger ein breites Spektrum von Krankheiten verursachen können oder andersrum manche Krankheiten von einem breiten Erregerspektrum verursacht werden können. Daher die Kombinations-Kodierung (HWI N39.0 B96.2! oder so).

    Dass dieses System generell uneinheitlich ist, liegt auf der Hand; wir hätten es gerne gehabt, wenn man immer Manifestation und Erreger in Kombination hätte kodieren können, dann wär\'s wenigstens einheitlich, systematisch und leichter umzusetzen. Mit entsprechenden Anträgen sind wir aber beim DIMDI gescheitert, weil man sich da (verständlicherweise) nicht den ganzen ICD \"umschmeißen\" lassen will.

    Zum Beispiel \"Sepsis\" finde ich aber, dass dort die Unterteilung im ICD nicht fein genug ist, und dass deshalb in den Fällen, in deren der Erreger nicht im Code selbst auftaucht (A41.0 Sepsis durch S. aureus) eine Kombinationskodierung sinnvoll ist.

    Siehe auch DKR Seite XXVI, da steht sogar, dass die B95-97-Codes obligatorisch zu verwenden sind, wenn sie vorliegen (wenn das keiner anderen DKR widerspricht wie z. B. bei A41.0).

    Zitat


    In der DKR D012a \"Mehrfachkodierung\" ist auf Seite 24 beim Thema \"Hinweise zur Doppelklassifizierung\" der Satz zu finden: \"Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.\"

    Übertragen auf die Kodierung der Pneumonie bedeutet dies: die Angabe eines Zusatzkodes ist nicht zulässig bei den Kodes J13 und J14, aber durchaus bei den Kodes aus J15.-, da der Rubriktitel \" Pneumonie durch Bakterien, a. n. k.\" keine Angabe zu einem spezifischen Erreger enthält.
    Dasselbe gilt dann analog für die Kodierung der Meningitis durch den Kode G00.-

    Genau so machen wir das auch. J13 (Pneumonie durch S. pneumoniae) enthält bereits im Titel die Erregerinformation, da wäre die B95.3! nicht erlaubt. Wohingegen bei J15.2 (Pneumonie durch Staphylokokken) die B95.6! erlaubt ist, da darin eine weitere Information (S. aureus) steckt.

    Da dies jetzt aber völlig unübersichtlich wird, habe ich eine Software programmiert, die dem befundenden Mikrobiologien diese Nachschlage- und Kombinierarbeit abnimmt, siehe http://www.uni-ulm.de/klinik/imi/mik…ol/ICDtool.html (Link sieht defekt aus, funktioniert aber. Die Forumssoftware hat was gegen Bindestriche im Linknamen)...

    Bin auf weitere Diskussionen sehr gespannt...

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tim Pietzcker

    Hallo Herr Ordu,

    meine Zeit in der Inneren ist schon zu lange her, als dass ich da sicher sein könnte, aber es könnte ja jemand erfolgreich behandelt worden sein, der zum Zeitpunkt des Therapiebeginns schon dauerhafte Leberschäden hatte. Ansonsten müsste man sich ja auch fragen, wann denn überhaupt die B94.2 zum Einsatz kommen sollte...

    Als Hauptdiagnose wäre sie sicher fehl am Platz, da sollte ja dann die tatsächliche Erkrankung stehen, oder?

    Viele Grüße aus dem Nachbarlandkreis :),
    Tim Pietzcker

    Hallo,

    was wäre zu halten von
    B94.2 (Folgezustände der Virushepatitis)?

    Dürfte nach meinem Verständnis allerdings nur kodierbar sein, wenn die Hepatitis zwar ausbehandelt ist, aber dennoch bereits zu Spätschäden geführt hat.

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    Hallo liebes Forum,

    Wie würden Sie kodieren, wenn bei einer Schwangeren mittels Fruchtwasser- oder Nabelschnurblut eine Infektion des Feten (z. B. CMV) diagnostiziert und behandelt wird?

    Angeborene Zytomegalie: P35.1? Aber das Kind ist ja noch nicht auf der Welt, kann ich dann den Code überhaupt (bei der Mutter) anwenden? Zumindest meckert der Grouper nicht dabei...

    Dann gäb\'s ja noch die O98.5 (Sonst. Viruskrankheiten, die Schwangerschaft etc. komplizieren) und die O35.3 (Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Schädigung des Feten durch Viruskrankheit der Mutter).

    Alle davon? Nur eine davon? Oder was anderes?

    Vielen Dank für Ihre Meinung!
    Tim

    Hallo,

    möchte den Thread gerne nochmal reanimieren, da ich finde, dass da noch einige Fragen offen sind. Es ist doch anscheinend so, dass Kodierregeln und Kodierpraxis sich hier diametral entgegenstehen, wie man der obigen Nachricht von Herrn Goesling entnehmen kann. Hat das jetzt Konsequenzen? :d_gutefrage:

    Müsste man nicht hunderte \"Mahnverfahren\" vom MDK erwarten bei der gängigen Praxis, die Pneumonie als HD und die COLD als ND zu kodieren? Warum haben die Krankenkassen das noch nicht gemerkt?

    Und andersrum: Wäre es nicht sinnvoll und dringend, einen Antrag zu stellen, dass diese Regel 1003a geändert wird bzw. dass beim Grouping was Höherwertiges rauskommt, wenn man nach der Regel vorgeht? Eine exazerbierte COLD mit Pneumonie dürfte doch einen höheren Aufwand bedeuten als eine \"einfache\" Pneumonie?

    Viele Grüße aus dem sonnigen :sonne: Ulm,
    Tim Pietzcker

    Spannende Frage. Ich finde ja, dass alles, was vorlag und behandlungsbedürftig war, also Aufwand verursacht hat, kodiert werden darf und soll. Dass in diesem Fall der Aufwand geringer war als sonst, ist dann wohl Glück für den Verwaltungsdirektor, oder?

    Andere Meinungen?
    Viele Grüße aus dem sonnigen Ulm,
    Tim

    Hallo Herr Selter,

    ah schön, das ist ja interessant. Ich dachte immer, das System sei komplett \"selbstgenerierend\" - gut, dass sowas auch möglich ist. Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, warum Enterokokken (B95.2!) einen CCL-Wert haben und die viel pathogeneren A-Streptokokken (B95.0!) nicht... :d_gutefrage:

    Noch eine Anmerkung zu weiter oben: Der Grund, warum der Erreger bei der Resistenz mit genannt wird (woraus manche Leute ja geschlossen haben, dass man daher den Erreger nicht nochmal getrennt kodieren dürfte) ist eigentlich ganz einfach:

    Als wir die Anträge zur Erweiterung des ICD in diesem (und anderen) Punkt(en) vorbereitet haben, haben wir von Herrn Schopen einen Entwurf, der beim DIMDI vorlag, bekommen, in dem die Erreger nicht drinstanden. Also z. B. \"Resistenz gegen Penicillin: Uxy.0\", \"Resistenz gegen Vancomycin: Uxy.1\" usw. Was natürlich unbrauchbar ist, da man die Resistenz immer im Zusammenhang mit der Art des Erregers sehen muss. Wenn ein Staphylokokk gegen Penicillin resistent ist, ist das ganz normal, bei einem Pneumokokk gäbe es aber größere Probleme; alle gramnegativen Stäbchenbakterien sind Vancomycin-resistent usw.

    Wir haben daher die Kriterien des §23 IfSG (Infektionsschutzgesetz) angelegt, in dem definiert ist, welche besonderen Resistenzen gesetzlich dokumentationspflichtig sind, weil das im Groben diejenigen sind, die therapeutisch auch tatsächlich Probleme machen und (und darauf kommt\'s ja an) Mehrkosten verursachen, weil Isolationsmaßnahmen, teure Reserveantibiotika, längere Therapiedauer etc. zu erwarten sind.

    Und deshalb sieht die U80-85 Gruppe so aus, wie sie es tut. Ein weiteres Ärgernis übrigens, dass das \"und\" in der Aufzählung fürs DIMDI ja eigentlich \"oder\" heißt - und einen S. aureus, der Oxacillin, 4.Generations-Chinolon- UND Glykopeptid-resistent ist, gibt\'s auch noch nicht...Hat auch schon genug Leute verwirrt...

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker