Hallo Herr Hellekamps,
bin erst jetzt auf diese Frage aufmerksam geworden. Obwohl eine lange Zeit vergangen ist, möchte ich dieses Thema noch einmal aufgreifen, da es kein seltenes Problem darstellt.
Die Tetraplegie besteht offensichtlich schon 3 Jahre. Sie ist somit kein Akutzustand (Kodierung G82.x0). Sie müßte demnach mit G82.52 oder G82.42 verschlüsselt werden, wenn sie spinaler Ursache ist(Querschnitt-lähmung), bei zentraler Ursache mit G82.49 oder G82.59.
Die Spinkterotomie erfolgte weder, um den Patienten inkontinent zu machen, noch stellt sie eine Therapie der Harninkontinenz dar. Die Harninkontinenz gehört auch nicht zwangsläufig zur chronischen Tetraplegie, allein schon deshalb, da sie in der Regel heutzutage therapiert wird. Die Harninkontinenz bereitet gerade bei einem Tetraplegiker einen nicht unerheblichen Aufwand, der ganz unterschiedlich sein kann (in Abhängigkeit vom Handikap). Dies völlig unabhängig von der Art der Inkontinenzversorgung. Die Harninkontinenz ist aus diesem Grund zu verschlüsseln (mit N39.40 oder ähnlichem). Die Ursache der Harninkontinenz ist in der Regel die neurogen überaktive spinale Harnblase, die mit G95.80 u.a. zu verschlüsseln ist. Die N31.2 bezeichnet eine schlaffe Blase, die anderenorts nicht klassifiziert ist. Im Falle einer Querschnittlähmung wäre die Verschlüsselung der spastischen Blase mit G95.80 und der \"schlaffen Blase\" mit G95.81 exakt möglich (nicht also mit N31.2). Im Falle des Bestehens einer \"schlaffen Blase\" bei einer Tetraplegie würde mich aber die Sphinkterotomie in der Anamnese wundern, die nur bei einer spastischen Harnblase wegen der dabei beobachteten Detrusor-Sphinkter-Dyssernergie Sinn macht. Warum also ein Umschwung des Lähmungstypes stattgefunden hat, bleibt abzuklären.
Der Harnwegsinfekt hat entweder seine Ursache in der spastischen Blasenlähmung oder aber im Umschlagen in eine \"schlaffe Blasenlähmung\", zu der es durch Malazie oder Syringomyelie kommen kann.
Der Harnverhalt müßte mit R33 kodiert werden.
In jedem Fall bedarf ein solcher Fall einer neuro-urologischen Abklärung in einer Spezialklinik. Medizinisch ist der Fall kompliziert, kodiertechnisch eigentlich nicht.
HD HWI
ND Erreger
ND Querschnittlähmung
ND Lähmungshöhe
ND Ursache der Lähmung, z.B. T91.3
ND G95.8*
ND N39.40
ND R33
sicher auch ND Z99.3
Grüße aus Bad Wildungen
bdomurath