Beiträge von Wagener

    Hallo,
    ich habe da auch nochmal eine Frage. Folgender Fall.
    Patient kommt mit einer Analfistel. Entlassung nach einer Woche mit Einschaltung ambulanter Pflegedienst für 3x tgl. VW.
    Nach 5 Tagen kommt Patient erneut mit Dekubitus 4. Grades am Sitzbein. Die KK hat den Pflegedienst duch den MDK wg. Behandlungsfehler prüfen lassen. Wir haben nicht davon mitbekommen, da von uns keine Unterlagen angefordert wurden. Heute bekomme ich eine ANFM über DTA, dass der MDK im Rahmen dieser Behandlungsfehlerprüfung festgestellt hat, dass unsere HD falsch ist und wir die Rechnung ändern sollen. Muss ich darauf reagieren ?
    Ein MDK wurde nach § 275 nicht eingeschaltet und die 6 Wochen Frist ist lange vorbei.
    Gruß aus Westfalen

    Hallo Herr Hollerbach,
    Ja ! Diese Kasse lehnt trotz Einweisung ab. Diese Kasse besteht auf Zusendung der Krankhausverordnung. Wenn ein nidergelassener Vertragsarzt z. B. schreibt, dass eine Kontrolluntersuchung ...... nötig ist, bezahlt uns neuerdings diese Kasse die rein vorstationäre Behandlung nicht mehr. Mich verwundert dies sehr, da ja eigentlich jede vorstationäre Untersuchung auch ambulant bei einem Vertragsarzt durchgeführt werden kann.
    Danke für die Antwort
    B. Wagener

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    ich habe ein neues Problem mit der Abrechnung vorst. Behandlungen.
    Eine Krankenkasse bezahlt die reinen vorstat. Behanldungen (ohne folgende stat. Aufnahme) nicht mehr, mit dem Argument: \"das bei einer ambulanten Behandlungsalternative eine Krankenhausbehandlung und deren Vergütung ausgeschlossen ist\" Allgemeine Bedingungen der Krankenhausbehandlung, § 3 Landesvertrag NRW. Lt. der Krankenkasse gilt der § 112 Landesvertrag vor dem § 115a SGB V. Ich kann das nicht glauben, da jede vorstationäre Untersuchung auch ambulant bei einem Vertragsarzt erbracht werden kann. Für Argumente gegenüber der KK wäre ich sehr dankbar.
    Gruß aus Westfalen
    B. Wagener

    Hallo liebes Forum,
    ich habe hier auch eine Frage:
    Patient war 3 mal bei uns wegen Epistaxis.
    1. Fall 19.04. - 20.04. D62Z MDC 03
    2. Fall 22.04. - 25.04. D62Z MDC 03
    3. Fall 01.05. - 13.05. D12A MDC 03

    Wir hatten die Fälle 1 u. 2. zusammengeführt. Die KK möchte aber alle 3 Fälle zusammengeführt haben. Unsere beiden EDV-Systeme wollen dies aber nicht. Eine Mischung aus Wiederaufnahme § 2 Abs. 1 und Abs. 2 ist ungültig. Hat die KK Recht, oder wenn nicht welche Fälle muss ich zusammenführen?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem sonnigen Hagen
    B. Wagener

    Hallo codeuser,

    wir rechnen mit den vorläufigen Punktwerten ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es bei evtl. Nachberechnungen (die selten vorkommen)weniger arbeit macht, als alles liegen zu lassen bis der Punktwert endgültig ist.

    Gruß aus Hagen
    B. Wagener

    Hallo liebes Forum, hallo H. Offermanns,
    ich habe noch mal eine Frage. Unsere Plastische Chirurgie hat eine umfangreiche KV-Ermächtigung. Die Eingriffe die nicht im Katalog fürs KH stehen, rechnen sie über die KV ab und wir die Anästhesie über die KK. Das läuft schon seit Jahren ganz gut so. Jetzt plötzlich bezahlt uns eine Kasse das nicht mehr, weil die OPS nicht im § 115b SGB V gelistet ist. Hat die KK Recht? Wie gesagt, bisher gab es da keine Probleme, wir habe auch eine Belegabteilung, da verfahren wir ebenso und habe keine Probleme.
    Gruß
    Wagener

    Liebe Forumsmitglieder,
    bei einem Seminar von Dr. Zimmermann wurde uns empfohlen dieses extrem teure Einmnalskalpell (154,16€) als Sachkosten separat abzurechnen. Leider bezahlen einige Kassen dieses nicht, sondern argumentieren, dass Einmalskalpelle mit den 7% Sachkosten abgegolten wären. Hat jemand damit schon Erfahrung und kann mir noch Argumentationshilfe gegenüber den Kostenträgern geben?
    Vielen Dank und liebe Grüße
    B. Wagener

    Liebes Forum,
    ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen, da ich nun auch vor diesem Problem stehe. Unsere Augenklinik wird nun auch gemäß 115b ambulant Operieren, bisher lief das alles über eine KV-Ermächtigung. Unser ermächtigter Augenarzt hat ein Rezept für dieses sehr teure Medikament ausgestellt und der Patient hat sich dieses Medikament in der Apotheke geholt und zu uns mitgebracht. Wenn wir dies nun als Klinik kaufen, kann ich ja nur 50% abrechnen.
    Hat irgendjemand Erfahlung damit?
    Kann unser ermächtigte Augenarzt weiterhin auf seine Ermächtigung die Voruntersuchung durchführen und das Rezelt ausstellen?
    Von wegen Gleichstellung niedergelassener Arzt und KH-Arzt?
    Brauche dringend Tipps. :sterne:
    Vielen Dank
    B.Wagener

    Hallo Herr Killmer,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe nochmal eine Frage. Rechnen Sie direkt mit der GKV ab, oder mit Ermächtigung mit der KV?
    Unsere AOK will diese Rechnungen nicht bezahlen, weil in §7 eben nur die Belegärzte und eigene Ärzte genannt sind.
    Viele Grüße
    B. Wagener

    Hallo liebes Forum,
    wir wollen unseren OP an niedergelassene Ärzte z. B. Urologen vermieten. Wir selber haben als Fachabteilung keine Urologie. Frage:
    Wie kann ich die Anästhesieleistung abrechnen, wenn ein Anästhesist aus unserem Haus die Narkose durchführt?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
    Gruß aus Westfalen
    B. Wagener