Beiträge von MarieUphoff

    Hallo Forum,
    wir führen gerade eine Diskussion bzgl. der Hauptdiagnose in folgendem Fall:
    Patient mit Z. n. Kyphoplastie nach osteoporotischer LWK Fraktur wird 14 Tage später mit Wundheilungsstörungen und subcutanen Wundnekrosen aufgenommen. Es erfolgt ein Wundebridement und Anlage einer VAC-Pumpe.
    Die erste Operation wurde in einer anderen Klinik durchgeführt.
    Was ist nun Hauptdiagnose?
    Die M80.08 postmenopausale Osteoporose mit der alles begann oder die T81.8, die zur 2. Aufnahme führte.

    Für die Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus!

    Viele Grüße
    M.Uphoff

    Hallo Forum,
    eine Patientin mit Z. n. Knie-TEP stürzt im postoperativen Verlauf und zieht sich eine offene Quadrizepsssehnenruptur zu. Nach operativer Versorgung steigen die CRP-Werte an, die Punktion ergibt mikrobiologisch Staph. warneri und epidermidis. Die TEP wird aufgrund der infizierten Quadrizepssehnennaht ausgebaut, die nekrotischen Sehnenanteile entfernt, Spacer eingebaut.
    Später, im gleichen Aufenthalt, wird der Spacer dann durch eine Prothese mit Arthrodesenmodul ausgetauscht.
    Unserer Meinung nach, müsste die infizierte Quadrizepssehnennaht die HD sein.
    Kodiert man nun die
    T81.4 und B95.7 oder eher die
    T85.78 und B95.7 als HD
    und als ND die T84.5?
    Die modulare Revisions-Sonderprothese mit Arthrodesenmodul haben wir mit 5-822.f0 und 5-829.d kodiert.

    Ist das korrekt?

    Vielen Dank im Voraus
    und viele Grüße
    M. Uphoff

    Liebe Forumsmitglieder,
    in der stationären konservativen Orthopädie gibt es immer wieder Fälle, in denen uns vom MDK mitgeteilt wird, dass der Patient ambulant nicht austherapiert sei.
    Was steckt denn eigentlich hinter \"ambulant austherapiert\"?
    Wieviel Injektionen, Physiotherapie etc. muss ein Patient ambulant erhalten haben? Wievel Wochen, Monate oder Jahre muss die ambulante Therapie anhalten, um als ambulant austherapiert zu gelten.
    Hat jemand aus dem Forum schon zu diesem Thema Erfahrungen gesammelt?

    Vielen Dank im Voraus!

    Ich wünschen allen Forumsmitgliedern
    einen schönen 1. Mai 2011!

    M. Uphoff

    Guten Forum,
    ich möchte dieses Thema noch einmal aufnehmen.
    Wenn eine Arthritis durch Stap. aureus vorliegt, kodieren wir nach wie vor die M00.06 plus B95.6. Der MDK lehnt dies ab.
    Gibt es zu diesem Thema Neuerungen oder auch schon juristische Entscheidungen?
    Vielen Dank an alle Forumsteilnehmern!

    Vielel Grüße
    M.Uphoff

    Guten Tag liebes Forum,
    bei einer Patientin nach Knie-TEP wurde aufgrund von Schwellungen und Schmerzen in der rechten Wade eine Phlebo durchgeführt. Es wurde eine ältere US-Thrombose diagnostiziert, eine frische Thrombose konnte ausgeschlossen werden. Die Pat. wurde mit Kompressionsstrümpfen versorgt, die Thrombosephropylaxe wurde nicht geändert.
    Kodiert wurde die I80.3, dies ist entgeltrelevant und führt mit anderen vom MDK akzeptierten ND in die I44A.
    Der MKD akzeptiert den ICD-Code I80.3 nicht, die Phlebo ist für den MDK auch kein Mehraufwand.
    Wie ist die Meinung des Forums zu diesem Fall?

    Ich bedanke mich für die Antworten und wünschen allen Forumsteilnehmern ein schönes, sonniges Osterfest!

    Viele Grüße
    M. Uphoff

    Hallo Forum,
    ich muss dieses Thema noch einmal reaktivieren.
    Mir wurde jetzt vom Operateur mitgeteilt, dass die Implantation eines Collagen-Meniskus mittels Miniarthrotomie und die Fixation mit einem Inside-Fadensystem mit dem OPS-Code 5-822.c \"Interpositiionelles nicht-verankertes Implantat\" codiert werden sollte. Dies ergibt die DRG I44B!

    Ich würde ja weiterhin den OPS-Code 5-801.e Implantation eines künstlichen Meniskus nehmen. Das ergibt die DRG I30Z!

    Wie ist denn dies Verfahren in 2011 zu kodieren?
    Kann mir jemand helfen, vielleicht auch ein Beispiel nennen, was unter
    5-822.c fällt?

    Vielen Dank im Voraus!
    Ich wünsche schon mal allen ein schönes Wochenende!

    M. Uphoff

    Hallo liebes Forum,
    ist die Listeriose A32.9 oder die T84.5 in folgendem Fall die HD?
    Pat. kommt mit V. a. Hüftprotheseninfektion in die KLinik; er wird unter Narkose punktiert, der Pat. geht am nächsten Tag nach Hause.
    Nach 10 Tagen Wiederaufnahme, da mikrobiologisch Listerien im Punktat nachgewiesen wurden. Hüft-TEP-Ausbau und Spacer-Einbau.

    Nun stellt sich uns die Frage, ob wir die A32.9 oder T84.5 als HD kodieren?

    Herzlichen Dank an alle anwortenden Forumsmitglieder!

    Viele Grüße
    M. Uphoff

    Hallo Forum,
    ich eröffene dieses Thema noch einmal neu. Ich glaube mich erinnern zu können, dass etwas ähnliches schon einmal besprochen wurde. Leider habe ich das Thema nicht gefunden.
    Am Freitag, den 24.09.2010, erhielten wir vom MDK eine Aufforderung zur Versendung einer kompletten Patientenakte aus dem Jahr 2006 (09.08. bis 22.08.06). Beschrieben wird eine Überprüfung des Bundesversicherungsamtes mit einem Prüfergebnis, welches in Einzelfällen Auffälligkeiten feststellte. In unserem Fall ist die Kodierung der OPS-Schlüssel (Implantation einer modularen Knie-Sonderprothese bei Z. N. Endoprotheseninfektion) auffällig.
    Meine Frage: Kann eine Prüfung nach 4 Jahren in die Wege geleitet werden? Ist das rechtens?

    Viele Grüße
    M. Uphoff

    Hallo Forum,
    ich benötige den Rat des Forums bei folgendem Problem:
    Ein Pat. (Fall aus 2007) mit Knieempyem nach Arthroskopie wird
    zur weiteren operativen Therapie stationär aufgenommen.
    Kodiert wurde M00.96 und T81.4
    Die Diagnose T81.4 wird vom MDK gestrichen. Jetzt liegt der Sachverhalt vor Gericht. Dies wünscht jetzt eine schriftliche Stellungnahme mit Angaben, wie sich der erhöhte therapeutische und diagnostische Aufwand, sowie der erhöhte Betreuungs-, Pflege- und Überwachungsaufwand im einzelnen für die Nebendiagnose T81.4 darstellt. Wir haben uns darauf berufen, das die Doppelkodierung dann zu verwenden ist, wenn nur diese Kodierungsform die Erkrankung inhaltlich abschließend darstellt.
    Gibt es Ratschläge aus dem Forum?

    Vielen Dank und viele Grüße
    M. Uphoff