Beiträge von MarieUphoff

    Liebe Forumsmitglieder,
    die Abrechnungen der Kryodenervationen als ambulante Operationen gestalteten sich zur Zeit schwierig.
    So will eine KK die Abrechnung nach der EBM-Ziffer 34503, wobei wir aber den OPS-Code 5-830.2 mitliefern müssen, da der richtige OPS-Code 5-83a.0- noch nicht im AOP-Katalog enthalten ist. Wir müssen uns aber nach dem §115 und dem AOP-Katalog richten, somit wäre doch die EBM-Ziffer 34503 falsch, oder?
    Irgendwie finde ich, dass es zur Zeit keine korrekte Abrechnung für die Kryodenervationen gibt. Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    Über Anregungen würde ich mich sehr freuen!

    Ich wünsche alle einen schönen 1. Mai und ein schönes Wochenende!

    Viele Grüße
    M. Uphoff

    Guten Tag,
    wir haben einen MDK-Fall, der sich wie folgt darstellt:
    Der Patient kam mit einem subcutanen Serom nach OLD L4/5. Operativ wurde die Seromausräumung und der Wundverschluß vorgenommen.
    Im OP-Bericht heißt es:
    In modifizierter ..., Eröffnung der Narbe, im craniellen Wundpol entleert sich Serom. Es zeigt sich dort eine epithelialisiert anmutende subcutane Höhle. Diese wird mit dem scharfen Löffel deepithelialisiert. Enger Nahtverschluß...
    Kodiert wurde folgendermaßen:
    HD T81.8
    OPS: 5-893.0a
    DRG: X06C (0,677)

    Der MDK sieht den Fall nun wie folgt:
    HD R22.2 da laut Psychembrel die Definition für ein Serom lautet
    1.: Ansammlung von Lymphe od. Blutflüssigkeit (nach weitgehender Resorption des Hämaglobins) in nicht präformierten Gewebehohlräumen;
    2. Verhaltung von Wundsekret im Bereich einer oberflächlich verschlossenen Wunde (z.B. Postoperativ)
    OPS: 5-894.1a, da eine chir. Wundtoilette im OP-Bericht nicht dokumentiert ist.

    DRG: J11C (0,551)

    Wie würden das Forum diesen Fall kodieren?
    Ich bedanke mich für alle Beiträge und wünsche allen Forumsmitgliedern einen schönen 1. Mai und ein schönes Wochenende!

    M. Uphoff

    Liebes Forum,
    bei uns wird immer mal wieder der Zeitraum einer Aufklärung diskutiert. Wie lange ist eine Aufklärung gültig?
    Beispiel:
    Patient kommt Mitte März, erhält auf seinen Wunsch hin einen OP-Termin im Juni, wird aber Mitte März aufgeklärt. Ist die Zeitspanne zwischen Aufklärung und OP zu lang?
    Wie wird das in anderen Kliniken gehandhabt?

    Vielen Dank im Voraus!

    M. Uphoff

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der MDK steicht uns den Sekundärcode B95.6! bei der HD M00.06 obwohl der Keim nachgewiesen ist. Die Begründung des MDKs in seinen drei Gutachten: der Staph aureus ist mit dem Code M00.06 abgedeckt. Der Sekundärcode führt in diesem Fall in eine höhere DRG. Wir müßten nun die Klage einreichen.
    Wie würde denn das Forum den Staph. aureus in diesem Fall codieren?
    Hat schon jemand Erfahrung hinsichtlich gerichtlicher Klärungen von Kodierungen?

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Uphoff

    Hallo liebes Forum,
    unser Grouper meint es besonders gut, denn er besteht afu folgende Kodierung:
    M00.06 plus ein Code aus B95 bis B97
    Warum? Ich verstehe es zur Zeit nicht. In M00.06 ist der Keim doch schon enthalten. Kann mir jemand helfen?
    Viele Grüße
    M. Uphoff

    Hallo liebes Forum,
    bei Basisosteotomien in opening-wedge-Technik kodieren wir das Einbringen eines cortikospongiösen Span mit 5-784.1v. Dadurch wird die DRG I20C erreicht. Der MDK ist der Ansicht, dass der cortikospongiöse Span als Komponente der open-wedge-Technik nicht gesondert zu kodieren ist - denn ohne 5-784.1v wird die I20E erreicht.
    Wie wird diese Technik in anderen Häusern codiert?
    Vielen Dank und einen schönen Feierabend!
    Viele Grüße
    M. Uphoff

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem mit der Kodierung folgender Operation und hoffe auf Vorschläge seitens der Forumsmitglieder:

    Die Diagnose lautet:
    14 Tage alter knöcherner Syndesmosenausriss OSG.

    Die operative Therapie lautet Reposition mittels Stellschraube:
    Über dem Malleolus wird eine Stichincision durchgeführt, anschließend in 30° aufsteigender Richtung gebohrt, anschließend wird ein Gewinde geschnitten und eine 50er-Stellschraube eingedreht. Kontrolle unter Bildwandler, alle drei Corticalis werden erfasst. Gute Zentrierung des Talus in der Malleolengabel.

    Hat jemand einen Vorschlag?

    Viele Grüße
    M. Uphoff

    Hallo Herr Winter,
    entschuldigen Sie bitte meine sehr späte Reaktion, aber dieser Fall ist mir vollständig aus meinem Gedächtnis entwichen!

    Hier jetzt noch einige Angaben:

    Sechs Wochen nach Erst-Op zeigte der OP-Bereich eine deutliche Weichteilrötung mit ausgesprochener dünner Narbe. Operativ erfolgte eine Revision mit Nekrosenababtragung und Wundrandausschneidung: Intraoperativ quillt nekrostisches Gewebe aus dem Wundbereich hervor, die gesamte RM zeigt sich nekrotisch.
    Es wurden keine Keime nachgewiesen!
    Es erfolgten Verbandswechsel mit Freka-Cid-Spray.

    Die T81.4, sowie der MDK es wünscht, kann ich als HD nicht nachvollziehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marie Uphoff

    Hallo Forum,
    in unserem Haus wurde ein Patient mit Rotatorenmanschettennekrose bei Z. n. Rotatorenmanschettennaht operativ versorgt. Die Haupt-diagnose wurde mit T81.8 kodiert, diese führt mit den entsprechenden Prozeduren in die X06B plus Zuschläge für die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer.
    Der MDK ist der Ansicht, dass die postoperative RM-Nekrose mit T81.4 zu codieren ist, da diese ICD mit den entsprechenden OPS-Ziffern in die T01C führt und dann keine Zuschläge für die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer zu leisten sind.
    Welche ICD würden die Forumsmitglieder wählen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Marie Uphoff