Beiträge von MarieUphoff

    Guten Morgen liebes Forum,

    gehe ich recht in der Annahme, dass ein Fall mit ambulanter OP mit den Zusatzkennzeichen (A, V, G, Z) zu versehen ist. Wird dieser dann
    doch zum stationären Fall müssen alle Zusatzkennzeichen gelöscht werden???!!!
    Viele Ärzte arbeiten gleichermaßen im ambulanten und stationären Bereich! Wie lösen andere Häuser das Problem? Gibt es Hilfen, die man den Ärzten anbieten kann?
    Eine große Hilfe wäre natürlich eine einheitliche Kodierung!

    Ich wünsche allen Forumsmitgliedern eine schönes Weihnachtsfest, eine besinnliche Zeit zwischen den Jahren und einen guten Start in das neue Jahr 2004!

    Mit freundliche Grüßen
    M. Uphoff

    Hallo Forum,
    nachdem ich immer wieder gefragt werde, welche OPS- und ICD-Codes in die DRGs I29Z und I30Z führen, habe ich mit einem online-Grouper Version 2003/2004 einige Fälle durchgespielt.
    So führt zu meinem Erstaunen eine offene SAD und eine Teilbursektmoie in die I27 (Eingriffe am Weichteilgewebe...). Die Teilbursektomie ist laut Grouper gruppierungsrelevant, auch wenn die offene SAD Hauptprozedur und die dazugehörige Diagnose Hauptdiagnose sind.
    Als weiteren Fall habe ich eine Kreuzbandplastik (Hauptprozedur)mit den verschiedenen Nebeneingriffen (Meniskusresektion, Entfernung freier Gelenkkörper, Synovektomie) und einer Spongiosaplastik Tibia proximal eingegeben. Dies führte in die DRG I13; die Spongiosaplastik ist gruppierungsrelevant. Eine Spongiosaplastik Patella ist nicht gruppierungsrelevant und führt dann in die DRG I30Z.
    Kann mir das jemand erklären?
    Für mich stellt sich auch noch die Frage:
    Wie komplex soll verschlüsselt werden, wenn die Komplexität des Falles vielleicht eine schlechtere DRG erlöst. Oder: Die Komplexität erlöst eine bessere DRG; werden diese alle MDK-Fälle?
    Vielen Dank und schöne Grüße!
    M. Uphoff

    Sehr geehrtes Forum,

    beim Durchlesen des neuen Fallpauschalen-Kataloges fiel mir auf, dass die alte I68A bis I68C gestrichen worden sind. Dafür gibt es jetzt die I68A und I68B mit einem niedrigeren Altersplitt und die I68C als ein Belegungstag. Jedoch führen nur Diagnosen in die jeweiligen DRGs. Prozeduren, wie z.B. 8-910 oder 8-917, sind demnach überhaupt nicht mehr relevant für die Eingruppierung in die DRGs. Stationäre Schmerztherapie kommt in der MDC 08 "Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe" also nicht mehr vor?!
    Die I68C mit einem Belegungstag kann ja nicht für Akut-Patienten genommen werden, denn diese Patienten benötigen mehr als einen Tag. Und wenn sie nach einem Tag entlassen worden sind, dann ist mit einer Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen zu rechnen und somit werden die DRGs zusammengeführt. Aber für welches Patientenklientel ist diese DRG gedacht?

    Vielen Dank!

    M. Uphoff

    Sehr geehrtes Forum,

    ich muss nun auch noch mal die Frage nach der Eingruppierung in die I18Z oder in die I30Z stellen. Für das Erreichen der I30Z benötige ich mindestens ein Code aus den vorgegebenen zwei Tabellen I30-1 und I30-2.Spielt denn die Reihenfolge der Tabellen eine Rolle oder sind beide gleichwertig?

    Zum Beispiel ist die offene partielle Synovektomie am Kniegelenk (5-800.4h) in der I18 Z enthalten, aber auch in den zwei Tabellen der I30Z. Die offene Meniskusresektion (5-801.5) findet sich in der I18Z und in der Tabelle I30-1 der I30 Z wieder. Ist denn jetzt folgende Schlussfolgerung richtig?

    1. Eine offene partielle Synovektomie wird in die I18Z eingruppiert.
    2. Eine offene partielle Synovektomie plus eine offene Meniskusresektion in die I30Z.

    Im Bereich der Orthopädie sind neue "Komplexe DRGS" eingefügt worden. Aber es ist auch für die, die das System vermitteln sollen, ganz schön komplex.
    Vielen Dank und schöne Grüße!

    M.Uphoff