Beiträge von s-bg

    Guten Abend!

    Der Anlage 2 der KFPV entnehme ich, dass u.a. die DRG Z60A/B/C (u.a. Hauptdiagnose Z50.8 Sonstige Rehabilitationsmaßnahmen oder Z50.9 Rehabilitationsmaßnahmen nnbez.) nicht nach dem Fallpauschalen-Katalog vergütet werden, sondern nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes krankenhausindividuell vereinbart werden. Sollte damit ein Ausweg der bestehenden Problematik der im DRG-System extrem schlecht abgebildeten Frühreha angedeutet sein oder ist dies nur als eine kurzfristige Übergangslösung anzusehen? Auf welcher Basis wird dieses Entgelt nach dem Krankenhausentgeldgesetz vereinbart? Nach bisherigem Pflegesatz oder was sonst?

    Freundliche Grüße aus Nordhessen
    Sabine Baumunk-Gerlach
    Neurologisches Zentrum Bad Zwesten

    Wir haben uns eine neue KIS (mit angeschlossenen Diacos/Grouper) zugelegt und befinden uns damit in der vorbereitenden Phase. Derzeit läuft der Datentransfer zu den Krankenkassen noch schriftlich. Zu den Fragen:

    Wie übermitteln Sie die OPS?
    Gemäß der Kodierrichtlinien sollen die den Haupt- und Nebendiagnosen in der Hierarchie ihrer Bedeutung zugeordnet werden. Es soll auch jeweils eine Haupt-OPS festgelegt werden. In der "DRG-Datenstruktur" Entwurf vom 3.7.2001 (gefunden im Downloadbereich der DKG) heißt es auf Seite 6 "In der DRG-Datenstruktur" müssen Diagnosenangaben und Prozedurenangaben jeweils getrennt für sich (in separaten Tabellen) angegeben werden. Prozeduren werden ohne einen Bezug zu einer Diagnose angegeben." Pardon, wie denn nun? Weiß das jemand von Ihnen?

    Wie übermitteln Sie die +/*-Diagnosen?
    Der Diacos scheint glücklich zu sein, wenn seine *-Diagnose den passenden Partner gefunden hat und übermittelt dann diese Kodes ohne * oder + an die KIS. Müssen nicht auch diese Zusätze mit an die Krankenkasse transferiert werden und wie machen Sie das?

    Danke und Gruß ans ganze Forum
    Sabine
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