Einen schönen guten Tag ins Forum,
hallo Herr Schaffert,
mich würde schon interessieren, welches BSG-Urteil Sie im Auge haben, aus dem hervorgeht, dass die Kasse alleine wegen eines formalen Fehlers des MDK ihren Anspruch nicht durchsetzen konnte. Bis jetzt kenne ich nur die Problematik des Formfehlers bei der Kasse. Die Bindung an ein bestimmtes Procedere ist sowohl aus Gesetz wie Vertrag im großen Umfang dem MDK anheim gestellt. -
Auch bei uns fordert der MDK in den weitaus meisten Fällen den Arztbrief(oder Entlassbrief, je nach Terminus und Sichtweise des KH)an. In einer großen Zahl der Fälle kann tatsächlich anhand des Arztbriefs der Fall im Sinn des KH abgeschlossen werden. Fällt das Urteil des MDK negativ aus, erhalten die KH von uns ausreichend Äußerungsmöglichkeiten und Zeit zum negativen Urteil Stellung zu nehmen. In der Gesamtbetrachtung scheint mir diese Vorgehensweise für KH und MDK als die zeitökonomischste.
Dieter R
MA einer KK