Beiträge von DR

    Hallo Forum,

    also das Beispiel von Herrn Mies würde die Mitarbeiterinnen in meiner Kasse sicher sehr kritisch betrachten. Kennen Sie wirklich ein Haus, dass seine Patienten mitten in der Nacht entlässt? - Klar, mag jetzt die Replik kommen: Entlassung auf eigenen Wunsch. Aber das würde meiner Ansicht nach einen Fingerzeig auf den Kern des Problems lenken: Ich glaube, dass diese Diskussion eher akademisch oder zumindest too sophisticated ist.

    1. Von welchen Fallzahlen sprechen wir? - Ich denke, es sind derartige Exoten, dass wohl kein Haus in seiner Existenz bedroht ist. Letztlich würde dies nur zu Konfliktpotenzial führen, das die Sache diskreditiert und tatsächlich auf beiden Seiten die Spezialisten bindet.

    2. Ist es nicht so, dass - wenn überhaupt - ein Abschlag bei Nichterreichen der mittl. VWD fällig wird? Ist es nicht ebenfalls so, dass die mittl. VWD zumindest annäherungsweise den Break even(wenn auch in umgekehrter Richtung)für diese DRG angeben?

    Insgesamt halte ich für Fälle, die Konfliktpotenzial in sich bergen, eine logisch strukturierte, mit wenigen Parametrierungen belegte Lösung für sinnvoll. Dies ist meiner Ansicht nach für diese Konstellationen gegeben.

    Entstehen tatsächlich wirtschaftliche Schäden, gehe ich davon aus, dass in solchen Fällen die InEK nachjustieren muss.

    Gruß
    DR
    MA einer KK

    Guten Tag zusammen,

    hier meine Premiere zum Einstieg in das Forum:

    Ich denke Herr Scholz hat schon den richtigen Ansatz gewählt. Die Spreizung der RG muss in der Grundgesamtheit nicht zu einem absoluten Anstieg der RG overall(in allen KH) führen. Dies kann allerdings geschehen. Wichtig ist aber sicher die Bewertung für das einzelne Haus. Ob durch die Spreizung das jeweilige Haus eine höhere Summe aller RG´s aufweist, hängt ja letztlich vom Multiplikator ab. Und das sind die Fälle, die in diesem Haus anfallen. Wenn das Haus eine hohe Zahl von Fällen hat, die durch den Wegfall des Komprimationseffekt in der Bewertung nach unten rutschen, kann die Gesamtheit der RG´s möglicherweise fallen(siehe Scholz). Es ist zwar zu erwarten, dass eine Uni die RG`s erhöht, denknotwendig ist das aber auch nicht. Da ja nur die Extremfälle nach oben gegangen sind.

    Konsequenz ist doch letztlich, dass bei Häusern, bei denen der CMI angestiegen, die KK so schnell wie möglich eine neue Baserate vereinbaren wollen. Sinkt der CMI werden die schon optierten Häuser so schnell wie möglich neu verhandeln wollen. Leztlich, wenn die gesetzlichen Bestimmungen greifen, reden wir hier aber an sich nur über Liquiditätsaspekte, da ja noch alles zum Budget korreliert werden muss.

    Gruß
    DR
    MA einer KK