Beiträge von MichaelKirchner

    Liebe Mitstreiter im Forum,

    ich möchte mich auf diesem Wege für die Hilfe die Sie mir im Forum mit ihren Beiträgen gegeben haben rechtherzlich bedanken.

    Ihnen allen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und ein Gutes neues Jahr. :i_respekt:


    M. Kirchner

    Hallo Forum,
    ich möchte mich für die tatkräftige Unterstützung bedanken ich stimme in vielen Teilen zu.
    Die KGNW hat in Ihrem Rundschreiben Nr 247/2004 inbesondere auf die Ausgangsproplematik Stellung genommen. Leider weiß ich nicht genau wie ichdiese einstellen kann, ich habe das Rundschreiben als Datei bei Bedarf kann ich diese ja verschicken.

    Gruß aus Essen


    M.Kirchner :totlach: :i_baeh:

    Dateianhang hat doch geklappt

    Hallo gk,
    danke für die schnelle Hilfe, uns wird woll nichts anderes übrigbleiben als unseren Mediziner sagen zu müssen, dass sie bitte auch noch die Einweisungsdiagnose mit eingeben. Was die BKK damit will ist mir nur bedingt klar. Ich hoffe nur das den BKK auch bekannt ist das Einweisungs- und Aufnahmendiagnose nicht zwingend die selbe sien muss.

    mfg

    M.Kirchner Bis dann :sonne: :bombe:

    Hallo Forum,

    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Seit einigen Tagen bekommen wir von verschiedenen BKK`s schreiben, die uns erklären, dass wir nach § 301 auch die Einweisungsdiagnose übermitteln müssen.
    Sollten wir dies nicht tun, oder nicht können ist unsere Rechnung als formal nicht ordnundsgemäß an zusehen, und wir nicht beglichen.

    Haben die BKK´S mit der Aussage recht und wenn ja wo steht dies.

    Danke im Voraus

    M. Kirchner :sterne: :t_teufelboese:

    Hallo Hr. Killmer, Hallo Hr. Ziebart,

    Danke für Ihre Antworten, meine Darstellung war sicherlich sehr vereinfacht. Das noch andere Parameter hinsichtlich der DRG eine Rolle spielen können ist sicherlich zu berücksichtigen, aber hierbei war mir wichtig ob überhaupt eine DRG für den Neugeborenen abzurechnen ist.

    Danke

    M. Kirchner :sonne:

    Hallo Forum,

    ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.
    Welche DRG kann abgerechnet werden wenn:
    a. Die Mutter und das Neugeborene unter 24 Std. im KH bleiden?
    und b. Die Mutter vor der Geburt bereits mehrere Tage im KH war und innerhalb von 24 Std. nach der Geburt das KH verläßt?

    Vielen Dank

    M. Kirchner

    Hallo Forum,

    wir haben ein Tool der Krankenhausberatung Jüngerkes& Schlüter GmbH
    (DRG Reporter) in unserer Klinik eingesetzt. Dieser Reporter hat für das Jahr 2004 Referenzwerte von bereits 87 anderen KH als Gegenüberstellung. Die Referenzwerte stehen uns für alle Daten aus dem § 21 Datensatz zur Verfügung. Die Referenzwerte sind für uns nicht erkennbar von welchen KH sie kommen.
    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

    Michael Kirchner