Hallo ToDo,
ich bin doch etwas irritiert von dieser Auslegung der Verbringung/Verlegung. Unstrittig ist es eine Verbringung, wenn eine Auftragsleistung (CT) durchgeführt wird. Ob im Notfall (Vd.a. Hirnblutung) die Kasse für den Transport aufkommt, ist noch mal eine separate Frage von Interesse. Beim Herzkatheter ist es nicht einfach pauschalisierbar...elektive Vorstellung oder Notfall ?... diagnostische oder therapeutische Maßnahme (Stent)?... Verlegung unter der gleichen Hauptdiagnose ?
Bislang war ich von der 24h Regel ausgegangen, unabhängig von der Anzahl der Tage
Grüße aus Hessen GRP