Beiträge von GRP

    Hallo ToDo,
    ich bin doch etwas irritiert von dieser Auslegung der Verbringung/Verlegung. Unstrittig ist es eine Verbringung, wenn eine Auftragsleistung (CT) durchgeführt wird. Ob im Notfall (Vd.a. Hirnblutung) die Kasse für den Transport aufkommt, ist noch mal eine separate Frage von Interesse. Beim Herzkatheter ist es nicht einfach pauschalisierbar...elektive Vorstellung oder Notfall ?... diagnostische oder therapeutische Maßnahme (Stent)?... Verlegung unter der gleichen Hauptdiagnose ?
    Bislang war ich von der 24h Regel ausgegangen, unabhängig von der Anzahl der Tage

    Grüße aus Hessen GRP

    Hallo Forum,
    ich bin in einem Haus der Grundversorgung tätig und erhalte nun die Rechnungen für Patietentransporte in Häuser höherer Versorgungsstufe (CT, LHK, Szintigraphie, Nierensteinentfernung usw). Aus meiner Sicht sollten die Kosten von KK übernommen werden unabhängig von der Diskussion Verbringung/Verlegung, da die Leistung an anderen Häusern medizinisch indiziert war und nicht im eigenen Haus erbracht werden konnte. Liege ich da verkehrt ?

    Grüße GRP

    Hallo Olaf,
    leider darf der Pathologe seine Scheine nicht mit der IK Nummer bei der KV einreichen, weil der §115b Topf ein anderer ist...nämlich ein Kassentopf. Ihr könnt ohnehin weiter über KV abrechnen, nehme ich mal an.
    Es geht doch eleganter, wie es die Chirurgen ohnehin beim ambulanten operieren machen: sie tragen auf dem Abrechnungsschein an die KK die Pathologieziffern nach EBM ein und zahlen den Pathologen separat mit Rechnung

    Herzliche Grüße aus der Stadt der Seligen

    GRP

    Hhhhm, Herr Rost, sie klären es spätestens, wenn Sie Ihre Gastros zur Abrechnung einreichen. Nach meinem Dafürhalten können sie den Pasthologen bitten, quartalsunabhängige Rechnungen (für die Überweisung) zu schicken, die Sie beilegen. Sonst müsste der Pathologe seine Rechnung an die KK schicken, das klappt doch wohl weniger gut oder ?
    Selbst zu zahlen ist nicht

    Grüße GRP

    Hallo Forum,
    ich schreibe wirklich gerne meinen Kollegen vom MDK ausführliche Berichte, warum ein Aufenthalt an jedem einzelnen Tag zwingend notwendig war (und streiche es klaglos, wenn es nicht begündbar ist). Ich schätze und respektiere durchaus den Sachverstand und habe mit einigen in ihrer Vorkarriere auch zusammengearbeitet als Assistenten.
    Mir ist es aber noch nicht untergekommen, dass eine Widerspruch gegen ein Sozialgutachten des MDK nur mit kompletter Kopie der Akte inklusive einer Vollständigkeitsbescheinigung eingelegt werden kann.
    Wie ist denn die Ansicht des geschätzten Forums (oder gibt es das nur bei mir ?)

    Grüße GRP

    Hallo Herr Rost,
    mir steht kein aktueller Grouper zur Verfügung, daher kann ich es für 2004 nicht präzise angeben. 2002 war es aber bei allen Gastroskopien so, dass sie zu einer CMI-Verminderung führten, allerdings bei einer deutlichen Verkürzung der VD bei Erkrankungen wie Ulcus, Gastritis usw. Ähnlich verhielt es sich mit der Koloskopie...Verringerung des CMI bei Diagnostik und noch mehr bei Therapie, allerdings bei (australischen) Verkürzungen der VD. Ein CMI auf der Basis deutscher Daten ist mir bisher nicht bekannt...Herr Selter, habe ich recht ?

    Grüße GRP

    Hallo Herr Leonhardt,
    1. alle endoskopischen Maßnahmen (diagnostisch und therapeutisch)können stationsersetzend betrieben werden.
    Es besteht m.W. keine Klarheit, ob die Vorsorge als stationsersetzende Maßnahme durchgeführt werden kann (pro: ist auch nur Endoskopie, contra: es kommt die KK teurer als im niedergelassenen Bereich)
    Mein Lösungsansatz:
    Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 SGB V ab 1.1.2004, das ohne Probleme auch Vorsorgeuntersuchungen veranlassen könnte. Cave: Einbindung der niedergelassenen Kollegen sowohl in die stationsersetzende Maßnahmen wie in ein Medizinisches Versorgungszentrum ist m.E. zwingend notwendig, sonst wird das Kriegsbeil von den Zuweisern ausgegraben
    2. Die Überweisung kann selbst ausgestellt werden, ich rate aber dringend ab (s. 1.)
    3. Niemand weiß etwas genaues, aus meiner Sicht werden die endoskopischen Daten im Qualitätsbericht 2004 erfasst und sind damit analog den bisherigen Daten, die von den niedergelassenen übermittelt wurden

    Grüße GRP