Beiträge von clmoog

    Liebe Forumsbesucher,

    hier wieder einmal das Thema Wiederaufnahme wegen Komplikationen; Ganz abgesehen davon, daß der Verlauf intensivst besprochen und bearbeitet :rotwerd: werden muß, ergibt sich folgendes Abrechnungsproblem:

    Aufnahme 1: DRG G08B (oGVD am 26.04.04 erreicht)Entlassung am 17.04.04

    WA am 18.04.04: DRG T61A Hier handelt es sich um eine WA wegen Komplikationen. Entlassung am 03.05.04

    Beide Fälle zusammengegroupt ergeben die G08B mit der oGVD am 08.05.04.


    erneute WA am 04.05.04 mit DRG T61B.

    Ist die 2. WA am 04.05.04 ebenfalls mit den anderen Fällen zusammenzuführen, da die WA innerhalb der oGVD des zusammengeführten Falles landet oder dürfen wir diesen Fall separat abrechnen?

    Ich bin etwas ratlos. Hat jemand eine Idee oder einen Vorschlag?

    Danke im Voraus für hilfreiche Ratschläge

    cl. moog :rotwerd:

    Hallo Forumsteilnehmer,

    kann mir jemand bitte weiterhelfen?:

    Eine Patientin wird wegen einer TIA stationär aufgenommen. Als Symptom besteht eine \"diskrete Kraftminderung der linken Hand\". Ist diese Diagnose dann mit G81.9 Hemiplegie zu verschlüsseln oder wie machen wir das am geschicktesten?

    Unsere Internisten sagen, es gibt keinen besseren Kode. Die Kraftminderung ist eine geringe Schweregrad - Ausprägung und muß deshalb als Hemiplegie verschlüsselt werden.

    Der MDK sagt, die beschriebene Kraftminderung der linken Hand kann nicht als Hemiplegie aufgefaßt werden sondern ist eine Gesundheitsstörung, die die Kodierung nicht rechtfertigt.

    Was tun?

    Danke für die Unterstützung

    Claudia Moog :sterne:

    Hallo meyb,

    ich denke auch, man muß alle Fälle zusammenfassen.

    Kann Ihr KIS das?

    Kann Ihr Abrechnungsmodul diese Fälle zusammenführen und Fallübergreifend groupen?

    Wir haben das Problem, daß wir im Moment diese Fälle nicht zusammenführen können und die Diagnosen und Prozeduren nicht zusammen groupen können, weil unsere Software das noch nicht möglich macht.

    Wie gehen Sie vor?

    Danke für weitere Erfahrungsberichte.

    cl.moog

    Hallo Forum,

    hat von Ihnen schon jemand in den Pflegesatzverhandlungen versucht, für diese, mit nicht dem Fallpauschalen - Katalog vergüteten Leistungen eine Vereinbarung mit den Kassen zu erzielen?

    Die Tuberkulose fällt ja ebenfalls in diesen Teil des Kataloges.

    Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Sagen die Kassen, diese Vereinbarung treffen wir nicht und wenn ein solcher Patient kommt, hat das Krankenhaus Pech gehabt!

    Es wäre schön etwas von anderen zu hören oder zu lesen.

    Viele Grüße

    cl.moog

    Hallo Forum,

    ich weiß, die Krankenkassen haben keine rechtliche Grundlage, die Patientenakten und Briefe zu den Aufenthalten zu bekommen.

    In meinem Kopf geistert aber eine Aussage, daß im Falle des Verdachts eines Pflegefehlers das Krankenhaus durchaus verpflichtet ist, den Kassenmitarbeitern diese Unterlagen zukommen zu lassen.

    Allerdings kann ich diese Aussage nicht finden.

    Hat jemand eine Idee?

    Danke; jetzt ist das Büro nicht mehr so sonnig, Schnee zieht auf.

    cl.moog

    Hallo Forum,

    bei uns im Haus wird zur Zeit heftig diskutiert, nach welchem Regelwerk eine Sterilisation abzurechnen wäre: GoÄ oder EBM?

    Wenn nach GoÄ muß der Chefarzt die Leistung selbst erbringen? Oder kann die auch ein nachgeordneter Arzt erbringen?

    Können wir völlig unabhängig von diesen Regelwerken einen Preis mit den Patientinnen vereinbaren?

    Es wäre schön, wenn ich diese Fragen den Kollegen bald beantworten könnte.

    Vielen Dank und Grüße aus einem sonnigen Büro

    cl.moog

    Liebe Forumsteilnehmer,

    wie wird die postoperative Hypoglykämie verschlüsselt? Hier gibt es den Kode E89.1.

    Verschlüssele ich diese Diagnose beim bekannten Diabetes überhaupt getrennt?

    Ist die Hypoglykämie in der "Entgleisung" des Diabetes mellitus beinhaltet?

    Es wäre schön, wenn ich Unterstützung in diesen Fragen bekommen könnte.

    Viele Grüße

    cl.moog

    Liebes Forum,

    allen ein gesundes Neues Jahr und hoffentlich wird das DRG - System uns nicht allzu viele unangenehme Überraschungen bringen.Heute machte mich ein Kollege auf einen Punkt im OPS aufmerksam, den ich ihm leider auch nicht beantworten konnte:

    Worin besteht der Unterschied in den OPS Kodes:
    1 - 845 Diagnostische perkutane Punktion und Aspiration der Leber
    und
    1-441.0 Perkutane (Nadel-)Biopsie an hepatobiliärem System und Pankreas Leber??

    Warum benötigt der OPS diese zwei Kodes?

    Es wäre schön, wenn ich dem Kollegen diese Frage möglichst bald beantworten könnte.

    Danke und einen schönen Tag noch

    Claudia Moog :defman:

    Hallo Forum,

    heute habe ich wieder eine Anfrage einer Kasse auf dem Tisch, die auf den §275 SGB V verweist, wonach den Krankenkassen ausdrücklich die Verpflichtung zur Prüfung von Auffälligkeiten in der Abrechnung zuerkannt wird.
    Daher führen die Kassen auf Grund der Daten der Rechnung... Plausibilitätsprüfungen durch. Herangezogen werden die Allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien...
    Um den Prüfauftrag der Krankenkassen erfüllen zu können, benötigen sie eine medizinische Begründung.
    Diese Möglichkeit zur Anforderung sei im BSG Urteil vom 13.12.2001 begründet. Darin würde ausgeführt, dass die Krankenkasse eine fehlende Plausibilität geltend machen darf und das Krankenhaus somit zur Abgabe einer medizinischen Begründung verpflichtet sei.

    Ich bin der Meinung, daß das Krankenhaus dem MDK eine medizinische Begründung liefern muß.

    Auch, wie hier gefordert, der Krankenkasse?????

    Auch wenn es ein altes Thema wieder neu aufgewärmt ist, wäre ich für Unterstützung und Hilfen dankbar.

    Viele Grüße und Danke

    Claudia Moog