Liebe Forumsbesucher,
hier wieder einmal das Thema Wiederaufnahme wegen Komplikationen; Ganz abgesehen davon, daß der Verlauf intensivst besprochen und bearbeitet :rotwerd: werden muß, ergibt sich folgendes Abrechnungsproblem:
Aufnahme 1: DRG G08B (oGVD am 26.04.04 erreicht)Entlassung am 17.04.04
WA am 18.04.04: DRG T61A Hier handelt es sich um eine WA wegen Komplikationen. Entlassung am 03.05.04
Beide Fälle zusammengegroupt ergeben die G08B mit der oGVD am 08.05.04.
erneute WA am 04.05.04 mit DRG T61B.
Ist die 2. WA am 04.05.04 ebenfalls mit den anderen Fällen zusammenzuführen, da die WA innerhalb der oGVD des zusammengeführten Falles landet oder dürfen wir diesen Fall separat abrechnen?
Ich bin etwas ratlos. Hat jemand eine Idee oder einen Vorschlag?
Danke im Voraus für hilfreiche Ratschläge
cl. moog :rotwerd: